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stadtblatt  / 16. September 2020 10 BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 Die wärme.netz.werk Rhein-Neckar GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlus- ses, die Ergebnisverwendung und das Er- gebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahres- abschluss und Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der wärme.netz.werk Rhein-Neckar GmbH am 22.04.2020 wurde beschlossen, den ge- prüften Jahresabschluss festzustellen so- wie den Lagebericht zu genehmigen und den Jahresfehlbetrag von EUR 10.426,56 auf das Geschäftsjahr 2020 vorzutragen. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 17.09.2020 bis 25.09.2020 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH,Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42-50, Heidelberg, wäh- rend der üblichen Geschäftszeiten. wärme.netz.werk Rhein-Neckar GmbH Kurfürsten-Anlage 42 - 50, 69115 Heidelberg ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Pfaffengrund „Nah- versorgungsmarkt Kranichweg“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09.05.2019 ge- mäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan Pfaffengrund Nahversorgungsmarkt Kranichweg sowie die örtlichen Bauvor- schriften gemäß § 74 der Landesbauord- nung (LBO) in Verbindung mit § 4 der Ge- meindeordnung als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des vor- habenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abge- druckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Ab- satz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvor- schriften,die Begründung und eine zusam- menfassende Erklärung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Bedingt durch die Corona-Pandemie ist das Technische Bürgeramt für Besuche- rinnen und Besucher aktuell am Dienstag von 11.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt nach vorhe- riger terminlicher Absprache unter den Telefonnummern 06221 - 58 25150 und 58 25160 oder per E-Mail unter bauberatung@ heidelberg.de möglich. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind. Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der beim Zustandekommen dieser Sat- zung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Ver- letzung der Verfahrens- oder Formvor- schrift unter Bezeichnung des Sachver- halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jeder- mann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 03.September 2020 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Bahnstadt – Wohnen an der Promenade“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 28.04.2005 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, im Bereich des Langen Angers im Norden, der Pfaffen- grunder Terrasse im Westen, der Pro- menade im Süden sowie der Speyerer Straße im Osten einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss wurde am 18.05.2005 im Heidelberger Stadtblatt veröffentlicht. Die genaue Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bau- vorschriften ist dem abgedruckten Lage- plan zu entnehmen. Erneute öffentliche Auslegung Nach der Erarbeitung eines ersten Ent- wurfs des Bebauungsplans wurden sämtliche Planunterlagen mit den be- reits vorliegenden Stellungnahmen und Gutachten öffentlich ausgelegt. In der Folge wurde der Entwurf mehr- fach überarbeitet mit anschließender erneuter öffentlicher Auslegung der je- weils aktuellen Planunterlagen, zuletzt in der Zeit vom 14.07.2011 bis einschl. 15.08.2011. Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat nun in seiner Sitzung am 23.07.2020 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Be- gründung mit Umweltbericht - jeweils in der Fassung vom 04.06.2020 - zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4 a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB be- schlossen. Es besteht daher Gelegenheit, den Ent- wurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegrün- dung einschließlich des Umweltberichts sowie die wesentlichen umweltbezoge- nen Informationen und Gutachten in der Zeit vom 24.09.2020 bis einschließlich 13.11.2020 imTechnischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg und im Internet unter www.heidelberg.de/bekanntmachungen einzusehen. DIN-Normen,auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme bereitgehalten. Im Einzelnen liegen folgende umweltrele- vante Informationen bzw.Gutachten vor: ›› Umweltbericht in der Fassung vom 04.06.2020 (Teil B der Begründung) ›› Gutachten zur Beurteilung von Ge- ruchsemmissionen und -immissionen vom 21.05.2010 ›› schalltechnisches Gutachten vom 24.04.2019 ›› wesentliche umweltbezogene Stellung- nahmen aus den vorangegangenen Beteiligungsverfahren In den ausgelegten Planunterlagen wer- den folgende umweltrelevanten Themen behandelt: ›› Schutzgut Tiere: Nistgelegenheiten, Lebensräume (Vögel,Insekten,Reptili- en,Fledermäuse) ›› Schutzgut Pflanzen: Gestaltung der Grünflächen,Verwendung heimischer Pflanzen,Baumstandorte,Neu- und Ersatzpflanzungen,Dachflächenbegrü- nung ›› Schutzgut Boden: Geotechnik,Altlas- ten,Versiegelung,Kampfmittel ›› Schutzgut Wasser: Niederschlagswas- serrückhaltung,Versickerung,Entwäs- serung ›› biologische Vielfalt: Ausgleichsmaß- nahmen,Arten und Biotopschutz ›› Schutzgut Mensch: Schallschutz (Ver- kehrslärm,Gewerbelärm,Anlagenlärm), Geruchsimmissionen ›› Schutzgüter Kultur und sonstige Sachgüter: Denkmalschutz ›› Klima,natürliche Ressourcen: Kalt- luftströme,erneuerbare Energien,Solar- energie,Fernwärme Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Tech- nischen Bürgeramt sowie im Internet vor- gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben. Zurzeit ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen zum Bebauungsplanver- fahren „Bahnstadt – Wohnen an der Pro- menade“ im Technischen Bürgeramt in der Regel nach vorheriger terminlicher Absprache unter den Telefonnummern 06221 – 58 25150 und 58 25160 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg. de möglich. Dienstags in der Zeit von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags in der Zeit von 15 bis 17 Uhr ist die Einsichtnahme auch ohne Terminabsprache möglich. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Öffnungszeiten Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öff- nungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-58 23180 erteilt. Heidelberg,den 10.09.2020 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Gruppenauskünfte für Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene – Öffentliche Bekanntmachung des Widerspruchsrechtes – Die Meldebehörde darf nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes Parteien, Wähler- gruppen und anderen Trägern von Wahl- vorschlägen im Zusammenhang mit Wah- len undAbstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Mona- ten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 Bundesmeldege- setz bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für de- ren Zusammensetzung das Lebensalter be- stimmend ist.Beispiel für eine solche Grup- pe:Wahlberechtigtemit einemLebensalter zwischen 30 und 39 Jahren. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, den/die Vor- namen, den Doktorgrad und die Anschrift. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dür-

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