stadtblatt zum Blättern

stadtblatt  / 19. August 2020 11 Für rund 160.000 Menschen ist Heidelberg ihr Lebensmittelpunkt. Die Bürgerinnen und Bürger Heidelbergs schätzen nicht nur die weltbekannte Schönheit und landschaftlich reiz- volle Lage der Neckarstadt inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar, sondern vor allem ihre Lebensqualität. Beachtenswerte 98 Prozent aller Heidelbergerinnen und Heidelberger fühlen sich in ihrer Stadt wohl - ein in Deutschland einmaliger Wert. Heidelberg ist eine tolerante und welt- offene Stadt mit einer bürgernahen und transparenten Verwaltung und hat somit enorme Potenziale für eine große und starke Zukunft. Nicht zuletzt beweist dies die Auszeichnung Heidelbergs als eine von fünf „Digitalen Zukunftskommunen“ Baden-Württembergs. Aktuell kümmern sich rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die Belange der Heidelberger Bürgerinnen und Bürger. Professionelle und effiziente Aufgabenerfüllung, konsequente Kundenorientierung und eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dieser Anspruch vereint alle Aufgabenbereiche. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab 01. März 2021 (späterer Eintrittszeitpunkt nach Absprache möglich) für verschiedene Aufgabenbereiche mehrere Bachelor of Arts – Public Management (m/w/d) Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 6. September 2020 online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weiteren Informationen. Impressum Herausgeber: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69117 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertriebshotline: 0800 06221-20 BEKANNTMACHUNGEN Legende Kategorien Kategorie 1: Erhaltenswerte ortsbildprägende Denkmale von städtebaulicher Bedeutung.Sie sind in Anlage 3 rot markiert. Kategorie 2: Erhaltenswerte ortsbildprägende Gebäude und Gebäudeanordnun- gen,die einenwichtigen Beitrag zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart leis- ten. An diesen Gebäuden wurden keine oder nur geringe ortbilduntypische Umbauten an Dach,Fassade oder Einfriedung vorgenommen.Sie sind in Anlage 3 braun markiert. Kategorie 3: Ortsbildtypische Gebäude mit teilweise ortsbilduntypischen Merk- malen an Dach,Fassade oder Einfriedung.Sie sind in Anlage 3 orange markiert. Kategorie 4: Zur Kategorie 4 gehören Bauten neuerer Zeit oder Gebäude, die durch Umbaumaßnahmen an Dach, Fassade oder Einfriedung mit ortsbildun- typischen Elementen und Materialien stark verändert wurden, aber zum Teil mit ihrer Kubatur,der Gebäudestellung und der Dachform einen Beitrag zur Erhaltung der städte- baulichen Eigenart leisten.Sie sind in Anlage 3 gelb markiert. Kategorie 5: Gebäude,die keinen oder nur einen geringen Beitrag zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart leisten.Sie sind in Anlage 3 blau markiert. Gebäude im Gebietsbereich,die noch nicht in Kategorien eingeteilt wurden. Jedermann kann die Sanierungssatzung Heidelberg-Wieblingen im Technischen Bür- geramt einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Eine Einsichtnahme in die o.g.Satzung imTechnischen Bürgeramt ist in der Regel nach vorheriger terminlicher Absprache unter den Telefonnummern 06221 – 58 25150 und 58 25160 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich. Dienstags in der Zeit von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags in der Zeit von 15 bis 17 Uhr ist die Einsicht- nahme auch ohne Terminabsprache möglich. TechnischesBürgeramt ,Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG,Kornmarkt 1,69117Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr,Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr,Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1.eine nach § 214 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2.eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3.nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- über der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Die Stadt Heidelberg hat gemäß § 143 Absatz 2 BauGB die Verpflichtung, dem Grund- buchamt die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln zu benennen. Das Grundbuchamt hat danach in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke einzu- tragen,dass eine Sanierung durchgeführt wird (sogenannter Sanierungsvermerk). Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekannt- machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachver- halts,der die Verletzung begründen soll,schriftlich geltend gemacht worden ist.Ist eine Verletzung in der beschriebenenArt geltend gemacht worden,so kann auch nachAblauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 10.08.2020,Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG NachträglicheWidmungsbeschränkung für eineTeilfläche der Straße „LangerAnger“ Die Stadt Heidelberg beabsichtigt den Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs für die im nachstehenden Plan rot markierte Teilfläche der Straße „Langer Anger“ zwischen Da-Vinci-Straße und Galileistraße auf Höhe des Gadamer Platzes sowie der Pfaffen- grunder Terrasse ab 01.12.2020 imWege einer nachträglichen Widmungsbeschränkung gemäß § 5 Absatz 5 in Verbindung mit § 7 des Straßengesetzes. Der dargestellte Plan kann kostenlos bei der Stadt Heidelberg – Tiefbauamt –, Gais- bergstraße 7, 69115 Heidelberg, während der üblichen Sprechstunden eingesehen werden. Einwände können ab sofort bei der Stadt Heidelberg unter der angegebe- nen Adresse erhoben werden. Heidelberg,den 19.08.2020 Der Oberbürgermeister Migrationsbeirat bietet Sprechstunden an Ab September bietet der Mig- rationsbeirat der Stadt offene Sprechstunden an. Bei Bedarf und nach Vereinbarung ist die Beratung auf Deutsch sowie in 13 weiteren Sprachen mög- lich. Die Sprechstunde findet donnerstags von 17 bis 18 Uhr im Landfriedhaus, Bergheimer Straße 147, statt (Zimmer 403/404). 06221 58-10365 Stadtbücherei verleiht Brettspiele Durch eine großzügige Spende der Stadtwerke konnte die Stadt- bücherei viele neue Brettspiele anschaffen. Diese sind während der Ferien für zwei Wochen an der Information in der Kinderbü- cherei ausleihbar. Tag des offenen Denkmals Am Sonntag, 13. September, fin- det der Tag des offenen Denkmals statt,wegen Corona diesmal digi- tal. Auch Heidelberger Bauwerke können an diesem Tag wieder „besucht“ werden, darunter die Landfried-Villa unter http://download.fach kraft-schneidewind.de/ VillaLandfried.mp4 www.tag-des-offenen- denkmals.de Kurz gemeldet

RkJQdWJsaXNoZXIy NTc3MjYx