stadtblatt zum Blättern

11 stadtblatt  / 29. Juli 2020 Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69117 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de beanstandet hat oder wenn nicht die Ver- letzung der Verfahrens- oder Formvor- schrift unter Bezeichnung des Sachver- halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend ma- chen. Heidelberg,den 21.07.2020 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den Bebauungs- plan mit örtlichen Bauvorschriften Bahnstadt - West Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2019 ge- mäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung den Bebauungsplan Bahnstadt - West so- wie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Ver- bindung mit § 4 der Gemeindeordnung als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 des Bau- gesetzbuchs ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans mit örtlichen Bauvorschrif- ten ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvor- schriften gemäß § 10 Absatz 3 des Bauge- setzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Bahnstadt - West, die Begründung und eine zusam- menfassende Erklärung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Bedingt durch die Corona-Pandemie ist das Technische Bürgeramt für Besuche- rinnen und Besucher aktuell am Dienstag von 11.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme in die aus- gelegten Planunterlagen im Technischen Bürgeramt nach vorheriger terminlicher Absprache unter den Telefonnummern 06221 - 58 25150 und 58 25160 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB wird hinge- wiesen. Danach erlöschen Entschädigungsan- sprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ab- lauf des Kalenderjahres, in dem die Ver- mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der beim Zustandekommen dieser Sat- zung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Ver- letzung der Verfahrens- oder Formvor- schrift unter Bezeichnung des Sachver- halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jeder- mann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 21.07.2020 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss Heidelberger Frühling gGmbH 2018/2019 Die Gesellschafterversammlung der Heidelberger Frühling gGmbH hat am 15.06.2020 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1.10.2018 - 30.9.2019 festge- stellt.Der Jahresabschluss schließt mit ei- nemBilanzgewinn von 25.794,66 € ab.Die- ser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Abschlussprüfer hat für Jahresab- schluss und Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss und Lagebericht sind in der Zeit vom 30.07. bis 07.08.2020, mon- tags bis freitags jeweils von 09:30 bis 13:00 Uhr in den Büroräumen der Hei- delberger Frühling gGmbH in der Fried- rich-Ebert-Anlage 50, 69117 Heidelberg, öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir, dass Interessentinnen und Interes- senten ihren Besuch nach Möglichkeit vorab telefonisch unter 06221/58 4000 00 anmelden und die erforderlichen Hygie- ne-Regeln einhalten sowie Mund-Nasen- Schutz tragen. Heidelberger Frühling gGmbH gez.Thorsten Schmidt,Intendant BEKANNTMACHUNG Öffentliche Erinnerung An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: ›› Grundsteuer und Gewerbesteuer wer- den am 15.08.2020 fällig ›› Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist Wird eine Steuer nicht rechtzeitig ge- zahlt,so werden vom Fälligkeitstag ab die gesetzlichen Säumniszuschläge berech- net. Gleiches gilt für sonstige städtische Steuer- nachforderungen, deren Fälligkeit im Ein- zelfall besonders festgesetzt oder vereinbart wurde und inzwischen eingetreten ist, so- wie für fällige Gebühren und Beiträge. Teilnehmer am SEPA–Lastschriftman- dat (ehem. Bankeinzugsverfahren) wer- den gebeten, selbst keine Zahlung zu ver- anlassen. Für diesen Personenkreis gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt da- ran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Mona- ten erreicht hat,dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3 (Erdgeschoss, Zi.0.09A),Tel.58-14 360 mitzuteilen.Vom Ende der Hundehaltung ist innerhalb eines Monats die genann- te Stelle zu benachrichtigen. Wer diese Fristen nicht beachtet, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten rechnen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidel- berg entnehmen Sie bitte den Ihnen zu- gegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen: Stadt Heidelberg Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern BEKANNTMACHUNG Ungültiger Dienstausweis Der am 16.August 2005 unter Nr. 1520 von der Stadtverwaltung Heidelberg ausge- stellte Dienstausweis für den Mitarbeiter Stephan Puhr wurde gestohlen und wird hiermit für ungültig erklärt. BEKANNTMACHUNGEN Auch wenn der jährlich statt- findende Dyke* March in diesem Jahr ausfallen muss, feiern die Aktionswochen Open Dykes* die Sichtbar- keit lesbischer,queerer und frauenliebender Frauen*. Noch bis zum 7.August wird ein abwechslungsreiches Programm geboten. Programmhöhepunkte: › › Samstag,1.August ,15.30Uhr, Uniplatz: Fahrrad-Demonstra- tion „Dykes* on Bikes“. › › Montag, 3.August , ab 19 Uhr: Diskussions- und Film- abend im Gloria-Kino. › › Donnerstag,6.August ,ab 19 Uhr,Sommerbühne Karlstor- bahnhof: Diskussionsabend › › Freitag,7.August ,19 Uhr, Sommerbühne Karlstorbahn- hof: Drag-(King-)Performance und mehr (nur für Frauen*) Für die meisten Veranstal- tungen ist eine Anmeldung per E-Mail erforderlich. lsbttig@heidelberg.de Weitere Infos: www. queeres-netzwerk-hd.de Aktionswochen „Open Dykes*“ 2020

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQ3NzI2