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7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN stadtblatt  / 22. Juli 2020 Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Carina Troll (cat), Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Hotline der Stadt Heidelberg 06221 58-10580 oder 115 Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg  06221 513-0   unternehmens​ kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Michael Treffeisen Foto: Tobias Dittmer Alle Angaben ohne Gewähr rung imTechnischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öff- nungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Die Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt ist nach vor- heriger terminlicher Absprache unter Bezirksbeirat Ziegelhausen: Mittwoch,22.Juli,18 Uhr, Rathaus,Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10 Gemeinderat: Donnerstag, 23. Juli, 16 Uhr, Großer Rat- haussaal,Marktplatz 10 Bei Bedarf wird die Sitzung am Freitag, 24. Juli 2020, ab 15.30 Uhr fortgesetzt. Bezirksbeirat Altstadt, Sondersitzung: Dienstag, 28. Juli, 18 Uhr,Rathaus,Neuer Sitzungssaal,Marktplatz 10 Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen den Telefonnummern 06221 – 58 25150 und 58 25160 oder per E-Mail unter baubera tung@heidelberg.de möglich. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB wird hin- gewiesen.Danach erlöschen Entschädi- gungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige- führt wird. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg wegen Gesetzwidrig- keit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekannt- machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün- den soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der be- schriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 07.07.2020 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt Aktiv für den Klimaschutz der Region Stadtwerke Heidelberg unterstützen Umwelt- verbände mit über 60.000 Euro E inen Scheck von jeweils 20.500 Euro überreichte der regionale Energieversorger dem BUND Hei- delberg, dem NABU Rhein-Neckar-Odenwald und Ökostadt Rhein-Neckar e.V. auch dieses Jahr. Damit können die Partner Klimaschutz- projekte und Informationsveran- staltungen in der Region für Kinder, Jugendliche und Erwachsene um- setzen.Bereits 2009 wurde hierfür der gemeinsame Klimaschutzfonds ein- gerichtet.Gespeist wird der Fonds aus dem Ökostrom-Produkt heidelberg KLIMA fix : Bei jedemneuenAbschluss zahlen die Stadtwerke Heidelberg 15 Euro in den Fonds ein und für je- den Bestandskunden fünf Euro. Da- mit leisten Ökostrom-Kunden direkt einen Beitrag für den Klimaschutz vor Ort. Partner in der Energiewende „In diesen außergewöhnlichen Zei- ten freuen wir uns besonders,mit un- seren Partnern unsere langfristigen Ziele weiter zu verfolgen.Der regiona- le Klimaschutz ist uns nach wie vor ein großes Anliegen,“ so Michael Tei- geler, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Energie, anlässlich der Scheckübergabe an die Partnerver- bände. „Sich für den Klimaschutz zu engagieren – das fängt im Kleinen bei gemeinsamen Aktionen und Lernver- anstaltungen an und geht bis hin zu großen Bauprojekten, bei denen wir als Unternehmen die Bürger mit ein- beziehen.Denn Klimaschutz ist nicht die Aufgabe der anderen oder der Gro- ßen – die Energiewende kann uns nur gelingen,wenn alle mitmachen.“ Mit den Projekten der letzten zehn Jahre konnten die Verbände bereits mehrere tausendMenschen erreichen. Wer selbst aktiv für den Klimaschutz werden möchte, findet auf ihrenWeb- sites zahlreiche Mitmach-Angebote und Anregungen. Scheckübergabe vor dem ENERGIE laden : NABU, Ökostadt Rhein-Neckar und BUND setzen die Mittel jährlich für regionale Klimaschutzprojekte für Groß und Klein ein.

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