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stadtblatt  / 22. Juli 2020 6 BEKANNTMACHUNGEN EUROPÄISCHER SOZIALFONDS (ESF) – FÖRDERAUFRUF 2021 Der Europäische Sozialfonds ist das zen- trale beschäftigungs- und arbeitsmarkt- politische Förderinstrument der Euro- päischen Union und richtet sich in seiner Förderung an der EU-Strategie „Europa 2020“ aus. Ein Teil der dem Land Ba- den-Württemberg für ESF-Interventionen zur Verfügung stehenden Mittel sind re- gionalisiert.Die regionale Umsetzung des ESF in den Stadt- und Landkreisen erfolgt über die ESF-Arbeitskreise. Der Stadtkreis Heidelberg verfügt für das Jahr 2021 über regionalisierte ESF-Mittel inHöhevon 200.000 Euro (116.000 Euro für das spez.Ziel B 1.1 und 84.000 Euro für das spez. Ziel C 1.1). Der Heidelberger ESF-Ar- beitskreis hat auf der Grundlage des Ope- rationellen Programms Baden-Württem- berg und regionaler Arbeitsmarktdaten seine Strategie und Förderschwerpunkte für das Jahr 2021 festgelegt. Die Arbeits- marktstrategie des ESF-Arbeitskreises ist auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/esf veröffent- licht. Förderfähig sind alle Projekte,die zur Um- setzung der regionalisierten spezifischen Ziele des Operationellen Programms Baden-Württemberg beitragen und den regionalen Förderschwerpunkten der regionalen ESF-Arbeitsmarktstrategie entsprechen. Jedes Projekt ist einem der regionalisierten spezifischen Ziele zu- zuordnen. Die bereichsübergreifenden Grundsätze „Gleichstellung von Frauen und Männern“ und „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sind im An- trag angemessen zu berücksichtigen und darzustellen. Projekte, die zum Ziel der Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität und insbesondere zu den Klima- schutzzielen beitragen, und transnatio- nale Kooperationen werden begrüßt und sind ggf. im Antrag gesondert darzustel- len.Besonders berücksichtigt bei der Aus- wahl werden solche Projekte, die digitale Kompetenzen vermitteln. Von den Trägerinnen und Trägern erwar- tet der Arbeitskreis, dass sie drei projekt- bezogene Indikatoren benennen. Die In- dikatoren müssen sich aus den mit ihrem Projekt verfolgten Zielen herleiten sowie exakt und ohne Interpretationsspiel- räume sein. Außerdem wird von den Trä- ger*innen erwartet, dass entweder eine eigene Qualitätssicherung durchgeführt oder an den Angeboten des EPM (Landes- projekt ESF-Projekte managen – Erfolge sichern) teilgenommen wurde bezie- hungsweise in diesem Jahr noch teilge- nommen wird. Durchführungszeitraum für beantragte Projekte ist 01.01.2021 bis 31.12.2021. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch den regionalen Arbeitskreis unter Be- rücksichtigung des Strategiepapiers und gemäß der vom ESF-Begleitausschuss beschlossenen Methodik und Kriterien (www.esf-bw.de/esf/der-esf-2014-20/ begleitausschuss/). Antragsberechtigt sind juristische Perso- nen des öffentlichen und privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesell- schaften. Projektanträge sind über das webbasierte ESF-Antragsverfahren ELAN zu stellen. Die Registrierung für das On- line-Antragsverfahren und wichtige In- formationen zur Antragstellung sind un- ter: www.esf-bw.de zu finden. Anträge müssen bis zum 30.09.2020 voll- ständig und unterschrieben auf dem Postweg bei der L-Bank (Bereich Finanz- hilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe) eingegangen sein. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausge- schlossen. Auf eineAbgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist zu achten. Projektförderungen des Bundes können unter www.esf.de eingesehen werden. Die Projektförderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Fehl- bedarfsfinanzierung gewährt. Der Förder- satz soll mindestens 35%, höchstens 50% betragen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Die Kofinanzierung muss mit den Antrags- unterlagen nachgewiesen werden. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen bei Bewilligung mindestens 30.000 Euro. Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden muss sich auf mindestens 10 Personen je Vorhaben belaufen. In der regionalen Förderung wurde ab dem Förderjahr 2016 verbindlich eine Pauschale eingeführt. Ein Hinweisblatt zur Pauschalierung bei der regionalen Förderung ist ebenfalls eingestellt unter www.esf-bw.de . Interessierte Projektträgerinnen und -träger können sich bei Fragen an das Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidel- berg unter der Telefonnummer 06221 – 58 15560 wenden. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den Bebauungs- plan mit örtlichen Bauvorschriften Rohrbach – Hospital Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2019 ge- mäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den Bebauungsplan Rohrbach – Hospital sowie die örtlichen Bauvor- schriften gemäß § 74 der Landesbauord- nung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans mit örtlichen Bauvorschrif- ten ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvor- schriften gemäß § 10 Absatz 3 des Bauge- setzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Begrün- dung und eine zusammenfassende Erklä- Bei der Abteilung Forst des Landschafts- und Forstamts der Stadt Heidelberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Holzverkauf/ Forstliche Förderung (m/w/d) zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) und bietet bei entsprechender Bewährung und vollumfänglicher Aufgabenwahr- nehmung eine Perspektive nach Entgeltgruppe 11 TVöD-V. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlä- giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis spätestens 23. August 2020 unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weitere Informationen. Für rund 160.000 Menschen ist Heidelberg ihr Lebensmittelpunkt. Die Bürgerinnen und Bürger Heidelbergs schätzen nicht nur die weltbekannte Schönheit und landschaftlich reiz- volle Lage der Neckarstadt inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar, sondern vor allem ihre Lebensqualität. Beachtenswerte 98 Prozent aller Heidelbergerinnen und Heidelberger fühlen sich in ihrer Stadt wohl - ein in Deutschland einmaliger Wert. Heidelberg ist eine tolerante und welt- offene Stadt mit einer bürgernahen und transparenten Verwaltung und hat somit enorme Potenziale für eine große und starke Zukunft. Nicht zuletzt beweist dies die Auszeichnung Heidelbergs als eine von fünf „Digitalen Zukunftskommunen“ Baden-Württembergs. Aktuell kümmern sich rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die Belange der Heidelberger Bürgerinnen und Bürger. Professionelle und effiziente Aufgabenerfüllung, konsequente Kundenorientierung und eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dieser Anspruch vereint alle Aufgabenbereiche. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab 01. März 2021 (späterer Eintrittszeitpunkt nach Absprache möglich) für verschiedene Aufgabenbereiche mehrere Bachelor of Arts – Public Management (m/w/d) Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 6. September 2020 online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weiteren Informationen.

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