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stadtblatt  / 6. Mai 2020 7 BEKANNTMACHUNGEN Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen Dein Studium bei der Stadt Heidelberg Hast du‘s drauf? Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl oder Ludwigsburg Bachelor of Arts – Digitales Verwaltungs- management (m/w/d) Studium- und Berufsinhalt Der Studiengang vermittelt die erforderlichen Kompetenzen für die strategische und operative Steuerung der Digitalisierung in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Im Zentrum stehen dabei die Bereiche „Technische Dimensionen der Digitalisierung“, „Verwaltungsma­ nagement“, „Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung“ und „Digital Leadership“. Nach Abschluss des Studiums sind Sie mit dem notwendigen Fachwissen und dem idealen Kompetenzmix ausgestattet, um in unterschiedlichen Berufsfeldern des öffentlichen Dienstes die digitale Transformation in Landes- und Kommunalverwaltungen voranzutreiben und ver­ antwortungsvolle Digitalisierungsprojekte zu leiten. Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie unter http://www.hs-kehl.de und https://www.hs-ludwigsburg.de . Voraussetzungen –– Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschul­ reife –– Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union –– Zulassung von einer der beiden Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl oder Lud­ wigsburg Dauer Drei Jahre (sechs Semester) inkl. je 4 Praxiswochen pro Semester Verlauf der Ausbildung Das Studium besteht aus überwiegend theoretischen Phasen an der Hochschule Kehl oder Ludwigsburg. Die Praxiswochen finden im Amt für Digitales und Informationsverarbeitung der Stadt Heidelberg (Ansprechpartner Herr Berger, Tel. 06221/ 58-11571) statt. Dort werden nach Möglichkeit alle Phasen eines Digitalisierungsprojektes durchlaufen. Das Studium ist in verschiedene Module eingeteilt. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Am Ende der Ausbildung ist eine Bachelorarbeit zu fertigen. Beginn 01. September 2020 Status & Vergütung Ab Studienbeginn sind Sie Beamtin/Beamter des Landes Baden-Württemberg (auf Widerruf) und erhalten von dort Anwärterbezüge von derzeit monatlich 1.348,78 Euro brutto. Bewerbung Bewerben Sie sich bis 15.Juli 2020 online um eine Zulassung an einer der Hochschulen. Bitte geben Sie dort die Stadt Heidelberg als „Wunschkommune“ an. Bei der Stadt Heidelberg ist keine zusätzliche Bewerbung erforderlich. Das Bewerbungsverfahren beginnt dort mit dem Absolvieren eines Studierfähigkeitstests. Die Stadt Heidelberg (160.000 Einwohner) ist eine wachsende, international geprägte Uni­ versitätsstadt in der wirtschaftsstarken Metropolregion Rhein-Neckar. Die Bürgerinnen und Bürger Heidelbergs schätzen die weltbekannte Schönheit, die reizvolle Lage und die hohe Lebensqualität in der Stadt. Heidelberg ist eine tolerante, weltoffene Stadt. 98 Prozent aller Heidelbergerinnen und Heidelberger fühlen sich hier wohl. Die Stadtverwaltung trägt ihren Teil hierzu bei mit einer bürgernahen und transparenten Arbeit. Als bedeutender Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort weist Heidelberg ein zuneh­ mendes Verkehrsaufkommen auf, dessen Bewältigung in einer derart agilen Region zu den Kernaufgaben gehört. Die Verkehrsinfrastruktur ist dabei von zentraler Bedeutung für viele Menschen und Organisationen: Arbeitnehmer, Kunden, Patienten, Besucher sowie für Unternehmen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Gleichzeitig wird aus dem Verkehrsbereich ein entscheidender Anteil zur Minderung von klimaschädlichen Emissionen erwartet. Heidelberg hat schon heute einen der höchsten Anteile des Umweltverbundes am Verkehrsaufkommen. Diesen Erfolg wollen wir weiter ausbauen. Das Thema Verkehrswende zu gestalten ist eines der wesentlichen Ziele. Bei der Stadt Heidelberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Leiterin/Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement (m/w/d) neu zu besetzen. Beim Amt für Verkehrsmanagement mit seinen rund 95 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind sämtliche Fragen und Aufgaben zum Thema Verkehr gebündelt. Ein­ gebettet in ein innovatives und sympathisches Führungsteam können Sie als Leiterin/Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement Zukunft gestalten. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) mit der Option auf Zahlung einer Zulage beziehungsweise nach Besoldungsgruppe A 16 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW). Bei Beschäftigten kann bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen und bei entsprechender Be­ währung auch eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 17. Mai 2020 online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio­ nen sowie weiteren Informationen. Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nathalie Pellner (pen), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 BEKANNTMACHUNG Baulandumlegung „Kirchheim Im Bieth“ – Bekanntmachung des Zeit- punktes der Unanfechtbarkeit der Vor- wegnahme der Entscheidung vom 03. März 2020 I. Die Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Grundstückseigentümer mit den Ord- nungsnummern 1 und 4 am 20.April 2020 unanfechtbar geworden. II. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 BauGB in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) der bisherige Rechtszustand durch den in der Vorwegnahme der Entscheidung vorgese- henen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zu- geteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Ein- sicht in die Unterlagen der Vorwegnahme der Entscheidung während der Dienst- zeiten des Vermessungsamtes (montags bis donnerstags von 8.30-12.00 Uhr und von 14.00-15.30 Uhr sowie freitags von 8.30-13.00 Uhr) jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Aufgrund der derzeit gültigen Sicherheitsmaßnah- men gegen eine Infektion mit dem Coro- navirus wird um telefonische Voranmel- dung unter der Telefonnummer (06221) 58-24060 gebeten. III.Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb von 6 Wochen (seit der Be- kanntmachung) Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Stadt Heidelberg (Vermessungsamt, Gaisbergstraße 7, 69115 Heidelberg) eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Kammer für Bau- landsachen,in Karlsruhe. Der Antrag muss den Verwaltungsakt be- zeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwal- tungsakt angefochten wird,und einen be- stimmten Antrag enthalten. Weiterhin soll er die Gründe sowie die Tat- sachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Hinweis: Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann zunächst ohne Rechtsanwalt ge- stellt werden. Für alle weiteren prozes- sualen Erklärungen und Abläufe ist dieser dann aber zwingend vorgeschrieben (§ 222 BauGB). Stadt Heidelberg,Vermessungsamt gez.Jelinek

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