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stadtblatt  / 29. April 2020 7 BEKANNTMACHUNGEN Vertrauensleute benannt, gelten die bei- den ersten Unterzeichner des Wahlvor- schlags als Vertrauensleute (§ 27 LWG, § 23 Abs.1 Satz 2 LWO). 7. Zurücknahme und Änderung von Wahlvorschlägen Ein Wahlvorschlag kann nur durch ge- meinsame schriftliche Erklärung der Ver- trauenspersonen mir gegenüber zurück- genommen oder geändert werden – und zwar allgemein bis zum 14. Januar 2021 (59. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, danach bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (19. Januar 2021 – 54. Tag vor der Wahl) mit der Einschränkung, dass Änderungen nur noch zulässig sind, wenn der Bewerber oder der Ersatzbewer- ber gestorben ist oder die Wählbarkeit verloren hat (§ 28 LWG). 8.Weitere Hinweise 8.1 Soweit nach dieser Bekanntmachung Unterlagen oder Erklärungen persönlich und handschriftlich unterzeichnet oder eingereicht bzw. abgegeben werden müs- sen, reicht es nicht aus, sie durch Tele- gramm, Telefax, E-Mail oder in sonstiger elektronischer Form zu übermitteln. Der Eingang von in dieser Form übermittelten Unterlagen wahrt vorgeschriebene Fris- ten nicht. 8.2. Da ich der Landeswahlleiterin eine Fertigung der bei mir eingehenden Wahl- vorschläge übersenden muss (§ 24 Abs.1 Satz 2 LWO), wird gebeten, die Wahlvor- schläge in doppelter Fertigung einzurei- chen; die Anlagen sind nur in einfacher Fertigung erforderlich. 8.3. Meine Geschäftsstelle beim Bür- ger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte - Wahldienststelle -, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg, steht bei evtl. Fragen gerne zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter den Tel.-Nr. 06221/58-13550 und 58- 13580 erreichbar. 8.4. Auf die Verordnung der Landesregie- rung über infektionsschützende Maß- nahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassung wird hingewie- sen. Diese ist unter www.baden-wuert temberg.de/corona-verordnung abruf- bar. Heidelberg,den 29.April 2020 Kreiswahlleiter Prof.Dr.Eckart Würzner KARTIERUNGEN VON TIEREN UND PFLANZEN In Heidelberg werden 2020 Kartierungen von Tieren (Insekten, Vögel, Fledermäuse) und Pflanzen auf wenigen Stichproben- flächen durchgeführt. Der Bearbeitungs- zeitraum, der ausschließlich im Außen- bereich stattfindenden Kartierungen, erstreckt sich von April bis Ende Novem- ber 2020. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirt- schaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Mar- kierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Ba- den-Württemberg. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG). Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, der gebotene Min- destabstand wird eingehalten, sodass bei der Kartierung die derzeit geltenden Vor- gaben zur Kontaktbeschränkung zur Ein- dämmung der Ausbreitung des Corona-Vi- rus eingehalten werden. Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Für das Hochbauamt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Architektin/Architekten (m/w/d) in der Abteilung Architektur und Technik unbefristet in Vollzeit. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Für das Hochbauamt der Stadt Heidelberg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/ einen Technikerin/Techniker oder Meisterin/Meister der Fachrichtung Elektrotechnik (m/w/d) in der Abteilung Architektur und Technik unbefristet in Vollzeit. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen inklusive Bewerbungsfristen finden Sie unter www.heidelberg.de/ stellenausschreibungen . Hier können Sie sich auch bei den jeweiligen Ausschreibungen direkt online bewerben. Interreligiöses Kalenderblatt Mai 2020 01.05. Baha’i Dritter und letzter Feiertag von Ridvan 19.05. islamisch Lailat Al Qadr (Nacht der Bestimmung) 21.05. christlich Christi Himmelfahrt 23.05. Baha’i Verkündigung des Bab 24.05. islamisch Id ul Fitr (Beginn des Fastenbrechens) 28.05. Baha’i Hinscheiden des Religionsstifters Baha’u’lla 1892 29.05. jüdisch Beginn des Schawuothfestes 31.05. christlich Pfingstsonntag Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nathalie Pellner (pen), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Thingstätte rund um den 1. Mai gesperrt Auf der Thingstätte wird es auch 2020 keine sogenannte Walpur- gisnachtfeier geben.Die Stadt hat aus Sicherheitsgründen wie- der Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen gezogen. Für die Thingstätte und den Heiligenberg besteht ab Don- nerstag, 30.April, ab 14 Uhr, bis Freitag, 1.Mai 2020, 6 Uhr, ein Betretungsverbot. Polizei und Stadt sowie weitere Sicherheits- kräfte werden vor Ort sein.Wer denWald trotzdem betritt, be- geht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann. www.heidelberg.de/ walpurgisnacht Maifeiertag: Müllabfuhr-Termine verschieben sich Aufgrund des Feiertages am 1.Mai verschieben sich die Ab- holtermine der Müllabfuhr.Die Verschiebung betrifft immer alle Abfallarten. Die Leerung verschiebt sich von Freitag, 1.Mai, auf Montag, 4.Mai von Montag, 4.Mai, auf Dienstag, 5.Mai von Dienstag, 5.Mai, auf Mitt- woch, 6.Mai von Mittwoch, 6.Mai, auf Don- nerstag, 7.Mai von Donnerstag, 7.Mai, auf Frei- tag, 8.Mai von Freitag, 8.Mai, auf Samstag, 9.Mai. www.heidelberg.de/abfall Kurz gemeldet

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