stadtblatt zum Blättern

stadtblatt  / 29. April 2020 4 CORONAVIRUS Erweiterte Notbetreuung an Kitas Land erweiterte den Kreis der berechtigten Eltern S eit dieser Woche gilt die erwei- terte Notbetreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grund- schulen sowie an den weiterführen- den Schulen. Die Regeln hierfür hat die Landesregierung festgelegt. Nachfrage nach Betreuungsplätzen steigt Auch in Heidelberg sind die Aus- wirkungen der neuen Regelungen spürbar. Nach einem ersten Über- blick steigt demnach die Nachfrage nach Betreuungsplätzen sowohl im Kindergartenbereich wie im Schul- bereich in Heidelberg sukzessive an. Da die Details zur Ausweitung der Notbetreuung vergangene Wo- che vom Land sehr spät veröffent- licht wurden, sind aber vermutlich noch viele Eltern unsicher, ob sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können. In den städtischen Kindertages- stätten reichen die Platzkapazi- täten derzeit noch aus. Zahlen der freien Kita-Träger werden erst spä- ter vorliegen. Im Schulbereich ist die erweiterte Notbetreuung an den weiterführenden Schulen wei- terhin durchweg nachgefragt. An den Grundschulen ist der Bedarf je nach Schulbezirk sehr unterschied- lich.„Eine Notbetreuung kann noch nicht allen offenstehen, sondern aktuell nur denen, die wirklich dringend darauf angewiesen sind“, betont Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner. Wichtige Inhalte der erweiterten Notbetreuung ›› Neu ist, dass künftig auch Schü- lerinnen und Schüler der siebten Klasse miteinbezogen werden. ›› Ebenfalls neu: Erziehungsberech- tigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende, die außer- halb der Wohnung einen präsenz- pflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten, können die Notbetreuung anfragen. ›› Vorrang haben nach wie vor Eltern, die in der sogenannten systemre- levanten Infrastruktur arbeiten. Eltern müssen einen entsprechen- den Nachweis des Arbeitgebers vor- legen. ›› Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist ferner, dass Eltern eine Erklärung abge- ben, dass eine familiäre oder an- derweitige Betreuung des Kindes nicht möglich ist. ›› Trotz der Erweiterung der Notbe- treuung bleibt der Schutz vor wei- teren Infektionen vorrangig. Aufnahmemodalitäten für die er- weiterte Notbetreuung klären El- tern direkt mit der Einrichtung, die das Kind zuletzt besucht hatte. Wer die erweiterte Notbetreuung in Anspruch nehmen kann, hat das Kultusministerium Baden-Würt- temberg auf seinen Internetseiten veröffentlicht. eu Weitere Informationen unter www.km-bw.de > Notbetreuung Draußen lassen sich die Abstandsregeln auch in den Kitas gut umsetzen. Auch in der Bahnstadt-Kita Schwetzinger Terrasse sind Kinder in der Notbetreuung. ( Foto Buck) Unterricht startet ab 4. Mai an Heidelberger Schulen Schrittweiser Beginn – strenge Hygiene- regeln – Maskenpflicht A m 4. Mai startet in ganz Ba- den-Württemberg schritt- weise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Den Anfang machen Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen an- stehen, sowie die Schülerinnen und Schüler der Prüfungsklassen der be- ruflichen Schulen. So hat es das Kultusministerium Ba- den-Württemberg festgelegt. Darauf bereiten sich auch die 54 allgemein- bildenden und beruflichen Schulen in Heidelberg vor. Oberbürgermeis- ter Prof. Eckart Würzner: „Gerade jetzt, wenn der Betrieb in den Schu- len stufenweise anläuft, ist es wich- tig, dass Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulpersonal von Anfang an strikt die Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen befolgen. Zusammenhalten und aufeinan- der Rücksicht nehmen ist in dieser schwierigen Situation mehr denn je angesagt. Oberstes Ziel aller Maß- nahmen ist und bleibt der Gesund- heitsschutz.“ Der Präsenzunterricht beginnt mit Schülerinnen und Schülern aller all- gemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, so- wie mit Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Zudem geht es los für die entsprechenden Gemeinschafts- schulen sowie die Klassenstufen 9 und 10 der Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen. All dies gilt analog für die Sonderpädagogi- schen Bildungs- und Beratungszent- ren (SBBZ). Der Unterricht findet mit reduzierten Gruppengrößen statt. Maskenpflicht auch an Schulen Auch in Heidelberger Schulen gilt eine Maskenpflicht. Deshalb hat die Stadt vor dem Schulstart den Bedarf abgefragt. Zurzeit werden die Mas- ken an die Schulen verteilt. eu Schülerinnen und Schüler vor der Willy-Hellpach-Schule ( Archivfoto Rothe)

RkJQdWJsaXNoZXIy NTc3MjYx