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stadtblatt  / 8. Januar 2020 7 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nathalie Pellner (pen), Annika Schaffner (as), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Heidelberg,den 18.Dezember 2019 gez.Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ver- änderungssperre gemäß § 16 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 BauGB in Kraft. Jedermann kann die Satzung der Stadt Heidelberg über die Veränderungssperre für den Bereich „Pfaffengrund - Indust- rie- und Gewerbegebiet Kurpfalzring“ im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidel- berg während der allgemeinen Öffnungs- zeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Telefon: 06221-58 25250 Öffnungszeiten: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Hinweise: Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Dar- legung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Absatz 3 BauGB über das Er- löschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Auf § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg wird ebenfalls hingewiesen: Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der beim Zustandekommen dieser Sat- zung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntma- chung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwid- rigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Be- kanntmachung die Rechtsaufsichts- behörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gel- tend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- mann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 18.Dezember 2019 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Einleitung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans Kirchheim – REWE Im Franzosengewann Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 17. De- zember 2019 gemäß § 12 Absatz 2 Bauge- setzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Kirchheim – REWE Im Franzo- sengewann ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entneh- men. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenent- wicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprü- fung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird ver- zichtet. Ziele der Planung Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungs- plan soll die Möglichkeit zur Errichtung eines REWE-Supermarktes (Vollsorti- menter) geschaffen werden. Heidelberg,den 18.Dezember 2019 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Wird eine Steuer nicht rechtzeitig gezahlt, so werden vom Fälligkeitstag ab die ge- setzlichen Säumniszuschläge berechnet. Gleiches gilt für sonstige städtische Steu- ernachforderungen, deren Fälligkeit im Einzelfall besonders festgesetzt oder ver- einbart wurde und inzwischen eingetre- ten ist, sowie für fällige Gebühren und Beiträge. Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat Deine Ausbildung bei der Stadt Heidelberg Hast du´s drauf? Ausbildungsplätze zum Ausbildungsstart 2020 –– Fachinformatikerin/Fachinformatiker: Systemintegration –– Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft –– Gärtnerin/Gärtner: Zierpflanzenbau –– Gärtnerin/Gärtner: Garten- und Landschaftsbau –– Elektronikerin/Elektroniker: Energie- und Gebäudetechnik –– Kfz-Mechatronikerin/Kfz-Mechatroniker: Nutzfahrzeugtechnik –– Metallbauerin/Metallbauer: Konstruktionstechnik –– Malerin und Lackiererin/Maler und Lackierer: Gestaltung + Instandhaltung –– Tischlerin/Tischler –– Straßenbauerin/Straßenbauer Bewerbungsschluss: 15. Januar 2020 Wir bieten dir: –– eine hochwertige und interessante Ausbildung –– zusätzliche abwechslungsreiche Aktivitäten, zum Beispiel Azubisport, Frühlings- und Herbstfest, Infoveranstaltungen und Seminare zu aktuellen Themen und zur Stärkung deiner Team- und Kooperationsfähigkeit –– ein attraktives und sicheres Ausbildungsentgelt –– gute Übernahmechancen. Die Stadt Heidelberg fördert die Vereinbarkeit von Beruf, Karriere und Familie durch viel- fältige Angebote.Es ist uns ein besonderes Anliegen, in den bisher von Frauen beziehungs- weise Männern geprägten Ausbildungsgängen die jeweils andere Gruppe ausdrücklich zur Bewerbung zu ermutigen. Um Unterrepräsentanzen zu vermeiden, hat die Stadt Heidelberg die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Interessiert? Weitere Informationen zu den einzelnen Ausbildungsgängen und wie du uns persönlich er- reichen kannst, findest du unter www.heidelberg.de/ausbildung . Wir freuen uns auf deine Online-Bewerbung über unser dortiges Bewerbungsportal. Über Informationen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten freuen wir uns. (ehem. Bankeinzugsermächtigung) wer- den gebeten, selbst keine Zahlung zu ver- anlassen. Für diesen Personenkreis gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt da- ran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat,dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3 (Erdgeschoss,Zi. 0.09A),Tel.58-14 360 mitzuteilen.Vom Ende der Hundehaltung ist innerhalb eines Monats die genann- te Stelle zu benachrichtigen. Wer diese Fristen nicht beachtet, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten rechnen. Informationen zur Hundesteuer, Bank- einzugsermächtigung u.v.a.m. finden Sie unter www.heidelberg.de {wählen Sie hier „Rathaus“; „Stadtverwaltung“; „Äm- ter von A bis Z“; „Kämmereiamt (20)“; „Abteilung Kasse und Steuern (mehr dazu >)“}. Bankverbindungen der Stadt Heidelberg: Sparkasse Heidelberg IBAN: DE14 6725 0020 0000 0240 07 , BIC: SOLADES1HDB Sparkasse Heidelberg IBAN: DE37 6725 0020 0000 0039 99 , BIC: SOLADES1HDB – nur für Bußgelder/Verwarnungen – Sparkasse Heidelberg IBAN:DE76 6725 0020 0009 0543 67 , BIC: SOLADES1HDB – nur für Forderungen für die Abfall- wirtschaft und Stadtreinigung – Stadt Heidelberg Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern

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