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stadtblatt  / 21. August 2019 6 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften Rohrbach – Hospital Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 06. Feb- ruar 2014 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Hospital in Heidelberg-Rohrbach einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 dem Entwurf des Bebauungsplans mit ört- lichen Bauvorschriften und der Begrün- dung Stand vom 15. April 2019 mit Ände- rungen zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften in der Fassung vom 15.April 2019 mit Änderungen vom 05. Juli 2019, die Entwurfsbegründung in der Fassung vom 15.April 2019 mit Änderungen vom 05.Juli 2019 einschließlich des Umweltberichts sowie die bereits vorliegenden umweltbe- zogenen Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom 29. August 2019 bis einschließlich 30. September 2019 im Technischen Bürger- amt der Stadt Heidelberg und im Inter- net unter www.heidelberg.de/bekannt machungen einzusehen. Die DIN-Normen, auf die in den Festset- zungen des Bebauungsplans Bezug ge- nommen wird, werden zur Einsichtnah- me bereitgehalten. Im Einzelnen liegen folgende Gutachten vor: • Umweltbericht vomApril 2019 • Schalltechnisches Gutachten vom 29. April 2019 • Verkehrsgutachten vomApril 2019 • Mobilitätskonzept vomApril 2019 In den ausgelegten Planunterlagen wer- den folgende umweltrelevanten Themen behandelt: • Schutzgut Tiere: Lichtimmissionen, Nistgelegenheiten, Jagdreviere (Vögel, Insekten,Reptilien,Fledermäuse) • Schutzgut Pflanzen: Gestaltung der Grünflächen, Verwendung heimischer Pflanzen, Neu- und Ersatzpflanzungen, Fassaden- und Dachflächenbegrünung • Schutzgut Boden: Geotechnik,Altlasten, Versiegelung,Kampfmittel • Schutzgut Wasser: Wasserschutzgebiet, Niederschlagswasserrückhaltung, Ver- sickerung,Entwässerung • Schutzgut biologische Vielfalt: Aus- gleichsmaßnahmen,Arten- und Biotop- schutz • Schutzgut Mensch: Schallschutz (Ver- kehrslärm,Gewerbelärm,Anlagenlärm) • Kultur- und Sachgüter: Denkmalschutz • Klima, natürliche Ressourcen: Erneuer- bare Energien, Solarenergie, Kleinwind- anlagen,Fernwärme Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift imTech- nischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden. Beim Nachbarschaftsverband Heidel- berg-Mannheim wurde ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB gestellt, da der o.g. Bebauungs- plan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde. Zum Bebauungsplan- verfahren abgegebene Stellungnahmen werden daher auch an den Nachbar- schaftsverband Heidelberg-Mannheim zur Auswertung weitergeleitet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen können bei der Beschlussfas- sung über diesen Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben. Technisches Bürgeramt , Verwaltungs- gebäude Prinz Carl,EG,Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Öffnungszeiten Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öff- nungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-58 23160 erteilt. Heidelberg,den 09.August 2019 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan mit örtlichen Bauvor- schriftenBahnstadt – Kopernikusquartier Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 24. Juli 2018 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetz- buch (BauGB) beschlossen,für den Bereich Bahnstadt – Kopernikusquartier einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstel- lungsbeschluss wurde am 22. August 2018 im „stadtblatt“ ortsüblich bekannt ge- macht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bau- vorschriften ist dem abgedruckten Lage- plan zu entnehmen. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzei- tig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, vorhandene Planungsalter- nativen sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu informieren. Aus diesem Grund liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans, Stand 26. Juli 2019, mit textlichen Festsetzungen und Be- gründung in der Zeit vom 29. August 2019 bis einschließlich 30. September 2019 gemäß § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) zur Einsichtnahme öffentlich im Technischen Bürgeramt , Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG,Korn- markt 1,69117 Heidelberg, Öffnungszeiten Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr aus. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen vom 29. August 2019 bis einschließlich 30. September 2019 im Internet unter www.heidelberg.de/ bekanntmachungen einzusehen. Außerhalb der Öffnungszeiten werden Auskünfte und Erläuterungen zu den Pla- nungsabsichten unter der Telefonnum- mer 06221 58-23160 erteilt. Anregungen zur Planung können schrift- lich oder mündlich zur Niederschrift sowie während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt und im Internet vorgebracht werden. Heidelberg,den 12.August 2019 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriftenWieblingen – In der Gabel 7-9 Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 23.Juli 2019 ge- mäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Wieblingen, In der Gabel 7-9, ein Bebauungsplanver- fahren einzuleiten. Die Grenze des Geltungsbereichs des vor- habenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenent- wicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.Auf die Durchführung einer Umweltprüfung ge- mäß § 2 Absatz 4 BauGB wird verzichtet. Ziele der Planung Mit diesem vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan werden die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Errichtung einer Privat-Garage geschaffen. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2019 dem Ent- wurf des Vorhaben- und Erschließungs- plans, dem vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung – jeweils in der Fassungvom04.Juni 2019mit Ergänzungen BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Gebührenveranlagung/Abrechnung in der Abteilung Gebührenmanagement, Qualitätssicherung und Kundenservice zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise Besoldungsgruppe A8 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württem- berg (LBesGBW). Beim Rechtsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Volljuristin/Volljurist zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentli- chen Dienst (TVöD-V). Bei Bewährung und Übernahme entsprechender Tätigkeiten besteht die Perspektive nach Entgeltgruppe 14 TVöD-V. Für das Hochbauamt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet im Umfang von bis zu 70 % (maximal 27 Wochenstunden) eine/einen Architektin/Architekten in der Abteilung Architektur und Technik. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen inklusive der Bewerbungsfristen finden Sie unter www.heidelberg.de/ stellenausschreibungen . H ier können Sie sich auch bei den jeweiligen Ausschreibungen direkt online bewerben.

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