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stadtblatt  / 3. Juli 2019 12 BEKANNTMACHUNG Gutachterausschuss Heidelberg für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen Bodenrichtwerte zum 1.Januar 2019 Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche für unbebautes er- schließungsbeitragsfreies Bauland (Wohnbauflächen), Gewerbefläche oder Landwirt- schaftsfläche. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und sind in bebauten Gebieten mit demWert ermittelt worden, der sich ergeben würde,wenn die Grundstü- cke unbebaut wären. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von der durchschnittlichen Grundstücks- qualität der entsprechenden Richtwertzone bewirken in der Regel entsprechende Ab- weichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Solche Abweichungen sind alle wertbeeinflussenden Merkmale und Umstände wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit und Grund- stücksgestalt. Der Bodenrichtwert ist an die durchschnittliche baurechtliche Geschossflächenzahl (GFZ) im Sinne des § 20 Abs. 3 Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I. S 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) gebunden. Die Art der baulichen Nutzung gilt pauschal für Flächen typischer Bebauung. Aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen sowie den sie beschreibenden Attributen können keine Ansprüche gegenüber den Trägern der Bau- leitplanung oder den Baugenehmigungsbehörden abgeleitet werden. Die Richtwerte sind gemäß den §§ 193 und 196 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.November 2017 (BGBl.I S.3634),der Immobilienwertermittlungsverordnung – Im- moWertV in der Fassung vom 19.05.2010 (BGBI. I. S. 639) und gemäß § 12 der Gutachter- ausschussverordnung vom 11.12.1989 (GBl.Ba-Wü S.541) zuletzt geändert am 26.Septem- ber 2017 (GBl. Ba-Wü, S. 497), durch den Gutachterausschuss ermittelt und am heutigen Tag beschlossen worden. Diese Veröffentlichung der Bodenrichtwerte oder Teile daraus sind urheberrechtlich ge- schützt.Der Herausgeber hat das ausschließliche Recht,diese Veröffentlichung und des- sen Informationsinhalt zu vervielfältigen,zu verbreiten,zu bearbeiten,in elektronische Systeme einzuspeichern und öffentlich wiederzugeben. DieVervielfältigung für den eigenen,nicht kommerziellen Gebrauch und zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht,einem Schiedsgericht oder einer Behörde ist gestattet. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Heidelberg. Die Bodenrichtwerte 2019 liegen in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Gaisbergstr. 7, Zimmer 307 zur Einsicht offen. Die Bodenrichtwerte sind auch im Internet unter www.heidelberg. de/gutachteraussschuss einzusehen. Heidelberg,den 23.05.2019 gez.Vincent Rexroth Vorsitzender Legende: Z 530 Nummer der Richtwertzone GFZ Geschossflächenzahl = Maß der baulichen Nutzung im Sinne des § 20 Abs.3 Baunutzungsverordnung - BauNVO. Entfällt bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Flächen W Wohnbebauung (GFZ abhängig),bei Gehöften,die baurechtlich erforderliche Mindestfläche EH Eigenheime = Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten,die ausschließlich oder überwiegend eigengenutzt werden oder eine Eigennutzung üblicher- weise erwartet werden kann.Eine weitere Wohneinheit unter 40 m² (Einlie- gerwohnung) bleibt unberücksichtigt. MFH Mehrfamilienhäuser = Wohngebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten,die aus- schließlich oder überwiegend zur Gewinnerzielung vermietet werden. GH/ Wohn- und Geschäftshaus an der Hauptstraße WGH * Regelungen bei einer Grundstückstiefe ab 50 Meter Für weitere Gebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich,bei denen der Ertragswertanteil des Wohnens überwiegt,gilt ab einer Tiefe von 50 m (ge- messen ab Hauptstraße) der Bodenrichtwert der angrenzenden niedrigeren Richtwertzone. Überwiegt der Ertragswertanteil des Gewerbes,ist das Gebäude und sein Grundstücksanteil dem Bodenrichtwert der Hauptstraße zuzurechnen. In Grenzfällen wird empfohlen,eine schriftliche Bodenwertauskunft oder ein Gutachten beim Gutachterausschuss zu beantragen. EHB Großflächige Einzelhandels- und sonstige Handelsbetriebe i.S.d.§ 11 Abs.3 BauNVO (Verkaufsfläche über 800 m²) GE Sonstige gewerbliche Nutzung Bg Betriebsgelände = Das mit Betriebs- und Wirtschaftsgebäuden bebaute land- wirtschaftliche Betriebsgelände. ** Höfe im Handschuhsheimer Feld - Zu-/Abschläge von den festgelegtenWer- ten je nach Entfernung zur Wohnbebauung BEKANNTMACHUNGEN Bodenrichtwerte 2019 für Wohnbau- und Gewerbeflächen Wohnbauflächen Stadtteil Zonen Nr. Zonenname Art Wert in €/m 2 GFZ Altstadt 200 vordere Hauptstraße * GH/WGH 5.400 2,5 201 mittlere Hauptstraße * GH/WGH 3.900 2,5 202 Voraltstadt W 2.500 2,0 203 Kernaltstadt W 3.200 2,5 204 Am Hackteufel W 1.570 2,0 205 Schlossberg W 800 0,5 250 Kohlhof W 290 0,7 Bahnstadt 1500 Pfaffengrunder Terrasse W 680 1,8 1501 Grüne Meile W 690 2,4 1502 Campus W 710 2,8 Bergheim 300 Ost W 970 1,0 301 Altklinikum W 1.020 1,0 310 westlich der Mittermaierstraße W 760 1,0 312 westlich der Emil-Maier-Straße * W 660 1,0 313 Neckarspitze W 690 0,8 Boxberg 1200 Eigenheime W 390 0,7 1201 Mehrfamilienhäuser W 350 1,0 Emmertsgrund 1300 Eigenheime W 240 0,8 1301 Mehrfamilienhäuser W 240 1,2 Handschuhsheim 1000 Mitte W 1.230 0,8 1001 Süd W 1.550 0,8 1002 Süd-West W 1.460 0,8 1003 Nord W 1.170 0,8 1004 Fritz-Frey-Straße W 960 1,2 1005 Mitte-West W 1.060 1,0 1010 Hanglage W 1.440 0,6 1020 Mühltal / Im Neulich W 1.080 0,6 Kirchheim 700 Mitte W 530 0,8 701 Nord EH 560 0,7 MFH 570 1,0 702 Ost W 500 0,8 703 Franzosengewann W 500 0,8 704 Im Bieth EH 720 0,8 MFH 740 1,2 705 Höllenstein W 440 0,8 706 Im Hüttenbühl W 370 1,0 710 West EH 670 0,8 MFH 680 1,0 720 Am Dorf-Nord EH 600 0,7 MFH 620 0,9 721 Am Dorf-Süd W 550 0,8 750 Pleikartsförsterhof W 220 0,7 Bg 60 - 752 Kurpfalzhof W 220 0,7 Bg 60 - Neuenheim 1100 Mitte W 1.950 0,8 1101 Ost W 1.950 0,8 1102 West W 1.890 0,8 1103 Berliner Straße W 1.480 1,0 Pfaffengrund 800 Mitte W 400 0,6 801 Ost W 370 0,6 802 Süd W 410 0,8 810 entlang der Autobahn W 240 0,6 811 Wellengewann W 240 0,6 Rohrbach 600 Mitte-Ost W 640 0,8 601 Hanglage Nord W 850 0,6 602 Gewann See EH 660 0,7 MFH 660 1,0 603 Mitte-West EH 730 0,8 MFH 730 1,2 604 Quartier am Turm W 690 1,0 610 Hasenleiser EH 490 0,7 MFH 500 1,0 Schlierbach 100 West W 520 0,5 101 Mitte-West W 530 0,5 102 Mitte-Ost W 510 0,5 103 Ost W 440 0,5

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