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stadtblatt  / 10. April 2019 19 BEKANNTMACHUNGEN Rhein-Neckar-Kreis 74,42 % Stadt Heidelberg 25,58 % Dem Verteilungsschlüssel liegt der Mittel- wert aus demVerhältnis der Bevölkerungs- zahlen zum 30.09.2017 und der Schülerzah- len zum Schuljahr 2017/2018 zugrunde. Der Verteilungsschlüssel ist den aktuel- len Bevölkerungs- und Schülerzahlen in einem fünfjährigen Turnus anzupassen. Für die Abrechnung des Haushaltsjah- res 2018 (Abschlagszahlungen 2018 und Endabrechnung 2018) gilt abweichend von Satz 3 der in der Vereinbarung vom 25./29.07.1985 (letztmals geändert durch Vereinbarung vom 17.11.2003) festgelegte Verteilungsschlüssel: Rhein-Neckar-Kreis 76,10 % Stadt Heidelberg 23,90 %. 2) Der Rhein-Neckar-Kreis fordert bei der Stadt Heidelberg im laufenden Haushalts- jahr zwei Abschlagszahlungen mit Fällig- keit zum 01.07. und zum 01.10. eines jeden Jahres in Höhe von 50 % des nach § 4 Ab- satz 1 für die Stadt Heidelberg zu erwar- tenden Kostenanteils an. Die Stadt Hei- delberg leistet die Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach Fälligkeitszeitpunkt der Vorauszahlung. 3) Der Rhein-Neckar-Kreis erstellt bis 01.05. des folgenden Haushaltsjahres eine detaillierte Schlussabrechnung der entstandenen Kosten auf Grundlage des endgültigen Rechnungsergebnisses des jeweiligen Haushaltsjahres. Die jeweili- gen Endabrechnungen werden durch das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Ne- ckar-Kreises bestätigt. 4) Die Schlusszahlung für das abgelaufene Haushaltsjahr wird innerhalb von zwei Wochen nach Zugang fällig. § 5 Vereinbarungsdauer,Genehmigung,Öf- fentliche Bekanntmachung,Kündigung 1) Diese Vereinbarung wird auf unbe- stimmte Dauer geschlossen. 2) Die Vereinbarung, ihre Änderung und Aufhebung sind mit der Genehmigung, sofern eine solche durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich ist, von den Beteiligten öffentlich bekannt zu machen (§ 25 Abs.5 und 6,§ 28 Abs.2 GKZ). 3) Der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg können die Vereinbarung un- ter Einhaltung einer ganzjährigen Frist zum Ende eines Haushaltsjahres schrift- lich kündigen. § 6 In Kraft treten Die Vereinbarung tritt mit Wirkung ab 01.01.2019 in Kraft, sofern bis zu diesem Zeitpunkt die Genehmigung dieser Verein- barung und die Aufhebung der bisherigen Vereinbarung durch die Rechtsaufsichts- behörde gem.§ 25 Abs.5 GKZ erfolgt ist und die Vereinbarung und deren Genehmigung öffentlich bekannt gemacht wurden (§ 25 Abs. 6 GKZ). Andernfalls tritt sie am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft. Mit Beginn der Vereinba- rung wird die bisherige Vereinbarung vom 25./29.07.1985, letztmals geändert durch Vereinbarung vom 17.11.2003,aufgehoben. § 7 Änderungen/Ergänzungen Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. § 8 Salvatorische Klausel 1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder un- wirksam werden, so berührt dies die Gül- tigkeit der übrigen Bestimmungen die- ser Vereinbarung nicht. Die Beteiligten verpflichten sich, unwirksame Bestim- mungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Be- stimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. 2) Entsprechendes gilt für etwaige inderVer- einbarung enthaltenen Regelungslücken. Zur Behebung der Lücken verpflichten sich die Beteiligten, auf eine Art und Weise hin- zuwirken,die demamnächstenkommt,was die Beteiligten nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedachtwordenwäre. Heidelberg,den 31.01.2019 Rhein-Neckar-Kreis gez.Stefan Dallinger,Landrat Heidelberg,den 11.01.2019 Stadt Heidelberg gez.Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Genehmigung Die zwischen dem Landkreis Rhein-Ne- ckar-Kreis und der Stadt Heidelberg am 11.01./31.01.2019 abgeschlossene öffent- lich-rechtliche Vereinbarung über die Organisation und den Betrieb des Me- dienzentrums Heidelberg mit Einzugs- gebiet Rhein-Neckar-Kreis und Stadtkreis Heidelberg gemäß §§ 25 ff des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.09.1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147), und die in § 6 getroffene Regelung zur Aufhe- bung der bisherigen Vereinbarung vom 25. / 29.07.1985 - letztmals geändert durch Vereinbarung vom 17.11.2003 - mit dem Beginn der neuen Vereinbarung werden hiermit gemäß § 25 Abs. 5 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) ge- nehmigt. Die Vereinbarung ist mit dieser Geneh- migung von den Beteiligten nach der in ihrem Gebiet geltenden Satzung über öf- fentliche Bekanntmachungen öffentlich bekannt zu machen. Sie wird am Tage nach der letzten öffentlichen Bekannt- machung rechtswirksam, sofern von den Beteiligten kein späterer Zeitpunkt be- stimmt ist (§ 25 Abs.6 GKZ). Karlsruhe,14.März 2019 Regierungspräsidium Karlsruhe gez.Tillmann Schwarz BEZIRKSBEIRAT HANDSCHUHSHEIM Einladung zur Sitzung des Bezirksbei- rates Handschuhsheim am Donners- tag, 11.04.2019, um 18:30 Uhr, Carl-Rott- mann-Saal, Dossenheimer Landstraße 13,69121 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Fragestunde 2 Verkehrsberuhigter Bereich in der Stra- ße „ImWeiher“,Informationsvorlage 3 Masterplan Im Neuenheimer Feld - Be- richt der im Forum vertretenen Mitglie- der des Bezirksbeirates 4 Verschiedenes - Ausweitung der Park- raumbewirtschaftung Beim Stadtarchiv der Stadt Heidelberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Archivarin/Archivar im höheren Dienst für elektronische Schriftgutverwaltung und Digitale Archivierung mit abgeschlossenem Hoch- schulstudium (Master, Staatsexamen oder vergleichbarer Abschluss), vorzugsweise im Fach Geschichte, möglichst mit Promotion zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre. Bei Bewährung ist im Anschluss eine unbefristete Weiterbeschäftigung vorgesehen. Die Bezahlung erfolgt nach Besoldungs- gruppe A 13 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 13 TVöD-V. Die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikationen und weiteren Infor- mationen auch zum Bewerbungsschluss finden Sie unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen . Wir trauern um unseren Mitarbeiter und Kollegen Michael Batzer der im Alter von 62 Jahren verstorben ist. Michael Batzer war seit mehr als 47 Jahren bei der Stadt Heidelberg, zuletzt beim Amt für Verkehrsmanagement beschäftigt und hat sich in dieser Zeit durch besonderes und vor- bildliches Engagement, großes Verantwortungsbewusstsein und durch hohe persönliche, fachliche und soziale Kompetenz ausgezeichnet. Betroffen nehmen wir Abschied von einem kompetenten, freundlichen und liebenswerten Menschen. Wir werden ihn immer in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gehört seiner Familie. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Martin Eisele Vorsitzender des Gesamtpersonalrates Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nathalie Pellner (pen), Nina Stöber (stö) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen

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