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Verkehrstipp: die Qual der Wahl

Oben oder unten? Auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg? Das ist die Frage, die jeder Radfahrer in Neuenheim an der Straßenbahnhaltestelle Kußmaul-straße für sich beantworten muss. Erlaubt ist beides.

Blick auf die Kussmaulstraße (Foto: Rothe)

Wo kein Radweg existiert, gehört das Fahrrad auf die Fahrbahn. Alternativ ist im Bereich der Haltestelle auf wenigen Metern der Gehweg für den Radverkehr freigegeben. Wer sich als Radler für den Gehweg entscheidet, muss auf Fußgänger die gebotene Rücksicht nehmen. Wer auf der Fahrbahn bleibt, tut dies mit vollem Recht. Autofahrer müssen in der Engstelle auf das Überholen verzichten, wenn der Sicherheitsabstand nicht einzuhalten ist.