Umwelt
Ab 2012: Fahrverbot für Autos mit roter Plakette
Ab 1. Januar dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette in die Heidelberger Umweltzone
Zum 1. Januar 2012 tritt die zweite Stufe der Fahrverbote für die Heidelberger Umweltzone in Kraft. Neben Fahrzeugen ohne Plakette haben dann auch Fahrzeuge mit roter Plakette Fahrverbot in der Umweltzone.
Fahrzeuge mit gelber Plakette haben noch bis zum 31. Dezember 2012 freie Fahrt. Ab dem 1. Januar 2013 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Umweltzone fahren.
Für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfilter kann 2012 wieder ein Bundeszuschuss von 330 Euro beantragt werden. Informationen gibt es unter www.feinstaubplakette.de, www.feinstaub.gtue.de und www.partikelfilter-nachruesten.de.
Umfangreiche Informationen zu allen Umweltzonen in Baden-Württemberg, zu Nachrüst- und Fördermöglichkeiten sowie zu den landesweit gültigen Bedingungen für Ausnahmegenehmigungen bietet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg im Internet unter http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/102565/
Umweltzone Heidelberg
Die Umweltzone umfasst Handschuhsheim (ohne das Handschuhsheimer Feld), Neuenheim (ohne das Neuenheimer Feld sowie den Siedlungsbereich nördlich der Neuenheimer und Ziegelhäuser Landstraße), Bergheim, Altstadt (ohne Stadtwald), Weststadt (bis zum Czernyring), Südstadt, Rohrbach (ohne das Gewerbegebiet Rohrbach-Süd). Ausgenommen sind Durchgangsstraßen wie die B 37, die Uferstraße/Posseltstraße/Jahnstraße, die Dossenheimer Landstraße/Hans-Thoma-Platz/Berliner Straße/Ernst-Walz-Brücke, die Eppelheimer Straße/Czerny-Brücke/Czernyring/nördlich Emil-Maier-Straße und die Speyerer Straße/Czernyring. Der ostwestlich verlaufende Durchgangsverkehr sowie die Zufahrt zum Neuenheimer Feld bleiben damit ohne Verkehrsbeschränkungen, während der von Norden kommende Verkehr nur bis zur B 37 ohne Beschränkungen durchfahren kann. Von Süden über die B 3 kommende Fahrzeuge, die nicht in die Umweltzone einfahren dürfen, müssten über die B 535 und die Speyerer Straße beziehungsweise über die Autobahn A 5 ausweichen.
Umweltzone
Weitere Informationen und eine Karte finden Fahrzeughalter unter www.heidelberg.de/umwelt, Stichwort „Umweltzone“. Sie können sich zudem telefonisch beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie unter 06221 58-18040, 58-18110, 58-18080 oder 58-45560 informieren.