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Haushalt genehmigt

Regierungspräsidium reduzierte Obergrenze für Kredite

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Doppelhaushalt der Stadt Heidelberg für die Jahre 2011/12 mit Einschränkungen genehmigt.

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So wurde für das Haushaltsjahr 2011 der erforderlichen Kreditermächtigung in Höhe von 30,6 Millionen Euro nicht zugestimmt, sondern nur der maximal zulässigen Obergrenze von 28,3 Millionen Euro. Hierdurch entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 2,3 Millionen Euro, der durch Einsparungen im laufenden Haushalt auszugleichen ist, sofern nicht Steuermehreinnahmen aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung zur Verfügung stehen. Für das Haushaltsjahr 2012 gibt es keine Einschränkungen. Der Heidelberger Haushalt wurde am 17. März vom Gemeinderat verabschiedet und sieht Abweichungen vom Haushaltsentwurf der Stadtverwaltung vor. 22 Stadträte stimmten mit „Ja“, 19 mit „Nein“.

Stadtkämmerer Jürgen Heiß zeigt sich von der Entscheidung des Regierungspräsidiums wenig überrascht: „Der Haushaltsentwurf, den die Stadtverwaltung erarbeitet hatte, war solide geplant und ohne Einschränkung genehmigungsfähig. Bereits bei der Haushaltsverabschiedung hatten wir darauf hingewiesen, dass die 10 Millionen Euro höhere Verschuldung die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts gefährdet. Nun gilt es, durch eine sorgsame Haushaltsführung auf diese Situation zu reagieren.“ (www.heidelberg.de/haushalt)