Stadt & Leute

Fußgängerzone

Die Sondernutzung der Fußgängerzone wird erweitert: Der Anliegerverkehr darf die Fußgängerzone künftig an Werktagen statt bis 10 Uhr künftig bis 11 Uhr nutzen. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der „Sondernutzungssatzung Fußgängerbereich Altstadt“ auf seiner Sitzung am 11. März 2010. Des Weiteren ist das Fahrradfahren in der Hauptstraße von 6 bis 11 Uhr morgens an Werktagen erlaubt. In der Vergangenheit durften Fahrräder in der Hauptstraße nur geschoben werden.

Außerdem wird die Fußgängerzone um die Ingrimstraße zwischen Oberbadgasse und Kornmarkt erweitert. Bisher war die Ingrimstraße lediglich ein Bereich mit Fußgängervorrang.