Umwelt
Umweltzone in Heidelberg ab Januar 2010
Ab dem 1. Januar 2010 hat auch Heidelberg seine Umweltzone, die nur mit Schadstoffplakette durchfahren werden darf
Wer ab 1. Januar 2010 mit seinem Auto ins Zentrum von Heidelberg will, muss sich bis dahin eine Schadstoffplakette besorgen. Denn zu diesem Zeitpunkt tritt der vom Regierungspräsidium Karlsruhe aufgestellte Luftreinhalteplan für Heidelberg in Kraft. Wichtigste Maßnahme ist die Einrichtung einer Umweltzone, in der ab 1. Januar 2010 ganzjährig Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 gelten, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren.
Die Schadstoffgruppe 1 umfasst Benzinfahrzeuge mit einer Abgasnorm schlechter als EURO 1 und Dieselfahrzeuge mit einer Abgasnorm schlechter als EURO 2. Zurzeit sind in Heidelberg rund 3.600 Benzin- und etwa 2.000 Dieselfahrzeuge zugelassen, die vom Fahrverbot betroffen wären. Das sind etwa neun Prozent der Heidelberger Fahrzeuge. Ab Januar 2012 sind auch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 davon betroffen. Die Schadstoffgruppe 2 umfasst zusätzlich alle Dieselfahrzeuge der Abgasnorm EURO 2.
Umweltzone
Die Umweltzone in Heidelberg umfasst die Stadtteile Handschuhsheim (ohne das Handschuhsheimer Feld), Neuenheim (ohne das Neuenheimer Feld sowie den Siedlungsbereich nördlich der Neuenheimer und Ziegelhäuser Landstraße), Bergheim, Altstadt (ohne Stadtwald), Weststadt (bis zum Czernyring), Südstadt, Rohrbach (ohne das Gewerbegebiet Rohrbach-Süd).
Ausgenommen sind folgende Durchgangsstraßen: die B 37, die Uferstraße/Posseltstraße/Jahnstraße, die Dossenheimer Landstraße/Hans-Thoma-Platz/Berliner Straße/Ernst-Walz-Brücke, die Eppelheimer Straße/Czerny-Brücke/Czernyring/nördlich Emil-Maier-Straße und die Speyerer Straße/Czernyring. Der Ost-West-verlaufende Durchgangsverkehr sowie die Zufahrt zum Neuenheimer Feld bleiben damit ohne Verkehrsbeschränkungen, während der von Norden kommende Verkehr nur bis zur B 37 ohne Beschränkungen durchfahren kann. Von Süden über die B 3 kommende Fahrzeuge ohne Plakette müssen über die B 535 und die Speyerer Straße beziehungsweise über die Autobahn A 5 ausweichen.
Freie Fahrt mit der Plakette
Freie Fahrt haben in Umweltzonen nur Fahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Schadstoffplakette. Erhältlich ist diese in den Bürgerämtern sowie bei Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen, und bei allen technischen Prüfstellen wie TÜV, DEKRA oder KÜS. Zur Beantragung ist der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mitzubringen.
Welche Modelle vom Fahrverbot befreit sind, lässt sich anhand der Schlüsselnummern im Fahrzeugschein (siehe Kasten rechts) feststellen. Diese Nummern sind bei Fahrzeugscheinen, die vor Oktober 2005 ausgestellt wurden, die beiden letzten Ziffern des ersten Eintrags oben links unter „Schlüsselnummern – Zu 1“. Bei Fahrzeugscheinen, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, sind es die beiden letzten Ziffern der Eintragung unter „14.1“.
Zu welcher Schadstoffgruppe gehört mein Auto?
Im Internet unter www.dekra.de/feinstaub/ und www.gtue.de lässt sich leicht feststellen, zu welcher Schadstoffgruppe das eigene Fahrzeug gehört.
Ausnahmegenehmigungen
Nach der 35. Bundesimmissionsschutz-Verordnung können Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone erteilt werden, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern. Fahrzeughalter können eine Ausnahmegenehmigung beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg beantragen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Umweltplakette, den Ausnahmen sowie zu Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, wenn man sein Kraftfahrzeug umweltfreundlich nachrüsten will, gibt es beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt unter Telefon 06221 58- 18040, -18110, -18080 oder -45560 sowie im Internet unter www.heidelberg.de.
Welche Fahrzeuge erhalten eine Plakette?
Benzinfahrzeuge: Die grüne Plakette erhalten Pkws mit den Emissionsschlüsselnummern (im Fahrzeugschein zu finden) 14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75 und Nutzfahrzeuge (Busse, Lkw Sattelzugmaschinen) mit den Emissionsschlüsselnummern 30 bis 55, 60, 61.
Dieselfahrzeuge: Die rote Plakette erhalten Pkws mit den Schlüsselnummern 25 bis 29, 35, 41, 71 und Nutzfahrzeuge mit den Schlüsselnummern: 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61.
Die gelbe Plakette erhalten Pkws mit den Emissionsschlüsselnummern 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 und Nutzfahrzeuge mit den Schlüsselnummern 34, 44, 54, 70, 71 sowie Pkws mit den Schlüsselnummern 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77, die mit einem Partikelminderungssystem der Stufe 1 nachgerüstet sind.
Die grüne Plakette erhalten Pkws mit den Emissionsschlüsselnummern 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75 und Nutzfahrzeuge (Busse, Lkw, Sattelzugmaschinen) mit den Schlüsselnummern 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91 sowie Pkws mit den Schlüsselnummern 49 bis 52 (Partikelminderungssystem Stufe 1), mit den Schlüsselnummern 30, 31, 36, 3742, 44 bis 48, 67 bis 70 (Partikelminderungssystem Stufe 2), und mit den Schlüsselnummern 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66 (Partikelminderungssystem Stufe 3) sowie Pkws mit Partikelminderungssystem Stufe 4
Wer seine Emissionsschlüsselnummer hier nicht findet, dessen Fahrzeug gehört in die Schadstoffgruppe 1. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 sind – vereinfacht ausgedrückt – alle Benzin-Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator sowie Diesel-Fahrzeuge der Euro-Norm 1 und schlechter. Ob Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 noch nachgerüstet werden können, weiß man zum Beispiel in den Kfz-Werkstätten.