Stadt & Leute
Ihr Ausländerrat/Migrationsrat informiert
Der Ausländer-/Migrationsrat (AR/MR) der Stadt Heidelberg begrüßt die Entscheidung der Stadt Heidelberg, den Gesprächsleitfaden in der Einbürgerungsbehörde nicht anzuwenden.
Auch wir sind der Auffassung, dass eine Überprüfung der Loyalitätserklärung bei Einbürgerungsbewerbern notwendig ist, jedoch verstehen auch wir nicht, weshalb nur Bewerber muslimischen Glaubens diesem Zweifel ausgesetzt sind. Als AR/MR sind wir hoch erfreut über das couragierte Auftreten unserer Oberbürgermeisterin, jedoch enttäuscht von den vielen Kommunen Baden-Württembergs, dass nur die Stadt Heidelberg als einzige Kommune den Gesprächsleitfaden offiziell abgelehnt hat.
Interessanterweise gab es schon einmal eine ähnliche Auseinandersetzung mit Migrant/innen in Baden-Württemberg. Schon in den Achtziger Jahren wurden Deutsche Frauen, die einen Ausländer heirateten, gefragt ob sie ihren Ehemännern im Fall einer Ausweisung auch in deren Heimatländer folgen würden. Lautete die Antwort „Nein“ so war die Probe nicht bestanden. Die so genannte „Liebesprobe“, wurde von Ausländerbehörden in Baden-Württemberg angewandt, um Scheinehen zwischen deutschen Frauen und ausländischen Männern aufzudecken. Dies erweckt den Eindruck, dass schon wieder ein Wahlkampf auf dem Rücken von Migrant/innen ausgetragen wird.
Der Generalverdacht, dass bei jedem Muslim, der sich einbürgern lassen wolle, Zweifel bestünden an der „inneren Hinwendung“ zu Deutschland, entzieht sich jeder Logik. Auch die Anweisungen bei „Europäern, Amerikanern und Angehörigen anderer Nationalitäten, bei denen nicht Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihres Bekenntnisses bestehen“ den Gesprächsleitfaden nicht anzuwenden, stellen eine Ungleichbehandlung der muslimischen Bürger/innen dar. Somit wird gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen. Wie will das baden-württembergische Innenministerium diesen wissentlichen Verstoß erklären? Viele Muslime und Nichtmuslime empfinden diese Art des Umgangs als eine Art Poussieren gehen am rechten Rand, um an Stimmen zu kommen. Auch wenn dem nicht so ist, der schale Beigeschmack bleibt.
Der Ausländer-/Migrationsrat der Stadt Heidelberg verweist Herrn Rech auf das Grundgesetz und verurteilt diesen diskriminierenden, beleidigenden und entwürdigenden Gesprächsleitfaden aufs Schärfste und begrüßt die Entscheidung seiner Oberbürgermeisterin, dieses den Gleichheitsgrundsatz ignorierende Papier nicht in der Ausländerbehörde anzuwenden.
(Verantwortlich für den Inhalt: Ausländerrat/Migrationsrat der Stadt Heidelberg, Geschäftsstelle: Telefon 58-10360, E-Mail auslaenderrat@heidelberg.de.)