Umwelt
Startschuss zur Lärmaktionsplanung
Arbeitsgemeinschaft „Lärmaktionsplanung“ informierte über mögliche Maßnahmen zur Lärmvermeidung
Am 11. März fiel um 18 Uhr in der Stadtbücherei der Startschuss zur Lärmaktionsplanung in Heidelberg. Vor rund 60 interessierten Bürgerinnen und Bürgern referierten Vertreter der Stadtverwaltung, der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH und des Ingenieurbüros Kohnen über Inhalt und Konsequenzen der so genannten Europäischen Umgebungslärmrichtlinie.
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Lärmbelastung in den Kommunen zu vermindern und bisher „ruhige“ Gebiete dauerhaft zu sichern. Die Kommunen sind aufgefordert, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit Aktionspläne zur Lärmminderung und -vermeidung aufzulegen. Heidelberg ist dazu bis spätestens 2013 verpflichtet.
Als eines der „bedeutendsten Umweltthemen“ bezeichnete Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner in seiner Begrüßung den Faktor „Lärm“. Er hob hervor, dass sich die Stadt Heidelberg bereits lange vor der EU-Richtlinie ernsthaft bei der Lärmvermeidung und -verringerung, etwa im Rahmen eines Schallimmissionsplanes und des Projektes „lärmarme Nutzfahrzeuge – LANUF“, engagiert habe.
Dr. Hans-Wolf Zirkwitz, Leiter des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, unterstrich, dass die Stadt Heidelberg auch bei der Entwicklung der Lärmaktionsplanung eine Vorreiterrolle innehabe. Nicht nur setze sich die Stadt bereits fünf Jahre früher als von der EU vorgegeben mit dem Thema auseinander, sie beziehe auch mehr Bereiche als vorgeschrieben in die Planung mit ein. Die bereits erstellten strategischen Lärmkarten sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung und bilden den 24-Stunden- und den nächtlichen Lärmpegel durch den Straßen- und Schienenverkehr im gesamten Stadtgebiet ab.
Gleichzeitig machte Dr. Zirkwitz darauf aufmerksam, dass die EU-Richtlinie und die deutsche Gesetzgebung weder Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung nennen, ab denen zwingend Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich seien, noch einen Maßnahmenkatalog vorschreiben. Auch die Handlungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung seien begrenzt. Nichtsdestotrotz liege es in der Verantwortung der Kommunen, Maßnahmen zu definieren.
Die Mitglieder der städtischen Arbeitsgemeinschaft „Lärmaktionsplanung“ informierten im Anschluss über mögliche Maßnahmen zur Lärmvermeidung und Lärmminderung. Es sind dies Planungen zur Verkehrsvermeidung und -verlagerung, die Einplanung eines vorbeugenden Lärmschutzes in der Flächennutzungsplanung, das Einrichten der „Grünen Welle“ und von „30er-Zonen“, der Austausch von altem Straßenbelag, der Einbau von Rasengleisen für die Straßenbahn oder der Einsatz neuester Technik.
Dass diese Maßnahmen bereits in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass in manchen Gebieten Heidelbergs die Lärmbelästigung „spürbar“ zurückgegangen sei, wurde in der anschließenden Diskussion auch von den Bürgerinnen und Bürgern angesprochen. Großen Konsens fand der Wunsch nach mehr Kontrolle bestehender Vorschriften durch die Stadt sowie die Bitte, sich von Anfang an nicht nur auf die Straßenabschnitte mit hohen Lärmpegeln zu konzentrieren.
Die Stadt Heidelberg nimmt die Öffentlichkeitsbeteiligung sehr ernst und wird nach Möglichkeit alle diese Anregungen in die Planung mit einbeziehen. Neben dieser ersten Diskussionsveranstaltung werden in den nächsten Wochen alle Bezirksbeiräte der Stadt, alle Behörden und Träger öffentlicher Belange eingeladen, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben außerdem die Möglichkeit, noch bis Juni 2008 ihre Anregungen und Vorschläge schriftlich beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg einzureichen.
Nachdem mögliche Maßnahmen auch in den Bezirksbeiräten erörtert worden sind, wird die städtische Arbeitsgruppe dann einen Vorentwurf zum Lärmaktionsplan erarbeiten, in einer Anhörung den Trägern öffentlicher Belange vorstellen und gegebenenfalls überarbeiten. Nach Zustimmung des Gemeinderates wird dieser Plan für vier Wochen ausgelegt. In dieser Zeit ist es möglich, weitere Anregungen abzugeben, die dann in den endgültigen Plan mit einfließen, bevor er – so die Planungen der Stadt Heidelberg – Ende des Jahres vom Gemeinderat verabschiedet wird. Anschließend erfolgt eine Meldung über das Umweltministerium Baden-Württemberg und das Bundesumweltministerium an die EU.
Gemeinsam gegen Lärm
Anregungen bitte per Fax, 58-18290, mit dem Stichwort: „Lärmaktionsplanung“ an das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie oder per E-Mail: laermaktionsplanung@heidelberg.de
Weitere Informationen zur Lärmschutzplanung finden Sie hier.(sei)