Umwelt
Lärmkartierung in Vorbereitung
Heidelberg muss gemäß einer EU-Richtlinie Bereiche mit hohem Lärm erfassen – Kartierung liegt Ende 2007 vor
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie − sie trat Juli 2002 in Kraft − hat die Europäische Gemeinschaft die Basis für die Reduzierung von Geräuschimmissionen in der Umwelt gelegt. Denn sie verlangt die Erstellung von sogenannten „Strategischen Lärmkarten“, auf deren Grundlage Städte und Gemeinden Maßnahmenpläne zur Reduzierung des Lärms zu erstellen haben.
Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern müssen flächendeckende Lärmkarten bis zum 30. Juni 2007 vorlegen. Die gleiche Frist gilt für Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr oder etwa 16.400 Fahrzeugen pro Tag.
Auf elf Straßen in Heidelberg sind solch dichte Verkehrsströme gemessen worden: Neben den Bundesautobahnen A 5 und A 656 sind dies die B 3, B 37, B 535, L 534 (Ziegelhäuser Landstraße), L 543 (Eppelheimer Straße), L 594 (Karlsruher Straße), L 598 (Sandhäuser Straße), L 600 (Speyerer Straße), L 637 (Umgehungsstraße Wieblingen). Diese Erhebung hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) im Auftrag des Landes Baden-Württemberg durchgeführt und am 10. September veröffentlicht.
In einem zweiten Schritt müssen für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern und für Straßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr Lärmkarten bis 2012 erstellt werden. Heidelberg hätte demnach noch etwas Zeit für die Erstellung der Karten. Um eine bessere Grundlage für die Lärmminderungsplanung zu erhalten, hat die Stadt die gesamtstädtische Kartierung vorgezogen. Sie wird voraussichtlich zum Jahresende vorliegen, so dass mit ersten Maßnahmenplanungen Anfang 2008 begonnen werden kann, ist aus dem städtischen Umweltamt zu erfahren.
Allerdings fehlen für die Umsetzung bisher noch konkrete Grenzwerte oder Richtlinien. Denn im Gegensatz zur Luftreinhalte-Richtlinie, die strenge Grenzwerte enthält, spricht die Umgebungslärmrichtlinie von „Auslösewerten“, die von den EU-Mitgliedsstaaten selbst zu definieren sind. Auf nationaler Ebene konnte bisher noch keine Einigung über Auslösewerte erzielt werden. Den Kommunen in Baden-Württemberg liegt lediglich eine „Empfehlung“ des Umweltministeriums vor. Danach werden Maßnahmen nahegelegt, wenn Lärmpegel von 70 Dezibel am Tag und 60 Dezibel in der Nacht überschritten werden. Nach den Ergebnissen des Schallimmissionsplans von 1998 werden diese Pegel in Heidelberg an mehreren Abschnitten der B 3 in Handschuhsheim, Neuenheim, Weststadt und Rohrbach sowie an der Lessingstraße, Mittermaierstraße, Kurfürsten-Anlage und Bergheimer Straße erreicht oder überschritten.
Die Handlungsmöglichkeiten der Kommune begrenzen sich auf klassische Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierung, Verkehrsverlagerung oder bauliche Lärmschutzeinrichtungen. In vielen Bereichen mit erhöhten Lärmpegeln sind nur passive Schallschutzmaßnahmen – insbesondere der Einbau von Schallschutzfenstern – anwendbar. Damit sind die Kommunen allein überfordert. Sie hoffen daher auf Unterstützung der Umweltministerin Tanja Gönner, die die Lärmminderungsplanung zur Chefsache erklärt hat.