Stimmen aus dem Gemeinderat
GAL
Memet Kiliç
Von Bürgerbeteiligung bis Bleiberecht
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 8. November 2006 beschlossen, Vertreterinnen des Ausländerrates/Migrationsrates (AMR) in den Kulturausschuss, den Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss zu berufen.
Als vor circa zehn Jahren (05.02.1997) der Ausländerrat mit einer Resolution vorschlug, Mitglieder in den Sozial-, Jugendhilfe-, Kultur-, Stadtentwicklungs- und in den Sportausschuss zu berufen, waren Bedenken in den Reihen einiger politischer Kräfte im Gemeinderat vorhanden. Die Verwaltung hat diese Bedenken mit einem „Teilvorschlag“ überwunden und zunächst Mitglieder des Ausländerrates in den Sozial-, Jugendhilfe- und Sportausschuss berufen. Die vergangenen zehn Jahre haben gezeigt, dass sich diese Mitglieder des AMR in den jeweiligen Ausschüssen konstruktiv einbringen. Daher ist die Berufung in die weiteren Ausschüsse ohne jegliche Bedenken einstimmig erfolgt. Wir wünschen dem AMR bei dieser neuen Aufgabe viel Erfolg !
Angesichts der bundesweit sinkenden Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen ist Bürgerbeteiligung bei den Entscheidungsprozessen der Kommune wichtiger den je. Frau Oberbürgermeisterin a. D. Beate Weber hat sich stets bemüht, die Bürgerbeteiligung auch von Migrant/innen zu ermöglichen. Nicht nur das: Als Rechtsextremisten im Jahr 1992 nicht nur in Mölln und Solingen weltweit für Schlagzeilen sorgten, hat Frau Weber sich schützend vor die Migrant/innen gestellt. Dies werden wir, liebe Frau Weber, ihnen nie vergessen. Herr Herbert Braun hat zum Erfolg der Arbeit des Ausländerrates viel beigetragen. Die Migranten danken ihm dafür.
Aus aktuellem Anlass: Bleiberecht
Die Bundesinnenministerkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 17.11.2006 beschlossen, den langjährig geduldeten Flüchtlingen unter bestimmten Bedingungen ein Bleiberecht einzuräumen. Einige wichtige Kriterien hierfür sind die gelungene Integration, ausreichendes Erwerbseinkommen und keine Straffälligkeit. Bayern und Rheinland-Pfalz haben bereits zumindest vorläufige Ausführungsbestimmungen getroffen. Die Ausführungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg sind hingegen gar nicht bekannt. Die Aufgabe der Ausländerbehörden sollte es nun sein, auf eine sachdienliche Antragsstellung hinzuwirken. Die Familien, die unter diese Regelung fallen könnten, sind darüber zu informieren und aufzufordern, bis zum 17. Mai 2007 (Ausschlussfrist) einen Antrag zu stellen.