Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 28. Juli 2003 |
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Impfaktion gegen Einschleppung der Tollwut |
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Die Veterinärabteilung des Amts für öffentliche Ordnung der Stadt
Heidelberg weist darauf hin, dass wegen eines Ausbruchs der Tollwut im
angrenzenden hessischen Kreis Bergstraße zurzeit im nördlichen Teil
des Rhein-Neckar-Kreises sowie Teilen der Stadtkreise Mannheim und
Heidelberg eine außerplanmäßige Impfaktion als Schutzmaßnahme
gegen die Einschleppung dieser Viruserkrankung erfolgt.
Die Impfköder werden überwiegend mit dem Flugzeug abgeworfen und in den Jagdrevieren, die sich in dichtbesiedelten Gebieten oder Ortsrandlagen befinden, zusätzlich von Jägern per Hand ausgelegt. Die scheibenförmigen Impfköder (im Durchmesser etwa 40 Millimeter, 12 bis 14 Millimeter hoch) bestehen aus einer Futtermittelmischung und enthalten einen speziellen Lockstoff für Füchse. Diese Köder sind mit Kapseln gefüllt, die einen Tollwut-Impfstoff enthalten, den die Füchse beim Zerkauen aufnehmen. Spaziergänger mit und ohne Hunde sollen im Zeitraum der Impfung in den Gebieten, in denen Köder ausgelegt sind, auf den Wegen bleiben. Hunde sollen in der Zeit bis zum 10. August angeleint werden. Damit der Impferfolg nicht gefährdet wird, muss sichergestellt sein, dass kein Hund einen Köder frisst. Zum Schutz der Bevölkerung ist noch folgendes zu beachten: Obwohl der in den Ködern enthaltene Impfstoff auch für den Menschen als ungefährlich gilt, wird dringend darum gebeten, die ausgelegten Köder nicht zu berühren oder sie gar einzusammeln. Sollte dennoch jemand mit der in den Impfstoffbehältern befindlichen Impfflüssigkeit in Berührung gekommen sein, sind die Hände beziehungsweise die Körperteile, die mit dem Impfstoff in Kontakt gekommen sind, gründlich mit Wasser und Seife zu waschen. Zusätzlich sollte insbesondere im Falle des versehentlichen Berührens durch Kinder ein Arzt aufgesucht werden. Zum Verhalten und zur Rechtslage im bereits bestehenden Wildtollwut gefährdeten Bezirk weisen die Veterinärdienststellen erneut daraufhin, dass der Freilauf von Hunden und Katzen nur bei wirksamem Impfschutz zulässig ist. Ein wirksamer Impfschutz besteht, wenn die Impfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate zurückliegt. Wird ein nicht schutzgeimpftes Haustier von einem tollwütigen Tier gebissen, ist das Einschläfern des betroffenen Tieres tierseuchenrechtlich die letzte Konsequenz. Hiervon kann nur abgesehen werden, wenn Hund oder Katze unter wirksamem Tollwutimpfschutz stehen. Deshalb, auch unabhängig davon, ob man sich im gefährdeten Bezirk bewegt, noch einmal der Appell, Hunde und Freigänger-Katzen unbedingt regelmäßig einmal jährlich gegen Tollwut schutzimpfen zu lassen. Sollten trotz der Vorsichtsmaßnahmen versehentlich Kontakt zu Impfködern vorkommen, stehen die Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg unter der Telefonnummer 06221/58-1703, sowie das Gesundheitsamt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter der Telefonnummer 06221/ 522-0 für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. |
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Internet- und EDV-Kurse im Internetpoint |
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Internetpoint von Stadtbücherei und Stadtjugendring bietet Jugendlichen interessantes Sommerferienprogramm | |
Nach den positiven Erfahrungen mit dem Ferienprogramm in den
Pfingstferien, bietet der Internetpoint von Stadtbücherei
und Stadtjugendring
auch in den Sommerferien interessante EDV- und Internetkurse für 14-
bis 18-jährige Jugendliche an. Das Kursangebot reicht von
"Tabellentricks in HTML" über "Mega-Tags &
Hyperlinks", "Webdesign - Grafiken verwenden" und
"Web-Highlights - Grafiken animieren" bis hin zu
"Präsentieren mit Powerpoint". Los geht's ab Mittwoch, 30.
Juli, mit dem Kurs "Tabellentricks in HTML". Drei Tage lang
lernen die Teilnehmer/innen wie HTML-Profis zu strukturieren,
formatieren, ein Layout zu gestalten und Tabellen auf den Bildschirm
zu zaubern.
Das Angebot ist Teil des Heidelberger Feriensommers der städtischen Kinder- und Jugendförderung. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine gültige Büchereicard. Nähere Informationen über Inhalt und Termine der Kurse gibt es direkt bei der Stadtbücherei und unter E-Mail: joachim.heimann@heidelberg.de. Anmeldungen sind dienstags bis freitags von 13 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr beim Internetpoint unter der Telefonnummer 58-3694 möglich. Die Preise pro Kurs liegen zwischen sieben und zehn Euro. Für jede/n Teilnehmer/in steht ein eigener Computer zur Verfügung. Es werden ausschließlich kleine Gruppen gebildet, so dass intensiv geübt und ausprobiert werden kann. |
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Referat der Oberbürgermeisterin fliegt aus |
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Am Mittwoch, 30. Juli, veranstaltet das Referat der Oberbürgermeisterin seinen diesjährigen Betriebsausflug. Ab Donnerstag, 31. Juli, sind die Mitarbeiter/innen wieder wie gewohnt zu erreichen. | |
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Wilde Feuerstellen: Polizei verstärkt Kontrollen |
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Im Heidelberger Stadtwald im Bereich der Philosophenhöhe sowie der Bismarcksäule werden zurzeit viele wilde Feuerstellen eingerichtet. Dies ist nicht erlaubt. Besonders ärgerlich dabei: in letzter Zeit wurden auch mehrere Bänke und Holzbarrieren abmontiert und als Brennmaterial missbraucht. Der Stadt Heidelberg ist dadurch ein Sachschaden von rund 8.000 Euro entstanden. Die Polizei wird in diesem Bereich daher ab sofort verstärkte Kontrollen durchführen. | |
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Schulbibliothek in der IGH bleibt erhalten |
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Öffentliche Zweigstelle der Stadtbücherei in Rohrbach wird geschlossen | |
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am
Mittwoch, 23. Juli 2003, beschlossen, die öffentliche Zweigstelle
Rohrbach der Stadtbücherei in der Internationalen Gesamtschule
Heidelberg (IGH) zum Beginn des Schuljahres 2003/2004 zu schließen.
Von diesem Beschluss ausgenommen bleibt die Schulbibliothek, die den Schülerinnen und Schülern erhalten bleibt. Jetzt soll ein Konzept erarbeitet werden, nach dem die Schule - unter Umständen auch gemeinsam mit benachbarten Institutionen im Hasenleiser - den Fortbestand der Schulbibliothek für ihre Schüler/innen unter Wahrung schulischer Belange organisieren kann. Außerdem wird geprüft, inwieweit Rohrbach in den Fahrplan des Bücherbusses aufgenommen werden kann, damit die Leserinnen und Leser in diesem Stadtteil weiterhin das volle Angebot der Stadtbücherei nutzen können. Aktuelle Berechnungen der Stadtbücherei haben ergeben, dass 57 Prozent der Benutzerinnen und Benutzer, die in den Postleitzahlbezirken im Heidelberger Süden wohnen, schon jetzt in der Hauptstelle ausleihen. 22,3 Prozent nutzen den Bücherbus oder die Zweigstelle Emmertsgrund, lediglich 20 Prozent die Zweigstelle in der IGH. Die Ausleihzahlen der Schule sind in diesen Zahlen berücksichtigt. Der Gemeinderatsbeschluss ist Teil der Überlegungen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts. Mit der Schließung leistet die Stadtbücherein einen wichtigen Beitrag, um die aktuelle Finanzierungslücke in den Stadtfinanzen zu schließen. Von den Einsparungen sind derzeit alle städtischen Ämter - zum Teil mit sehr viel drastischeren Maßnahmen - betroffen. Die Zweigstelle ist in den Sommerferien noch bis einschließlich Freitag, 1. August, geöffnet. Bis dahin können Bücher ausgeliehen werden. Diese können nach den Sommerferien noch bis zum 30. September in der IGH abgegeben werden. Die Rückgabezeiten werden noch gesondert durch Aushang in der IGH und Presseveröffentlichung bekannt gegeben. Die Stadt Heidelberg bittet alle Leserinnen und Leser um Verständnis. |
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