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Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 27. Juni 2005 |
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Uferstraße: Änderungen beim Parken und bei der Führung des Radverkehrs | |
Entlang der Uferstraße in Neuenheim besteht derzeit zwischen
Keplerstraße und Theodor-Heuss-Brücke eine recht komplizierte
Parkregelung. Dort dürfen tagsüber - wie überall dort, wo das
Neuenheimer Zonenhalteverbot gilt - alle Autofahrer mit Parkscheibe bis zu
zwei Stunden parken. Zwischen 19 und 7 Uhr sind die Parkplätze den
Bewohner/innen mit Parkausweis N vorbehalten.
Vorläufig befristet auf die Sommersaison bis zum 30. September wird im Einvernehmen mit dem Stadtteilverein eine Neuregelung des Parkens eingeführt. Die Parkplätze im genannten Abschnitt der Uferstraße stehen künftig ausschließlich den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung. Mit dem Auto anreisende Besucherinnen und Besucher des Neckarvorlandes sollen künftig das Parkhaus Nordbrückenkopf (P 16) nutzen. Gleichzeitig mit der Neuregelung des Parkens wird die Führung des Radverkehrs in diesem Abschnitt der Uferstraße geändert. Bisher war die Fahrgasse entlang der Parkplätze auch als Radwegeverbindung beschildert. Wie die Erfahrung zeigt, wird diese Regelung von den Radfahrerinnen und Radfahrern vielfach nicht angenommen, weil sie sich wegen der ein- und ausparkenden Autos nicht sicher fühlen. Viele Radfahrerinnen und Radfahrer befahren den mittleren der drei Uferwege, der derzeit den Fußgänger/innen vorbehalten ist. Auf Anregung des Stadtteilvereins soll nun - zunächst auf ein Jahr befristet - der mittlere Uferweg als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert werden. Die Beteiligten bitten Radfahrer/innen und Fußgänger/innen um gegenseitige Rücksichtnahme. |
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