Logo Stadt Heidelberg

Stadt Heidelberg informiert



Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

27. Juni 2003

 

Mehr Gebührengerechtigkeit für die Bürger/innen

  Stadt Heidelberg berechnet Abwasser ab Januar 2004 getrennt nach Schmutz- und Regenwasserentsorgung - 
Die Hälfte der Infoschreiben an die Grundstückseigentümer/innen ist bereits verschickt
  Die Vorbereitungen zur Einführung der neuen Berechnungsgrundlagen für die Abwasserentsorgung laufen auf Hochtouren. Um die betroffenen Grundstückseigentümer/innen vorab über die ab Januar 2004 geltende "getrennte Abwassergebühr" zu informieren, verschickt die Stadt Heidelberg seit Anfang April ein ausführliches Informationsschreiben.

Rund 12.000 dieser Schreiben sind bisher an die Eigentümer/innen gegangen. So wurden die Stadtteile Neuenheim, Handschuhsheim, Emmertsgrund, Wieblingen, Pfaffengrund, Schlierbach und Weststadt bereits informiert. Zurzeit erhalten die Eigentümer/innen der Südstadt und der Altstadt Infopost. Bis Ende August werden in allen Stadtteilen die Informationsbriefe angekommen sein.

Grund für diese Informationsoffensive: Die Stadt Heidelberg ändert zum 1. Januar 2004 die Berechnungsgrundlagen für die Abwasserentsorgung. War bisher die Abwassergebühr ausschließlich an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt, wird dann die Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Regenwasserentsorgung berechnet. Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach wie vor nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmetern. Die Regenwasser- bzw. Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Quadratmetergröße der bebauten und befestigten, den so genannten abflusswirksamen, Flächen. Das sind Flächen, von denen das Regenwasser nicht auf natürlichem Weg versickern kann, sondern in die Kanalisation abgeleitet wird. Damit folgt Heidelberg der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, nach der die Berechnung auf Basis des Frischwassermaßstabs nicht mehr zulässig ist.

Abwasserwirksame Flächen wurden berechnet

Die Informationsbriefe enthalten unter anderem die Bemessung der Grundstücksflächen, von denen aus das Regenwasser nicht ins Erdreich versickern kann, sondern dem öffentlichen Kanalnetz zugeleitet wird. Grundstückseigentümer/innen haben innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens die Möglichkeit, eine Änderung der getroffenen Flächenfestsetzungen zu beantragen. Soweit Verbrauchsdaten vorliegen, enthält die Information auch einen Gebührenvergleich der bisherigen und der neuen Gebühren.

Die neue Abwasserberechnung schafft eine größere Transparenz und mehr Gebührengerechtigkeit. Außerdem gibt sie Anreize zu umweltbewusstem Verhalten - zum Beispiel durch Entsiegelung von vormals undurchlässigen Flächen (betonierte Parkflächen etc.).

Die meisten privaten Haushalte profitieren

Der Großteil der jetzt angeschriebenen privaten Haushalte wird von der neuen Gebührenstruktur profitieren. Gebühren einsparen werden besonders Eigentümer/innen und Mieter/innen von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, deren Grundstücke wenig versiegelte Flächen aufweisen. Stärker belastet werden künftig diejenigen Grundstücke, die einen hohen Versiegelungsgrad aufweisen, also Supermärkte, Einkaufszentren und gewerbliche Betriebe in Industriegebieten, die große betonierte Hof- oder Parkflächen aufweisen. Allerdings gibt es auch bei Privathaushalten Einzelfälle, in denen sich die Gebühren unter Umständen erhöhen werden. Dies betrifft zum Beispiel Ein- oder Zwei-Personen-Haushalte, die sehr wenig Frischwasser beziehen, deren Grundstück jedoch stark versiegelt ist beziehungsweise eine verhältnismäßig große Fläche aufweist.

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass durch die neue Berechnungsform nicht mehr Geld in die Stadtkasse fließen wird als bisher. "Durch die neue Art der Berechnung wird keine neue oder zusätzliche Gebühr entstehen", betont Erster Bürgermeister Prof. Dr. Raban von der Malsburg. "Die Entwässerungskosten werden lediglich anteilig für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung aufgeteilt. Das bringt keine Mehreinnahmen für die Stadt, sondern nur mehr Gebührengerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger. Auch die Umwelt ist Nutznießer der neuen Gebührenordnung."

Eigentümer/innen, die Einwände gegen die jeweiligen Flächenfestsetzungen vorbringen möchten oder zu dem Anschreiben Fragen haben, können sich an folgende Ansprechpartner zu wenden:

"Arbeitsgruppe Getrennte Abwassergebühren" mit Sitz in der Hans-Böckler-Straße 3. Die Mitarbeiter/innen sind unter den Telefonnummer 58-2480 bis 58-2483, der Faxnummer 58-24 84 und per E-Mail: abwasser@heidelberg.de erreichbar.
Sprechzeiten: dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung.

Die Arbeitsgemeinschaft gibt aus den bisherigen Erfahrungen folgende Hinweise:
  • Bei Anträgen auf Flächenreduzierung können so genannte blaue Tonnen nicht berücksichtigt werden, also Anlagen, die eine wahlweise Benutzung zur Regenwassersammlung und zur Kanalableitung ermöglichen.
  • Bei Änderungsanträgen sollten unbedingt Nachweise mitgeliefert werden, beispielsweise Fotos, Entsiegelungsbescheide oder Entwässerungsgenehmigungen zur Versickerung.
  • Bitte auf dem Änderungsantrag die Fläche mit Maßangaben in Metern/ Quadratmetern einzeichnen. Dies erleichtert die Arbeit und erspart Rückfragen.

 

Bezirksbeirat Kirchheim tagt

  Die nächste Sitzung des Bezirksbeirates Kirchheim findet statt am

Donnerstag, 3. Juli 2003, um 18 Uhr
im Badischen Hof, Schwetzinger Straße 27
69124 Heidelberg-Kirchheim

Auf der Tagesordnung der Sitzung stehen folgende Punkte:
  1. Sachstand Bürgerzentrum
    Mündlicher Bericht
  2. Antrag Nr. 5006/2003 der GAL-Fraktion vom 11.02.2003
    Bericht über die Situation der Jugendlichen in Kirchheim
  3. Situation der Jugendlichen in Kirchheim
    Mündlicher Bericht
  4. Antrag Nr. 5023/2003 der CDU-Bezirksbeiratsfraktion Kirchheim vom 13.06.2003
    Sperrung der Bürgerstraßenbrücke für den Schwerlastverkehr
  5. Sperrung der Bürgerstraßenbrücke für den Schwerlastverkehr
    Mündlicher Bericht
  6. Verschiedenes

 

Betriebsausflüge des Kinder- und Jugendamtes und des Rechtsamtes

  Das Kinder- und Jugendamt macht am Mittwoch, 2. Juli, seinen diesjährigen Betriebsausflug. Das Amt, die städtischen Kindertageseinrichtungen (ausgenommen die Kindertagesstätte Kanzleigasse 1) sowie die Freizeiteinrichtungen der Stadt Heidelberg bleiben an diesem Tag geschlossen.

Auch das Rechtsamt macht am 2. Juli seinen Betriebsausflug und ist ebenfalls an diesem Tag nicht besetzt.

Zum Seitenanfang
Zum vorhergehenden Pressedienst
Zum Archiv
Zurück zur Startseite



Copyright © Stadt Heidelberg 1999, All Rights Reserved
Stand: 27. Juni 2003