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Stadt Heidelberg informiert



Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

26. Mai 2003

 

Neuer Jugendrat tagt

  Am Dienstag, 27. Mai, um 18 Uhr trifft sich der neu gewählte Jugendrat zu seiner konstituierenden Sitzung im Haus der Jugend, Römerstraße 87. Nach einem ersten gegenseitigen Kennenlernen werden die neuen kommunalpolitischen Vertreterinnen und Vertreter der Heidelberger Jugendlichen unter anderem eine Sprecherin oder einen Sprecher für ihr Gremium wählen.

 

Infoveranstaltung zur Planung Vangerowstraße 14

  Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat für den Bereich Vangerowstraße Nr. 14 (zwischen Wasserschutzpolizei/Wasser- und Schifffahrtsamt und Marriott-Hotel) ein Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstockung des vorhandenen Gebäudes von zwei auf drei Geschosse zu schaffen. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden die Planungsabsichten und der Vorentwurf in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Mittwoch, 28. Mai 2003, um 18 Uhr im Gebäude Vangerowstraße 14 (Besprechungsraum 42 im 1. OG) vorgestellt und erörtert.

 

Darmstädter-Hof-Hallenbad im Sommer geschlossen

  Während der Freibadsaison bleibt das Hallenbad im Darmstädter-Hof-Centrum ab Sonntag, 1. Juni, bis einschließlich Montag, 8. September, für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. Jahreskarteninhaber können das Hallenbad Köpfel oder das Thermalbad nutzen oder ihre Karte ab dem 1. Juni bei der Verwaltung des Sport- und Bäderamts der Stadt Heidelberg, Tiergartenstraße 13/1, hinterlegen. Die Gültigkeit der Jahreskarte verlängert sich dadurch um die Dauer der Hinterlegung. Das Sport- und Bäderamt der Stadt Heidelberg bittet alle Schwimmer/innen um Verständnis.

 

Ticket-Hotline für die Schlossfestspiele

Der Vorverkauf für die Schlossfestspiele (Premiere 28. Juni 2003) läuft. Wie bisher auch können die Eintrittskarten bei HeidelbergTicket, Theaterstraße 4, Telefon 06221/ 58-2000, E-Mail heidelberg-ticket@heidelberg.de, gekauft beziehungsweise bestellt und gegen eine Gebühr von 2,50 Euro zugesandt werden.

Als zusätzlichen Service - vor allem für Nicht-Heidelberger - bietet HeidelbergTicket in dieser Festspielsaison erstmals für Kartenbestellungen auch folgende Ticket-Hotline an: 0180/ 58 42 42 42 (innerhalb Deutschlands 0.12 Euro/Minute) an. Gegen eine Versandgebühr von ebenfalls 2,50 Euro werden die Karten direkt zugeschickt. Die unter dieser Nummer bestellten Tickets können nicht in der Theaterstraße abgeholt werden.


 

Ab dem 1. Juni können Läden länger öffnen

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 13. März 2003 eine Änderung des Ladenschlussgesetzes beschlossen. Diese Änderung wird, nachdem der Bundesrat die Änderung am 11. April gebilligt hat, am 1. Juni in Kraft treten. Die Stadt Heidelberg, zuständig für die Umsetzung und Einhaltung des Ladenschlusses, weist auf folgende Änderungen hin, die ab dem 1. Juni gelten:
  • Ab 01.06.2003 haben die Einzelhandelsgeschäfte die Möglichkeit, von Montag bis Samstag jeweils von 6 Uhr bis 20 Uhr zu öffnen. Wie bisher können Backwarenverkaufsstellen schon um 5.30 Uhr öffnen.
  • An Sonntagen bleibt es nach dem Willen des Gesetzgebers beim Grundsatz, dass Läden geschlossen bleiben. Ausnahmen gelten wie bisher nur für bestimmte Verkaufsarten und Warengruppen:
  • Kioske dürfen für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 13 Uhr geöffnet sein.
  • Ladengeschäfte auf Bahnhöfen und Tankstellen dürfen an jedem Tag der Woche geöffnet sein, wobei während der Schließung anderer Geschäfte nur der Verkauf von so genanntem Reisebedarf zulässig ist.
  • Bäckereien und Konditoreien können an Sonntagen für die Dauer von drei Stunden öffnen und die - von ihnen hergestellten Waren - verkaufen.
  • Der Verkauf bestimmter Waren (im Einzelnen: Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen, für den jeweiligen Ort typische Waren/ Touristensouvenirs) kann von den Landesregierungen an 40 Sonntagen im Jahr in Fremdenverkehrsorten zugelassen werden. Hiervon hat das Land Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Auch in Heidelberg besteht die Möglichkeit dieser Art des Sonntagsverkaufs. Lediglich Badegegenstände sind hiervon ausgenommen. Die Oberbürgermeisterin erlässt hierzu jährlich eine entsprechende Verordnung. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund dieser Regelung nur die zuvor genannten Waren verkauft werden dürfen. Diese Einschränkung wurde vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen und ist verbindlich.

Weitergehende Änderungen des Ladenschlusses wurden nicht vorgesehen. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, in einem weiteren Schritt das Ladenschlussgesetz aufzuheben und den Bundesländern die Regelung des Ladenschlusses zu überlassen. Inwieweit dies geschehen wird, ist derzeit nicht abzusehen.

Der Gesetzgeber hat bei der am 01.06.2003 in Kraft tretenden Änderung des Ladenschlussgesetzes nochmals betont, dass es sich beim Ladenschlussgesetz um ein Arbeitnehmerschutzgesetz handelt, das in erster Linie dem Schutz der Beschäftigten des Einzelhandels dient. Zum Ausgleich der längeren Ladenöffnungszeit am Samstag hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass den Arbeitnehmern im Einzelhandel ein Anspruch zusteht, in jedem Kalendermonat an einem Samstag frei zu haben.

Für alle Fragen zum Thema "geändertes Ladenschlussgesetz" steht das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Heidelberg unter den Telefon-Nummern 58-17 00 oder 58-17 11 zur Verfügung.


 

Zwei neue Interventionsstellen für Opfer- und Täterarbeit

Im Rahmen des Heidelberger Interventionsmodells gegen Gewalt - Gewalt von Männern in Beziehungen (HIM) haben die Interventionsstellen in diesem Monat ihre Arbeit aufgenommen
Anfang Mai haben die beiden neuen Interventionsstellen für Opfer- und Täterarbeit im Rahmen des "Heidelberger Interventionsmodells gegen Gewalt - Gewalt von Männern in Beziehungen (HIM)" ihre Arbeit aufgenommen. Oberbürgermeisterin Beate Weber und Kriminaldirektor Bernd Fuchs sowie die Vertreterin und der Vertreter der beiden Interventionsstellen erläuterten das Projekt jetzt in einer Pressekonferenz im Rathaus.

Die Einrichtung dieser Anlaufstellen für Opfer und Täter häuslicher Gewalt sind Ergebnis der fruchtbaren Zusammenarbeit zahlreicher Institutionen und Einrichtungen am so genannten "Runden Tisch". Unter Federführung des städtischen Gleichstellungsamtes sitzen an diesem runden Tisch Vertreter/innen von Polizei, Stadtverwaltung, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft sowie zahlreicher Institutionen und Vereine.

Es gibt eine Interventionsstelle für Opfer und eine für Täter. Hier finden Betroffene häuslicher Gewalt intensive Betreuung und Beratung. Die Opfer bekommen hier den Schutz und die Hilfe, die sie brauchen, und Täter sollen für ihr Handeln angemessen in die Verantwortung genommen werden können. Die Opfer brauchen eine direkte Ansprechpartnerin, die sie bei der Fülle von Informationen und notwendigen Schritten berät und begleitet. Und auch für die Täter musste eine Anlaufstelle eingerichtet werden, um sie mit ihrem Verhalten zu konfrontieren und ihnen die Möglichkeit zu bieten, Anti-Gewalt-Trainings zu besuchen.

Zu dem Zeitpunkt, an dem die Interventionsstellen in den Fall eingeschaltet werden, hat die Polizei bereits häufig gegen den gewalttätigen Mann einen Platzverweis ausgesprochen. Platzverweis bedeutet, dass gewalttätige Partner in bestimmten Fällen aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden können. Dies schützt die Opfer unmittelbar vor weiterer Gewaltanwendung und ermöglicht ihnen zugleich, ihre Situation ohne Bedrohung zu überdenken, Beratungsangebote wahrzunehmen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Platzverweis wurde im Juni 2001, nach einjährigem Modellversuch, an dem auch die Stadt Heidelberg beteiligt war, landesweit auf den privaten Bereich ausgedehnt, nachdem er bis dahin vorwiegend nur im öffentlichen Raum angewendet wurde. Ziel der Arbeit in beiden Interventionsstellen ist es zu verhindern, dass sich nach einem Platzverweis bei Opfer und Täter alte Verhaltensweisen wieder durchsetzen.

Eine weitere Grundlage für Polizei und Ordnungsamt, auch bei häuslicher Gewalt schnell und effektiv einzuschreiten, bietet das Gewaltschutzgesetz. Es trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Wer Opfer von Gewalt geworden ist, kann danach zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Dazu gehören Annäherungs- und Kontaktverbote des Täters zum Opfer, Zuweisung einer Wohnung für das Opfer, Erteilung eines Betretungsverbotes für die Wohnung der Verletzten und andere Maßnahmen.

Der Gemeinderat hat im Dezember letzten Jahres 75.000 Euro für Personal- und Sachkosten bewilligt. Damit konnten nun die eng miteinander kooperierenden und dem Runden Tisch untergeordneten Interventionsstellen eingerichtet werden. Oberbürgermeisterin Beate Weber: "Gewalt ist keine Privatsache. Und häusliche Gewalt ist nach Ansicht vieler Fachleute die in unserer Gesellschaft am weitesten verbreitete Form von Gewalt. Dagegen vorzugehen war noch vor einigen Jahren äußerst schwierig. Wir freuen uns, dass wir mit der Einrichtung dieser beiden Interventionsstellen einen sinnvollen Beitrag leisten, gegen diese Form von Gewalt vorzugehen. Überzeugt hat uns bei diesem Modell letztendlich auch die Chance, dass Opfer und Täter zu beraten und zu betreuen."

Träger der Opferberatungsstelle ist der Verein Frauen helfen Frauen. Träger der Interventionsstelle Täterarbeit ist JederMann e.V., ein Verein für Männer- und Jungenarbeit gegen Männergewalt. Dort werden auch die Anti-Gewalt-Trainings durchgeführt.

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Stand: 26. Mai 2003