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25. Juli 2001

Gemeinsame Pressemitteilung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Stadt Heidelberg:
Universität Heidelberg und Stadt Heidelberg starten gemeinsames Pilotprojekt zum Energiesparen am Psychologischen Institut
Energie nicht nur im häuslichen Bereich, sondern auch am Arbeitsplatz einzusparen und so gleichzeitig die Umwelt zu schonen und Kosten zu reduzieren: mit diesem Ziel wurde vor knapp einem Jahr die Arbeitsgruppe "Energiesparen in Gebäuden der Universität" gegründet. Nun starten die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und das Agenda-Büro der Stadt Heidelberg ein Pilotprojekt am Psychologischen Institut: In den nächsten anderthalb bis zwei Jahren soll untersucht werden, ob über Verhaltensänderungen der Beschäftigten und Studierenden und begleitet durch einfache technische Maßnahmen eine messbare Energieeinsparung erreicht werden kann.

"Energiecontrolling" und technische Energiesparmaßnahmen haben bereits seit Jahren einen festen Platz an der Universität Heidelberg. Zug um Zug werden neue Gebäude und Teilgebäude mit zusätzlichen Energiezählern ausgestattet und vorhandene Schwachstellen ermittelt und beseitigt. Nicht immer sind es jedoch rein technische Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken: Ein beträchtliches Energieeinsparpotenzial liegt im Verantwortungsbereich der Gebäudenutzer/innen, wenn diese durch Verhaltensänderungen dazu gebracht werden können, bewusster mit Strom und Heizung umzugehen.

Weil sowohl das Gebäude als auch die organisatorischen Strukturen als geeignet eingestuft wurden, haben die Universität und das Agenda-Büro der Stadt Heidelberg das Psychologische Institut für das Pilotprojekt "Energiesparen" ausgewählt.

Als Anreiz für Mitarbeiter und Studierende des Instituts wurde vereinbart, dass alle im Beobachtungszeitraum Juli 2001 bis mindestens Dezember 2002 eingesparten Strom- und Heizkosten dem Institut in voller Höhe zur Verfügung gestellt werden. Ökonomie und Ökologie gehen so Hand in Hand.

Bei erfolgreichem Abschluss des Projektes ist geplant, die Aktion nach und nach auf alle universitären Gebäude auszuweiten.


"Letzte Glocke für Bergheim" erhält letzten Schliff in Karlsruhe
Die Glocke, die am 13. Juli im Rahmen des Bergheimer Sommerfestes auf dem Gelände der Alten Glockengießerei als "letzte Glocke für Bergheim" gegossen wurde, befindet sich derzeit zur weiteren Bearbeitung in Karlsruhe. Am Montag, 23. Juli, um 10 Uhr wurde sie dort aus ihrem Lehmmantel befreit. Bei der Aktion anwesend waren Heidelbergs Oberbürgermeisterin Beate Weber sowie Vertreter der Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz (GGH) und der Kraus Immobilien GmbH.

Die beim Guss 1100 Grad heiße Bronze musste zunächst einige Tage abkühlen, bevor die Gussform am Montag von der Glocke entfernt werden konnte. Sobald die Bauarbeiten auf dem Areal der Alten Glockengießerei abgeschlossen sind, kommt die Glocke zurück nach Heidelberg. Hier wird der rund 150 Kilogramm schwere Klangkörper als Denkmal Bergheimer Handwerkstradition im Turm-Café der Alten Glockengießerei seinen Platz finden.


Gemeinsame Sprechstunde von Ausländerbehörde und Ausländerrat
Die nächste gemeinsame Sprechstunde des Ausländerrates und der Ausländerbehörde der Stadt Heidelberg findet am Donnerstag, 2. August, von 10 bis 13 Uhr in den Räumen des Ausländerrats, Hans-Böckler-Straße 3, statt.

Seit März diesen Jahres bieten Carola de Wit, Leiterin der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Heidelberg, und Memet Kiliç, Vorsitzender des Ausländerrates, jeden ersten Donnerstag im Monat eine gemeinsame Beratung an. Ausländische Mitbürger/innen, die im Stadtgebiet Heidelberg wohnen, können sich in ausländer- und einbürgerungsrechtlichen Fragen beraten lassen. Es wird möglichst um vorherige telefonische Anmeldung unter der Nummer 58 10 36 gebeten (Sekretariat des Ausländerrates, Frau Fiek, Bürozeiten montags bis freitags 9 bis 13 Uhr).


Kurs für den richtigen Sommerschnitt an Obstgehölzen
Am Samstag, 11. August, bietet die Obst- und Gartenbauberatung der Stadt Heidelberg einen Kurs an für "Sommerliche Schnitt- und Pflegemaßnahmen an Obstgehölzen". Der Kurs wird in den Obstanlagen der Abtei Neuburg durchgeführt. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr an der Klosterpforte. Anmeldungen nimmt das Landschaftsamt der Stadt Heidelberg bis zum 8. August unter der Telefonnummer (06221) 58-2804 entgegen.

In Heidelberg wird die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" auf dem Standesamt besiegelt
Am 1. August 2001 tritt das neue Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Danach können zwei Personen gleichen Geschlechts bei der zuständigen Behörde offiziell eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen.

Nach einer Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg wird in den Stadtkreisen den Gemeinden als untere Verwaltungsbehörden die Zuständigkeit zur Eintragung der Lebenspartnerschaft übertragen. Oberbürgermeisterin Beate Weber hat am 24. Juli per Dienstanweisung die Zuständigkeit dem Standesamt der Stadt Heidelberg übertragen, welches damit die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde übernimmt. Sowohl die Terminvorbereitung als auch die Zeremonie selbst wird - wie die Eheschließung bei verschiedengeschlechtlichen Lebenspartnern auch - im Standesamt durchgeführt. Das Standesamt hat die Erfahrungen und das Fachwissen zum Personenstandsrecht und kann den Bürgerinnen und Bürgern, die eine Lebenspartnerschaft begründen wollen, eine der Eheschließung vergleichbare Zeremonie im Trauzimmer anbieten. Über die Eintragung wird eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.

Die Lebenspartner sind einander zur Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie können einen gemeinsamen Namen bestimmen; wer seinen eigenen Namen zunächst verliert, kann diesen als persönlichen Namen voranstellen oder anfügen. Wie bei der Eheschließung ist es aber auch möglich, dass beide Partner/innen ihren Namen beibehalten.

Ausgeschlossen von der Eintragung einer Lebenspartnerschaft sind Personen, die minderjährig, verheiratet oder bereits mit einer anderen Person eine Lebenspartnerschaft eingegangen waren, und diese nicht durch Gerichtsurteil oder Tod beendet wurde. Nicht zulässig sind auch Lebenspartnerschaften unter Verwandten in gerader Linie und zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern. Auch Scheinpartnerschaften zu Erreichung eines anderen als partnerschaftlichem Zweck sind unzulässig.

Anmeldungen zur Lebenspartnerschaftserklärung werden im Standesamt ab 1. August 2001 entgegengenommen. Dabei sind Unterlagen vorzulegen, die die genannten Ausschlussgründe beseitigen. Die Art der Papiere sind auf den Einzelfall bezogen und sollten zuvor beim Standesamt erfragt werden. Partnerschaftseintragungen sind gegenwärtig nur am Wohnort eines Partners/einer Partnerin möglich. Die Paare erhalten daraufhin nach Maßgabe freier Termine ein Datum für die Eintragung.

Zeugen sind in der Rechtsvorschrift zwar nicht erwähnt, es können jedoch zwei Personen als solche eingetragen werden. Die Lebenspartner können auch ein Stammbuch erwerben. Ein Familienbuch (beim Standesamt geführte Karteikarte) wird nach der gegenwärtigen Rechtslage nicht angelegt.


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Stand: 25. Juli 2001