Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

24. Juli 2002

Verlegung des Rathauseingangs und der Pforte
Für die Dauer der Umbauarbeiten im Eingangsbereich des Rathauses muss der Haupteingang am Marktplatz geschlossen werden. Ab Montag, 29. Juli, bis voraussichtlich Januar/Februar 2003 ist das Rathaus über den bisherigen Seiteneingang in der Hauptstraße zu erreichen. An diesen Eingang werden auch die Pforte und der Briefkasten der Stadt Heidelberg verlegt. Der Seiteneingang ist nicht barrierefrei, da mehrere Stufen zu überwinden sind. Für Rollstuhlfahrer/innen kann eine transportable Rampe ausgelegt werden. Mobilitätsbehinderte Personen werden gebeten, sich über die Klingel/Gegensprechanlage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pforte oder der Poststelle bemerkbar zu machen. Die Stadt Heidelberg bittet um Verständnis für die vorübergehenden Beeinträchtigungen.

Bebauung Semmelsgasse
Stellungnahme der Stadt Heidelberg zu den Vorwürfen des Vereins "Bürger für Heidelberg" zur geplanten Bebauung in der Semmelsgasse durch die Gesellschaft für Grund und Hausbesitz Heidelberg GGH
Die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz hat eine Bauvoranfrage gestellt mit dem Ziel, in der Semmelsgasse vier Reihenhäuser zu errichten. Diese sollen sich in die Umgebung einfügen und etwas niedriger sein als die angrenzenden Bauten. Zum Haus Heiliggeiststraße 7 soll eine Lücke gelassen werden.

Die GGH plant diese Häuser in zeitgemäßem, modernen Baustil. Der Architekt hat in mehreren realisierten Bauten gezeigt, dass er zu guten Lösungen durch- aus in der Lage ist. Die Details des Entwurfs werden erst mit dem Bauantrag deutlich werden. In der Bauvoranfrage, deren Entwurf bereits in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 18. Juli 2002 ("Proteste gegen die Bebauung eines alten Gartens") vorgestellt wurde, ist dies noch nicht in vollem Umfang sichtbar. Der Bauausschuss wird in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 10. September 2002 umfassend und detailliert über das Bauvorhaben informiert werden.

Die Bauvoranfrage wird nicht von der Stadt Heidelberg, sondern vom Regierungspräsidium in Karlsruhe genehmigt werden, da die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz ein Tochterunternehmen der Stadt selbst ist. Das Regierungspräsidium wird dabei die Belange des Denkmalschutzes, die Einfügung in die Umgebung, die Interessensabwägung des Eigentümers und der Nachbarn, die Beachtung der Gesamtanlagenschutzsatzung und die anderen Rechtsfragen unvoreingenommen prüfen.


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Stand: 24. Juli 2002