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23. Dezember 2002

Neue Gewerbeabfallverordnung tritt 2003 in Kraft

"Kooperation statt Reglementierung" - Umsetzung der Verordnung erfolgt auf freiwilliger Basis der Unternehmen
Die neue Gewerbeabfallverordnung tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft. Ziel der Verordnung ist es sicherzustellen, dass gewerbliche und industrielle Abfälle (so genannte gewerbliche Siedlungsabfälle) und Bau- und Abbruchabfälle so umfassend und unschädlich wie möglich verwertet werden.

Die Gewerbeabfallverordnung regelt im Wesentlichen die Getrennthaltung von Abfällen, ihre Vorbehandlung und notwendige Kontrolle. Zudem ist jeder Gewerbebetrieb verpflichtet, mindestens einen von der Stadt zur Verfügung gestellten Restmüllbehälter zu nutzen. Das Volumen dieses Restmüllbehälters richtet sich nach Größe und Branche des Betriebs.

Über die Umsetzung der neuen Gewerbeabfallverordnung gibt es jedoch sehr unterschiedliche Auffassungen. In intensiven Gesprächen zwischen der Industrie- und Handelskammer und der Stadt Heidelberg, die unter der Leitung von Dr. Wolfgang Niopek und Bürgermeister Dr. Eckart Würzner stattfanden, konnte folgendes Einvernehmen erzielt werden: die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer freiwilligen Lösung und nicht wie zunächst geplant durch Regelung im Rahmen einer neuen Abfallwirtschaftssatzung. Damit soll ein deutliches Signal in Richtung "Kooperation statt Reglementierung" gegeben werden. Nur bei einem Scheitern der Freiwilligkeitslösung wird eine Satzungsregelung ab dem Jahr 2004 als erforderlich angesehen. Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg stimmte in seiner Sitzung am 19. Dezember 2002 diesem Vorgehen und den Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in Heidelberg zu.


Zum Jahreswechsel: Neuerungen im Abfallbereich

Identsystem erfasst Leerungen automatisch - Papierbanderolen entfallen
Ab dem 1. Januar 2003 führt die Stadt Heidelberg das so genannte Identsystem ein. Mit Hilfe eines Strichcodeaufklebers an der Abfalltonne wird künftig jede Leerung automatisch erfasst und vermerkt. Mit dem neuen Jahr müssen die Restmülltonnen einfach nur vom Grundstück an den Straßenrand zur Leerung bereitgestellt werden. Die Anzahl der Leerungen wird am Jahresende abgerechnet. Diese so genannte Bedarfstonne ersetzt das bisherige Banderolensystem für die Restmülltonne.

Das Strichcodesystem ist ein optisches Erfassungssystem. Neben der Erfassung der Leerungen der Bedarfstonnen erhält das Amt für Abfallwirtschaft auch wichtige Betriebsdaten zur Optimierung der Müllabfuhr. Daher werden alle Restmüll- und Bioabfallbehälter mit Strichcode-Aufklebern beklebt. Für Tonnen, die wöchentlich oder 14-tägig abgeholt werden, ändert sich jedoch dadurch nichts. Die gewohnten Abfuhrrhythmen bleiben bestehen.

Bis Jahresende sollten alle Bedarfstonnen beklebt sein. Es kann jedoch vorkommen, dass vereinzelt Tonnen bis dahin nicht beklebt werden konnten. Auch diese Tonnen werden natürlich nach Bedarf geleert, die Papierbanderolen entfallen. Die Leerung wird manuell erfasst. Diese Behälter werden spätestens in den ersten Wochen des Jahres beklebt.

Aufkleber bei Leerungswunsch

Für Bedarfstonnen, die im Vollservice oder im Komfortservice geleert werden, ist es künftig notwendig, die Tonne am Leerungstag durch einen wiederverwendbaren Aufkleber zu kennzeichnen. Dieser Aufkleber muss deutlich sichtbar an der Tonne befestigt und später wieder entfernt werden. Die Aufkleber werden rechtzeitig vor Jahresende mit der Post zugeschickt.

Auch Bedarfstonnen, die aus Platzgründen nicht an den Fahrbahnrand bereit gestellt werden können, benötigen diesen Aufkleber, um anzuzeigen, dass die Tonne geleert werden soll. Deren Nutzer müssen sich in diesen Fällen an das Amt für Abfallwirtschaft, Telefon 58-2913/-2917 wenden.

Abrechnung der Gebühren

Im Jahr 2003 werden mit dem Jahresbescheid je Quartal zwei Leerungen als Vorauszahlung in Rechnung gestellt. Über- bzw. Unterzahlungen werden im ersten Quartal des Folgejahres ausgeglichen und dem Abfallgebührenbescheid für das Jahr 2004 zugrunde gelegt.

In den Folgejahren dient die Zahl der Leerungen des Vorjahres als Grundlage für die Vorauszahlung. Für die regelmäßig (wöchentlich und 14-tägig) zu leerenden Behälter wird trotz Strichcode weiterhin eine feststehende pauschale Jahresgebühr in Rechnung gestellt.

Banderolen, die bis Ende dieses Jahres nicht aufgebraucht wurden, können bis Anfang 2003 im Bürgeramt zurückgegeben werden. Das Geld wird auf das Konto zurückerstattet.

Weitere Informationen beim Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, Hardtstraße 2, 69124 Heidelberg, Telefon 58-2958, Fax: 58-2990,
E-Mail: abfallwirtschaft@heidelberg.de, Internet: www.heidelberg.de/abfall.


Rückenschulkurse für Frauen

Das Sport- und Bäderamt der Stadt Heidelberg bietet wieder zwei Rückenschulkurse für Frauen im Januar an. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Am Dienstag, 7. Januar, beginnt in Kirchheim, im Sportzentrum Süd, um 10 Uhr (bis 11 Uhr) ein Rückenschulkurs für Mütter mit Kinderbetreuung: Am Freitag, 10. Januar, beginnt in der Sporthalle Emmertsgrund um 9.20 Uhr (bis 10.20 Uhr) ein Rückenschulkurs für Frauen ab 50. Nähere Informationen gibt das Sport- und Bäderamt, Telefon 06227/ 52448.

Haushalt 2003 mit großer Mehrheit verabschiedet

Der Haushaltsplan der Stadt Heidelberg für das Jahr 2003 steht. Mit der deutlichen Mehrheit von 36 zu 5 Stimmen verabschiedete der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19. Dezember die Haushaltssatzung und den Finanzplan mit dem Investitionsprogramm für die Jahre 2002 bis 2006.

"Ja" zum Haushaltsplan sagten die Stadträtinnen und Stadträte von CDU, SPD, GAL, FDP, FWV und LL/PDS. Geschlossen dagegen stimmten die fünf Fraktionsmitglieder der "Heidelberger".

Die Stadt Heidelberg kann im Jahr 2003 mit einem Etat wirtschaften, der ein Gesamtvolumen von 485.389.640 Euro hat. 410.725.190 Euro davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt und 74.664.450 Euro auf den Vermögenshaushalt (Investitionshaushalt). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen liegt bei 32.639.240 Euro, der Höchstbetrag der Kassenkredite ist auf 25.000.000 Euro festgesetzt.

Die Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sind auf 21.038.328 Euro begrenzt. Davon sind 3.625.000 Euro für Investitionen bei so genannten kostenrechnenden Einrichtungen beziehungsweise Einrichtungen mit vollem Kostendeckungsgrad (zum Beispiel Stadtentwässerung, Abfallbeseitigung, Bestattungswesen) vorgesehen. Die restlichen Kredite in Höhe von 17.413.328 Euro entfallen auf den übrigen Haushalt.

Unverändert bleiben die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern: 250 vom Hundert (v.H.) für die Grundsteuer A (forst- und landwirtschaftliche Betriebe), 410 v.H. für die Grundsteuer B und 390 v.H. für die Gewebesteuer (jeweils bezogen auf die Steuermessbeträge).


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Stand: 23. Dezember 2002