Stadt Heidelberg informiert



Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

21. Dezember 2004

  Mülldeponie Feilheck wird an der Oberfläche abgedichtet
  Um das Grundwasser und die Luft nicht zu belasten, wird die Mülldeponie Feilheck an der Oberfläche abgedichtet. Dazu müssen die bewachsenen Deponieflächen gerodet werden. Die Rodung erfolgt außerhalb der Vegetationszeit in zwei Abschnitten. Der östliche Teil der Deponie wird im Januar und Februar 2005 gerodet werden. Im März werden die Wurzelstöcke entfernt, sodass anschließend mit den Bauarbeiten für die Oberflächenabdichtung der Deponie begonnen werden kann.

Die Deponie Feilheck liegt westlich der A5 in der Nähe der Raststätte Hardtwald. Hier wurde seit Anfang der 50er Jahre der Müll aus Heidelberg zunächst unbehandelt abgelagert. Ab Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre wurde der Heidelberger Müll vorbehandelt und danach deponiert. Insgesamt lagern hier auf etwa 15 Hektar Fläche 2,5 Millionen Kubikmeter Müll.


  Frauen-Nachttaxi fährt weiter
  Ab 1. Januar wieder für alle Heidelbergerinnen nutzbar
  Das Frauen-Nachttaxi ist ab 1. Januar 2005 wieder für alle Heidelbergerinnen ab 14 Jahren nutzbar. Möglich macht dies das neue "Fifty-Fifty-Modell", wonach Frauen-Nachttaxi-Fahrten künftig in Form eines Pauschalbetrages je zur Hälfte von der Stadt Heidelberg und der Taxi-Zentrale getragen werden. Der Gemeinderat hat der neuen Regelung in seiner Sitzung am 16. Dezember mehrheitlich zugestimmt. Die Neuregelung gilt zunächst bis 30. Juni 2005.

Der Frauen-Nachttaxi-Fahrschein kostet ab dem 1. Januar 2005 einheitlich sechs Euro. Frauen ab 14 Jahren können den Schein ab 22 Uhr einsetzen. Frauen über 60 dürfen ab 20 Uhr fahren. Wie bisher gibt es die Fahrscheine nur im Vorverkauf gegen Vorlage des Personalausweises oder Passes. Die neuen Scheine liegen ab dem 30. Dezember in allen Bürgerämtern zum Verkauf bereit. Frauen-Nachttaxi-Fahrten werden ab dem 1. Januar nur noch von den Wagen der Funktaxi-Zentrale durchgeführt. Vor Fahrtantritt müssen die Kundinnen erklären, dass es sich um eine Frauen-Nachttaxi-Fahrt handelt.

Bis zum 30. Dezember 2004 läuft der Frauen-Nachttaxi-Betrieb nach alter Regelung wie bisher über die Funktaxi-Zentrale (Telefon 30 20 30) oder über Taxi HDirekt (Telefon 73 90 90). Fahren, mit den zurzeit gültigen Scheinen, dürfen nur Heidelbergerinnen die zwischen 14 und 25 Jahre alt oder 60 Jahre und älter sind. Wegen der Umstellung der Frauen-Nachttaxi-Organisation kann das Frauen-Nachttaxi in der Silvesternacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar nicht genutzt werden.

Ab dem 11. Januar bis längstens zum 30. Juni 2005 können die alten Fahrscheine beim Gleichstellungsamt im Rathaus dienstags bis donnerstags von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 58-15540 zurückgegeben werden.

 


  Fahr- und Parkerlaubnisse Altstadt
  Sonderbüro ist an den Feiertagen und in der Woche vom 3. bis zum 7. Januar geschlossen
  Das Sonderbüro für die Fahr- und Parkerlaubnisse Altstadt bleibt an Heiligabend und Silvester sowie in der ersten Januarwoche 2005 für Publikumsverkehr geschlossen. Ab Montag, 10. Januar, ist das Sonderbüro des städtischen Bürgeramtes im Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer 010, Marktplatz 10, wieder zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet: Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich: Personalausweis oder Reisepass, Kfz-Schein, bei Stellplatzinhabern zusätzlich Mietvertrag oder Baubescheid (Stellplatznachweis), bei Gewerbebetrieben zusätzlich Gewerbeanmeldung sowie bei außergewöhnlich Gehbehinderten die Bescheinigung des Versorgungsamtes oder Schwerbehindertenausweis. Falls die Sondernutzungserlaubnis von einer anderen Person beantragt wird, ist eine Vollmacht nötig.

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag schriftlich zu stellen. In diesem Fall bittet das Bürgeramt, die Gebühr von
36 Euro dem Antrag in bar oder als Scheck beizufügen.


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Stand: 21. Dezember 2004