Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 20. September 2005 |
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Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss tagt | |
Der Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss tagt wieder | |
am Dienstag, 27. September, um 16 Uhr, im Neuen Sitzungssaal, Zimmer 0.06, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg. |
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Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen folgende Punkte:
1. Erfahrungsbericht über den verkaufsoffenen Sonntag am 10.04.2005 1.1 Erfahrungsbericht über den verkaufsoffenen Sonntag am 10.04.2005, Frühlingsfest in der Altstadt 2 Stadtteilrahmenplan Boxberg, Teil 2 - Entwicklungskonzept und Maßnahmenvorschläge 3 Heidelberger Mietspiegel 2005 In der nicht öffentlichen Sitzung werden folgende Themen beraten: 1 Konferenzzentrum - Bewerberauswahl Ausschreibung 2005 2 Wohnungsentwicklungsprogramm 1998 - 2002 3 Vorbericht über den Stand einer Energiekonzeption für die Bahnstadt unter Berücksichtigung des von der Europäischen Union geförderten "CONCERTO" - Programms für regenerative Energien (Antrag 0052/2005/AN von GAL-Grüne, SPD, BL vom 12.07.2005) 3.1 Vorbericht über den Stand eines Energiekonzeptes für die
Bahnstadt unter Berücksichtigung des von der Europäischen Union
geförderten "CONCERTO" 4 Einzelhandelsgutachten 4.1 Einzelhandelsgutachten - Bewerberauswahl 5 Arbeitsüberblick |
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Freie Plätze in Wendo-Kurs für Mädchen | |
Am Wochenende 8. und 9. Oktober gibt es für kurzentschlossene Mädchen zwischen zehn und zwölf Jahren die Möglichkeit, an einem Wendo-Kurs des städtischen Gleichstellungsamtes teilzunehmen. Einige Mädchen mussten ihre Teilnahme überraschend absagen, so dass jetzt wieder zwei bis drei Plätze neu belegt werden können. Anmeldung und Information beim Gleichstellungsamt, Telefon 58-15540 oder per E-Mail: miriam.backfisch@heidelberg.de | |
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Fahrrad-Versteigerung | |
Rund 40 Damen- und Herrenfahrräder sowie Mountainbikes versteigert das Fundbüro der Heidelberger Dienste gGmbH am Samstag, 24. September. Die Versteigerung findet auf dem Recyclinghof am Oftersheimer Weg statt und beginnt um 13 Uhr. Die Besichtigung der Fahrräder ist ab 11 Uhr möglich. Für Bewirtung ist gesorgt. Das Fundbüro in der Bergheimer Straße 26, Telefon 653797, ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr geöffnet. | |
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Neue Fahrzeugpapiere | |
EU-Harmonisierung der Zulassungspapiere ab 1. Oktober 2005 - Kein genereller Umtausch | |
Zum 1. Oktober 2005 wird die Richtlinie 1999/37EG in wesentlichen Teilen
in nationales Recht übernommen. Danach wird an Stelle der bisherigen
Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) künftig eine so
genannte Zulassungsbescheinigung ausgestellt.
In Deutschland besteht die neue Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen: Die Zulassungsbescheinigung, Teil I, ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung, Teil II, den Fahrzeugbrief. Die Zulassungsbescheinigung, Teil I, dokumentiert die Zulassung zum Verkehr und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Sie enthält daher unter anderem die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug. Auf die Aufnahme bestimmter technischer Daten, die aus anderen Unterlagen entnommen werden können, wurde aus Gründen des Umfangs und der Übersichtlichkeit der Zulassungsbescheinigung verzichtet. Die Zulassungsbescheinigung, Teil II, dient vor allem als Nachweis der Verfügungsberechtigung im Zulassungsverfahren. Vor diesem Hintergrund wurde der Datenumfang auf die Angaben zum Fahrzeughalter sowie einige weitere für die Identifizierung des Fahrzeugs und für die Aufgabenerledigung der Zulassungsbehörden und des Kraftfahrt-Bundesamtes notwendigen Angaben beschränkt. Da die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen besteht, wird ab dem 1. Oktober für zulassungspflichtige Fahrzeuge stets eine aus diesen beiden Teilen bestehende Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Dies hat zur Folge, dass bei der ersatzweisen Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung auch der seitherige Fahrzeugbrief oder -schein in ein neues Zulassungspapier umgetauscht wird. Die einzige Ausnahme hiervon bildet die Adressenberichtigung bei Umzug innerhalb Heidelbergs. Hier wird der bisherige Fahrzeugschein geändert. Für den Teil II der Zulassungsbescheinigung ergeben sich zusätzlich folgende Änderungen: Bislang waren sechs, künftig sind nur noch zwei Zulassungseintragungen möglich. Deshalb erfordert jeweils der dritte Eintrag die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung, Teil II. Der Eintrag von Vermerken über Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen nach Stilllegung entfällt. Bei stillgelegten Fahrzeugen sind bei der Wiederinbetriebnahme oder Umschreibung die Zulassungsbescheinigung, Teil I, und die Zulassungsbescheinigung, Teil II, oder der bisherige Fahrzeugbrief sowie die Abmeldebescheinigung vorzulegen. Zusätzliche Informationen zur EU-Harmonisierung der Fahrzeugpapiere gibt das Kraftfahrt-Bundesamt unter www.kba.de. |
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