Stadt Heidelberg informiert



Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

16. November 2005

  Die Rolle der EU-Erweiterung im Gesundheitswesen - Frauen und Sozialdumping?
Zu einer Podiumsdiskussion mit dem Titel "Die Rolle der EU-Erweiterung im Gesundheitswesen - Frauen und Sozialdumping?" lädt der Ausländerrat/Migrationsrat der Stadt Heidelberg am Montag, 21. November, um 20 Uhr in das Deutsch-Amerikanische Institut (DAI), Sofienstraße 12, ein. Angesichts der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und der daraus resultierenden Probleme im Gesundheitswesen ist es kein Geheimnis mehr, dass die Betreuung älterer Patienten/innen immer mehr durch ausländische Pflegekräfte gewährleistet werden muss. Wie sehen die Arbeitsbedingungen dieser Pflegekräfte aus? Wie sieht es mit der Sicherheit und dem Schutz der Patienten aus? Wie wirkt sich dieser Zustand auf den deutschen Arbeitsmarkt aus? Es diskutieren: Rafal Wolski, Konsul der Republik Polen, Prof. Dr. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie, Heidelberg, Herbert Weisbrod-Frey, ver.di, und Memet Kiliç, Vorsitzender des Bundesausländerbeirates. Der Ausländerrat/Migrationsrat lädt alle Interessierten herzlich ein.

  Workshop "Herz- und Lungen-Wiederbelebung"
Häufigste Todesursachen sind seit Jahrzehnten Herz- und Kreislauferkrankungen. Jährlich sterben am plötzlichen Herztod in Deutschland 100.000 Menschen. Entscheidend im Notfall ist schnelle Hilfe. Patienten, denen bei einem Herz- und Kreislaufstillstand ohne Zeitverzug geholfen wird, überleben ohne oder mit nur geringen neurologischen Ausfällen. Es kommt darauf an, in den ersten Minuten Hilfe zu leisten. Da der Notarzt im Durchschnitt erst nach etwa sieben Minuten seinen Einsatzort erreicht, sind die vor Ort anwesenden Laien (Angehörige, Freunde, Arbeitskollegen) gefragt. Durch leicht erlernte Handgriffe lassen sich Leben retten.

Dr. med. Mohammed Natour, Kardiologe und Notfallmediziner sowie stellvertretender Vorsitzender des Ausländerrates/Migrationsrats, führt am Mittwoch, 23. November, ab 15 Uhr im Seniorenzentrum Weststadt, Dantestraße 7, einen Workshop "Herz- und Lungen-Wiederbelebung" durch. Es werden die ersten Maßnahmen der Herz- und Lungen- Wiederbelebung vorgeführt und trainiert. Der Ausländerrat/Migrationsrat lädt alle Interessierten herzlich ein.


  Nikolausgeschenke für Flüchtlingskinder
Bald ist Nikolaustag. Kindern an einem solch besonderen Tag eine Freude zu bereiten, macht selbst Freude. Der Ausländerrat/Migrationsrat der Stadt Heidelberg wird am Samstag, 3. Dezember, in Begleitung des Nikolaus zum zwölften Mal kleine Geschenke an Flüchtlingskinder, Kinder im Frauenhaus und Kinder von Asylbewerberfamilien, die in Sammelunterkünften der Stadt Heidelberg leben, verteilen. Diese mehr als 180 Kinder leben in sehr bescheidenen Verhältnissen, die Eltern haben nicht die Mittel, ihren Kindern selbst Geschenke zu kaufen.

Der Ausländerrat/Migrationsrat der Stadt Heidelberg bittet herzlich um Unterstützung der Aktion durch eine Spende auf das Konto der Stadt Heidelberg bei der Sparkasse Heidelberg, Kontonummer 24007, BLZ 672 500 20, Betreff "Flüchtlingskinder".


  Rückschnitt von Gehölzen
Unzureichender Hecken- und Baumschnitt beeinträchtigt Verkehrssicherheit
In jüngster Zeit häufen sich bei der Stadtverwaltung Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über unzureichenden Hecken- und Baumschnitt im Stadtgebiet beschweren. Hauptproblem sind Sträucher, Hecken und Bäume, die mit Ästen und Buschwerk in den öffentlichen Verkehrsraum hineingewachsen sind. Sie stellen eine Gefahr für Fußgänger/innen, Radfahrer/innen und andere Verkehrsteilnehmer dar.

Die Stadtverwaltung weist daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass jede/r Grundstückseigentümer/in nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg verpflichtet ist, die von seinem Grundstück aus in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Sträucher, Hecken und Bäume zurückzuschneiden.

Dabei ist zu beachten, dass im Bereich von Geh- und Radwegen eine Mindesthöhe von mindestens 2,50 Meter, bei Fahrbahnen von 4,50 Meter, freizuhalten ist. Dieses so genannte "Lichtraumprofil" ist für eine sichere Verkehrsführung unbedingt erforderlich. Außerdem sind alle Hecken und Sträucher an Straßen oder Gehwegen auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Die Straßenaufsicht des Tiefbauamtes wird in den nächsten Tagen und Wochen verstärkt auf die Einhaltung dieser Vorschrift achten und einzelne Grundstückseigentümer - falls erforderlich - nochmals speziell ansprechen. Wird die Vorschrift nicht beachtet, kann dies ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben.


  Heidelberger Dienste am 22. November geschlossen
Verwaltung und Fundbüro der Heidelberger Dienste, Bergheimer Straße 26, sind am Dienstag, 22. November, aus betrieblichen Gründen geschlossen. Das Fundbüro ist an diesem Tag über das Büro im Recyclinghof am Oftersheimer Weg unter der Rufnummer 141054 erreichbar.

  Geschwisterermäßigung jetzt auch in kirchlichen
Kinderbetreuungseinrichtungen
Ab 1. Januar 2006 wird in allen Heidelberger Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt sowie der katholischen und evangelischen Kirche eine einheitliche Geschwisterermäßigung für alle Kinder von 0 bis 10 Jahre, also von der Kleinkind- bis zur Schulkindbetreuung, gewährt.

Bereits zu Beginn des Kindergartenjahres 2005/2006 hatten sich die Stadt Heidelberg sowie die evangelische und katholische Kirche auf ein einheitliches Elternbeitragssystem für die Betreuung von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt geeinigt. Im Kern liegt dabei das nach Einkommen gestaffelte Elternbeitragsmodell der Stadt zugrunde. Dieses Modell bedeutete für die Kirchen einen völligen Systemwechsel, da sie bisher einkommensunabhängige, einheitliche Elternbeiträge erhoben haben.

Ungeklärt blieb dabei zunächst die Regelung einer Geschwisterermäßigung, die bei den kirchlichen Trägern bislang nur innerhalb der eigenen Einrichtungen bzw. in ein und der selben Einrichtung gewährt wurde. Hier bessern die Kirchen nun nach: Beide kirchlichen Träger gewähren ab dem 1. Januar 2006 im gleichen Umfang Geschwisterermäßigungen wie die städtischen Einrichtungen, die dann auch trägerübergreifend gelten. Das heißt beispielsweise bei zwei Kindern: Wenn ein Kind das städtische Kleinkind-Betreuungsangebot nutzt und das zweite einen kirchlichen Kindergarten besucht, zahlt die Familie für jedes Kind nur 75 Prozent des ihrem Einkommen entsprechenden Beitrags an jede Einrichtung. Bei drei Kindern werden für jedes Kind nur 50 Prozent des maßgeblichen Beitrags erhoben - auch wenn die Kinder Einrichtungen drei verschiedener Träger besuchen.

Bei einem Pressegespräch in der Pfarrei Heiliggeist/Jesuitenkirche stellten der Dekan der katholischen Kirche Dr. Klaus von Zedtwitz und Dekan Dr. Steffen Bauer von der evangelischen Kirche gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Joachim Gerner das überarbeitete Beitragssystem vor. "Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, ein einheitliches Elternbeitragssystem nun auch mit einheitlicher Geschwisterermäßigung für Heidelberg zu entwickeln. Das erleichtert vielen Eltern die Suche nach der passenden Betreuung für ihre Kinder. Denn nun können sie bei gleichem Preis stärker auf Profil und Qualitätsstandard einer Einrichtung schauen", so der gastgebende Dekan Dr. Klaus von Zedtwitz und der evangelische Dekan Dr. Bauer.

Und Bürgermeister Dr. Gerner ergänzt: "Gerade die Qualitätsentwicklung in Heidelberger Kindertageseinrichtungen möchten wir in einem dichten Netzwerk vorantreiben. Denn nicht erst seit den aktuellen Pisa-Studien richten wir unsere besondere Aufmerksamkeit auf eine umfassende und qualitativ anspruchsvolle Vorschulerziehung."


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Stand: 16. November 2005