Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 15. Januar 2004 |
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Tipps zum Winterschnitt bei Obstbäumen |
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Am Samstag, 24. Januar, veranstaltet die Obstbauberatung des Landschaftsamtes
der Stadt Heidelberg einen Kurs zum Schnitt von Obstbäumen. Beginn
ist um 13.30 Uhr, Treffpunkt im Handschuhsheimer Feld an der Kreuzung
Tiergartenstraße/ Mittelfeldweg (Altes Pumpwerk). Anmeldungen sind ab
sofort unter der Telefonnummer 58-2804 möglich.
Nachdem der Kurs zum Schnitt von Beerensträuchern zahlreiche Hobbygärtner in die Anlagen des Stifts Neuburg lockte, soll nun auch der Kurs zum Schnitt von Obstbäumen wertvolle Tipps zu Anbau, Pflege und Obstsorten geben. Beim Obstbaumschnitt muss stark differenziert werden: Nicht nur die einzelnen Obstarten und -sorten verlangen nach individuellem Schnitt, sondern auch Jahrgang, Standort, Pflege, Alter des Gehölzes, Vorjahresertrag und vieles andere müssen genau beachtet werden. Dazu ist der ausklingende Winter die ideale Zeit. Mit dem fachgerechten Schnitt werden die Kronen der Bäume ausgelichtet und in Form gehalten, der zu erwartende Ertrag reguliert und Äste und Triebe, die von Holzkrankheiten befallen sind, entfernt. |
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Gutscheinkarten 2004 für den Landesfamilienpass |
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Heidelberger Familien, die im Besitz eines Landesfamilienpasses sind,
können ab sofort die neuen Gutscheinkarten für 2004 in allen Bürgerämtern
abholen. Zur Aushändigung der Gutscheinkarte und der dazugehörigen
Informationsbroschüre genügen die Vorlage des Landesfamilienpasses
sowie Nachweise über die Anspruchsvoraussetzungen, beispielsweise der
Kindergeldbescheid. Mit dem Landesfamilienpass können zahlreiche
Staatliche Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen des
Landes unentgeltlich besucht werden.
Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Museum für Völkerkunde Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim, Landesmuseum für Technik und Arbeit Mannheim, Schloss Heidelberg und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt. Die Gutscheine für Wilhelma Stuttgart und Blühendes Barock in Ludwigsburg berechtigen nur noch zu einem ermäßigten Eintritt. Die anderen Schlösser, Gärten und Außenstellen der Museen können mit den neun Wahlgutscheinen - auch mehrfach im Jahr - kostenfrei besucht werden; dabei ist bei jedem Besuch ein Gutschein einzulösen. Die Gutscheinkarte ist ein bargeldwerter Vorteil und darf bei Verlust nicht erneut vergeben werden. Ohne besonderen Gutschein kann das Museum "Oberrheinische Narrenschau" in 79341 Kenzingen sowie das landeskirchliche Museum in der Friedenskirche in 71638 Ludwigsburg gegen Vorlage des Landesfamilienpasses unentgeltlich besucht werden. Das Ravensburger Spieleland gewährt Landesfamilienpassinhabern einen ermäßigten Eintritt. Erstmalig bietet die Esslinger Stadtmarketing & Tourismus GmbH den Passinhabern kostenfrei eine historische Stadtführung durch Esslingen an. Die Broschüre "Staatliche Schlösser und Gärten" gilt sowohl für 2003 als auch für 2004. Das bedeutet, dass die Familien, die bereits mit der Gutscheinkarte 2003 eine Broschüre erhalten haben, in diesem Jahr keine neue erhalten. Gegenüber dem Vorjahr haben sich allerdings 2004 teilweise die Öffnungszeiten geändert. Daher keine Gewähr für die aufgeführten Öffnungszeiten der Einrichtungen. Kinder können ohne ihre Eltern den Landesfamilienpass zusammen mit ihrem Kinder- oder Schülerausweis benutzen. Der Landesfamilienpass wurde im Rahmen des "Programms zur Förderung der Familie" eingeführt. Zum begünstigten Personenkreis zählen: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung. Auch die laut Bundeskindergeldgesetz den eigenen Kindern gleichgestellten Kinder (zum Beispiel Pflegekinder) zählen zum begünstigten Personenkreis. Als Familie im Sinne des Landesfamilienpasses gilt auch, wenn in Kinderheimen/Kinderdörfern eine Kindergruppe auf Dauer von einer Bezugsperson fest betreut wird, das heißt, wenn die Kinder wie in einem Familienverband zusammenleben. Der Landesfamilienpass wird auf Antrag einkommensunabhängig unter Vorlage eines Ausweises ebenfalls beim Bürgeramt an die Berechtigten ausgegeben. |
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Neckarpegel sinkt stündlich | |
Leichte Entwarnung für Heidelberg - Hochwasserschutzwand bereits wieder abgebaut - B 37 unterhalb Alter Brücke bleibt gesperrt | |
Die Hochwasserexperten des Tiefbauamts der Stadt Heidelberg geben eine
leichte Entwarnung für Heidelberg. Die Hochwasserlage entspannt sich,
der Neckarpegel fällt zurzeit stündlich. Aktuell steht der Pegel bei
3,64 Meter, und ist somit seit seinem Höchststand am Mittwoch um 23
Uhr (4,69 Meter) um fast einen Meter gesunken. Die Tendenz ist weiter
fallend.
Bereits abgebaut wurden die mobile Hochwasserschutzwand am Neckarmünzplatz, die Stege im Stadtteil Wieblingen sowie die Sandsäcke. Weiterhin wegen Überflutung für den Verkehr gesperrt bleibt die B 37 im Bereich unter der Alten Brücke. Die Umleitung erfolgt zurzeit noch über die Straße am Brückenkopf bis zur Mönchgasse und am Hackteufel zurück auf die B 37. Der Ost-West Verkehr aus dem Neckartal wird großräumig über den Schlossbergtunnel sowie über die Ziegelhäuser Landstraße umgeleitet. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. |
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