Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Tel. (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,

E-Mail: Oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

14. Dezember 2001

Geänderte Müllabfuhrtermine an Weihnachten

Wegen der Weihnachtsfeiertage (Dienstag und Mittwoch, 25./26. Dezember) ändern sich in der Weihnachtswoche die Abholtermine der Müllabfuhr: Die Montagsabholung wird auf Samstag, 22. Dezember, vorgezogen und die Dienstagsabholung auf Montag, 24. Dezember. Die Mittwochsabholung wird am Donnerstag, 27. Dezember, nachgeholt, die Donnerstagsabholung am Freitag, 28. Dezember, und die Freitagsabholung am Samstag, 29. Dezember 2001.

Der Neujahrstag (Dienstag, 1. Januar 2002) macht auch in der ersten Januarwoche eine Verschiebung der Abholtermine um jeweils einen Tag notwendig: von Dienstag auf Mittwoch, von Mittwoch auf Donnerstag, von Donnerstag auf Freitag und von Freitag auf Samstag. Die Montagsabholung bleibt unverändert.


Recyclinghöfe schließen früher

Am Mittwoch, 19. Dezember 2001, schließen die Recyclinghöfe wegen einer betrieblichen Veranstaltung schon um 14 Uhr.

Wochenmarkt in der Adventszeit

Trotz Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz bleibt der Wochenmarkt in der Heidelberger Altstadt für alle Kundinnen und Kunden erreichbar. Bis Samstag, 22. Dezember, sind die Marktstände mit dem vollständigen Warensortiment jeweils mittwochs und samstags auf der Hauptstraße zwischen der Heiliggeistkirche und dem Rathaus zu finden.

Neuregelung der steuerlichen Abschreibung bei Sanierungsvorhaben

Das Finanz- und das Wirtschaftsministerium weisen in einer gemeinsamen Bekanntmachung darauf hin, dass die Höhe der abschreibungsfähigen Ausgaben bei Gebäudesanierungen ab sofort nicht mehr vom Finanzamt, sondern von der zuständigen Gemeinde bescheinigt wird. Diese Bescheinigung können Bauherren dann dem Finanzamt vorgelegen.

Es ist jedoch unbedingt erforderlich, die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen vor Beginn abzusprechen und eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zu schließen. Es wird keine Bescheinigung ohne vorherige Vereinbarung mehr ausgestellt!

In Heidelberg ist für die abzuschließende Vereinbarung, die Prüfung der Rechnungen und die Feststellung der abschreibungsfähigen Beträge die Sanierungstreuhänderin der Stadt Heidelberg, die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz Heidelberg mbH, mit Sitz in der Bluntschlistraße 14 zuständig.

Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen muss der/die Eigentümer/in einen Antrag auf Erteilung der erforderlichen Bescheinigung zusammen mit den angefallenen Rechnungen einreichen. Die festgestellten Sanierungskosten werden als abschreibungsfähig zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt bescheinigt.

Für Rückfragen steht Bernd Feist von der Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH - Bereich Sanierung und Entwicklung - unter Telefon 5305-293 zur Verfügung.


Zum Seitenanfang
Zum vorhergehenden Pressedienst
Zum Archiv
Zur Startseite Aktuelles



Copyright © Stadt Heidelberg 1999, All Rights Reserved
Stand: 14. Dezember 2001