Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
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14. März 2003

Zu den Missständen bei der Schweinehaltung eines Heidelberger Landwirts

Landwirtschaftlicher Betrieb wird künftig durch den Amtstierarzt strengen Kontrollen unterzogen - Stadt Heidelberg erstattet Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Zu der beanstandeten Schweinehaltung eines Heidelberger Landwirts gibt die Stadt Heidelberg folgende Information:

Am Dienstag, 11. März, stellte der Amtsveterinär der Stadt Heidelberg auf dem Hof eines Heidelberger Landwirts - anlässlich einer Protestaktion von Tierschützern gegen die dortige Schweinehaltung - bei der dortigen Schweinehaltung mit dem Tierschutzgesetz unvereinbare Zustände fest.

Aufgrund des schlechten Zustands des Spaltenbodens im Stall, der von der Beschaffenheit als solcher den gesetzlichen Vorgaben der Tierhaltung entspricht, wurden bei etwa zehn Prozent der gehaltenen Schweine Abszesse und Geschwüre festgestellt. Bei drei Tieren musste wegen der Schwere der Verletzungen zur Vermeidung weiterer Leiden die sofortige Tötung (Betäubung der Tiere durch Bolzenschuss und anschließende tierschutzgerechte Tötung) an Ort und Stelle erfolgen. Am Mittwoch, 12. März, mussten zur Vermeidung weiterer Leiden nochmals sechzehn Schweine getötet werden. Derzeit sind rund fünfundzwanzig weitere Tiere erkrankt, die jedoch nicht getötet werden müssen.

Bei der letzten regelmäßigen Kontrolle des landwirtschaftlichen Betriebs durch den Amtsveterinär im Herbst 2002 hatte es noch keinen Anlass für weiter reichende Maßnahmen gegeben. Damals war durch den Landwirt die baldige Sanierung des Stalls und die Erneuerung des Spaltenbodens zugesagt worden.

Die aktuelle Entwicklung, die zum Zeitpunkt dieser letzten routinemäßigen Kontrolle nicht absehbar war, wurde durch folgende Faktoren bedingt: eine dichte Belegung des Stalls, eine weitere Verschlechterung des Spaltenbodens und in erster Linie die mangelnde Kontrolle des Gesundheitszustands der Schweine durch den Landwirt.

Am Mittwoch, 12. März, fand eine weitere Kontrolle des landwirtschaftlichen Betriebs durch den Amtsveterinär der Stadt Heidelberg unter Hinzuziehung der Stabsstelle Ernährungssicherheit des Regierungspräsidiums Tübingen statt. Zur Durchsetzung des Tierschutzes wurden von der Stadt Heidelberg neben der Tötung der schwerwiegend erkrankten Tiere folgende Maßnahmen und Anordnungen getroffen:

  • Durch die aus Tierschutzgründen erforderliche Tötung von insgesamt neunzehn Schweinen wurde die Belegdichte des Stalls sofort reduziert.
    Die lebenden noch erkrankten Tiere wurden von den übrigen Tieren getrennt und artgerecht untergebracht.
  • Der Stall war bei der Nachkontrolle gereinigt worden.
  • Die Belegungsdichte des Stalls darf ab sofort nicht mehr erhöht werden.
  • Es wird ein zeitnaher Umbau des Stalls erfolgen.
  • Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Heidelberg hat die Anordnung getroffen, dass der Schweinestall innerhalb von vier Wochen vollständig zu leeren ist, der Umbau des Stalls erst nach vollständiger Leerung erfolgen darf und erst nach Beendigung der Umbaumaßnahmen eine Neubelegung des Stalls stattfindet.
  • Der landwirtschaftliche Betrieb wird ab sofort bis auf weiteres einer dauernden und intensiven behördlichen Kontrolle vor allem durch den Amtsveterinär unterliegen.

Durch diese Maßnahmen konnte den tierschutzrechtlichen Vorgaben im notwendigen Umfang genügt werden. Eine sofortige Schließung des Betriebs war nicht anzuordnen, weil die aufgezeigten Maßnahmen den sofortigen Schutz der betroffenen Schweine sicherstellen konnten. Eine Schließung des Betriebs wäre mit dem verfassungsrechtlichen Grundrecht der Berufsfreiheit unter Abwägung aller Belange nicht zu vereinbaren gewesen. Entscheidend war, dass den Anforderungen des Tierschutzgesetzes mit geeigneten Maßnahmen Geltung verschafft wurde.

Die Stadt Heidelberg wird jedoch wegen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige erstatten. Zudem nimmt die Stadt Heidelberg den aktuellen Fall zum Anlass, nochmals dahingehend zu appellieren, die Schweinehaltung mit Spaltenböden aus Gründen des Tierschutzes per Gesetz zu verbieten.


Vollsperrung Rolloßweg

Wie das Tiefbauamt der Stadt Heidelberg mitteilt, finden ab Montag, 17. März 2003 die restlichen Bauarbeiten im Rolloßweg statt. Im Bereich zwischen der Bergstraße und der Heiligenbergstraße wird die Fahrbahn von Grund auf erneuert. Während der Arbeiten, die voraussichtlich zwei Wochen dauern werden, muss der Rolloßweg für den Verkehr gesperrt werden. Die Stadt Heidelberg bittet die Anwohner/innen und die betroffenen Verkehrsteilnehmer/innen um Verständnis für die Maßnahme.

Berechnung des Abwassers wird gerechter und umweltfreundlicher

Stadt führt ab 2004 neuen Gebührenmaßstab für die Abwasserentsorgung ein - getrennte Berechnung nach Schmutz- und Regenwasserentsorgung
Die Stadt Heidelberg wird zum 1. Januar 2004 die Berechnungsgrundlagen für die Abwasserentsorgung ändern. Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hatte in seiner Sitzung vom 13. März 2003 der entsprechenden Satzungsänderung zugestimmt. Bisher waren die Abwassergebühren ausschließlich an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt, zukünftig soll die Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Regenwasserentsorgung berechnet werden. Damit folgt Heidelberg der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die sich in den letzten Jahren entsprechend entwickelt hat und die die Berechnung aufgrund des Frischwassermaßstabs nicht mehr erlaubt.

Die Schmutzwassergebühr wird nach wie vor aufgrund der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmetern berechnet. Die Regenwasser- bzw. Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Quadratmetergröße der bebauten und befestigten, den so genannten abflusswirksamen Flächen. Das sind Flächen, von denen das Regenwasser nicht auf natürlichem Weg versickern kann, sondern in die Kanalisation abgeleitet wird.

Keine neue Gebühr - Abrechnung wird gerechter und ökologisch sinnvoller

Durch die neue Art der Berechnung wird keine neue oder zusätzliche Gebühr entstehen. Die Entwässerungskosten werden lediglich anteilig für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung aufgeteilt. Gerade das Regenwasser, das sich auf großen versiegelten Flächen sammelt und dann teilweise sintflutartig durch die Gullis schießt, belastet die Kanalisation am stärksten. Die Stadt Heidelberg möchte mit der neuen Abwasserberechnung größere Transparenz und stärkere Gebührengerechtigkeit schaffen. Nicht zuletzt soll ein Anreiz zu umweltbewusstem Verhalten gegeben werden - zum Beispiel durch Entsiegelung von vormals undurchlässigen Flächen (betonierte Parkflächen etc.). Ein sparsamerer Umgang mit Trinkwasser und eine verstärkte Brauchwassernutzung sind weitere wünschenswerte Effekte.

Der Großteil der privaten Haushalte wird von der neuen Gebührenstruktur profitieren. Gebühren einsparen werden besonders Eigentümer/innen und Mieter/innen von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, deren Grundstücke wenig versiegelte Flächen aufweisen. Stärker belastet werden künftig diejenigen Grundstücke, die einen hohen Versiegelungsgrad aufweisen, also Supermärkte, Einkaufszentren und gewerbliche Betriebe in Industriegebieten, die große betonierte Hof- oder Parkflächen aufweisen. Hier kann Regenwasser nicht in den Untergrund abfließen, sondern muss dem städtischen Kanalisationsnetz zugeführt werden. Die neue getrennte Abwassergebühr berücksichtigt somit künftig die tatsächliche Inanspruchnahme der Entwässerungsanlagen.

Wie berechnet sich die getrennte Abwassergebühr?
- Beispiele anhand "Vorher - Nachher"-Berechnungen

Die Gebühren basieren auf den derzeitigen Kosten und können sich daher noch geringfügig verändern.)

Niederschlagswassergebühr 0,50 € pro m²
Schmutzwassergebühr 0,95 € pro m³

Zugrunde gelegter Wasserverbrauch: 45 m³ pro Person

Einfamilienhaus, Familie mit 2 Kindern
Versiegelte Fläche: 150 m²
Wasserverbrauch: 180 m³ / Jahr

Gebühr alt: 271,80 € 180 m³ x 1,51 €
Gebühr neu: 246,00 € Niederschlagswassergebühr
150 m² x 0,50 € pro m²
Schmutzwassergebühr
180 m³ x 0,95 € pro m³
Einsparung 25,80 €

Mehrfamilienhaus, 8 Parteien (insgesamt 24 Personen)
Versiegelte Fläche: 150 m²
Wasserverbrauch: 1080 m³ / Jahr

Gebühr alt: 1.630,80 € 1080 m³ x 1,51 €
Gebühr neu: 1.155,95 € Niederschlagswassergebühr
150 m² x 0,50 € pro m²
Schmutzwassergebühr
1080 m³ x 0,95 € pro m³
Einsparung 474,85 €

Öffentlich- / gewerblicher Betrieb
Versiegelte Fläche: 570 m²
Wasserverbrauch: 500 m³ / Jahr

Gebühr alt: 755,00 € 500 m³ x 1,51 €
Gebühr neu: 760,00 € Niederschlagswassergebühr
570 m² x 0,50 € pro m²
Schmutzwassergebühr
500 m³ x 0,95 € pro m³
Mehrkosten 5,00 €

Öffentlich- / gewerblicher Betrieb
Versiegelte Fläche: 1800 m²
Wasserverbrauch: 300 m³ / Jahr

Gebühr alt: 453,00 € 300 m³ x 1,51 €
Gebühr neu: 1.200,95 € Niederschlagswassergebühr
1800 m² x 0,50 € pro m²
Schmutzwassergebühr
300 m³ x 0,95 € pro m³
Mehrkosten 747,95 €

Wie ermittelt sich die so genannte abflusswirksame Fläche des Grundstücks?

Zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr werden nur diejenigen Grundstücksflächen bewertet, von denen aus das Regenwasser nicht ins Erdreich versickern kann, sondern dem öffentlichen Kanalnetz zugeleitet wird. Dies sind bebaute und befestigte Flächen - alles so genannte abflusswirksame Flächen.
Befestigte Flächen wie beispielsweise eine Terrasse ohne Ablauf, die aber zum Garten hin geneigt ist und von der das Niederschlagswasser daher im Garten versickern kann, gelten nicht als abflusswirksame Flächen und bleiben unberücksichtigt. Ebenso zählen Grundstücksflächen mit einer wasserdurchlässigen Befestigung und einer guten Versickerungsleistung mit einem Abflussbeiwert bis zu 0,6 nach DIN 1986 nicht zu den befestigten Flächen. Dazu gehören Schotterrasen, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Kies- und Splittdecken, Poren- und Splittfugenpflaster sowie begrünte Dachflächen.

Die Grundlage für die Bemessung bilden das Liegenschaftskataster der Stadt Heidelberg sowie eine Auswertung von Luftbildaufnahmen für die bebauten und befestigten Flächen der einzelnen Grundstücke.

Stadt versendet Informationsschreiben an Eigentümer

Auf Grundlage der auf diese Weise ermittelten Grundstücksdaten wird die Stadt Heidelberg ab April 2003 an die Grundstückseigentümer stadtteilweise ein ausführliches Infoschreiben versenden. In diesem Anschreiben wird die abflusswirksame Fläche des jeweiligen Grundstücks mitgeteilt. Grundstückseigentümer haben dann innerhalb eines Monats die Möglichkeit, eine Änderung der getroffenen Flächenfestsetzungen zu beantragen. Soweit Verbrauchsdaten vorliegen, enthält die Information auch einen voraussichtlichen Gebührenvergleich der bisherigen und der neuen Gebühren.

Ansprechpartner für Auskünfte und weitere Informationen:

  • "Arbeitsgruppe Getrennte Abwassergebühren" mit Sitz in der Hans-Böckler-Straße 3. Die Mitarbeiter/innen sind ab April 2003 unter den Telefonnummer 58-24 80 bis 58-24 83, Faxnummer 58-24 84 und unter E-Mail: abwasser@heidelberg.de  erreichbar.
    Sprechzeiten: dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung.
  • Technisches Bürgeramt im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Prinz Carl, Kornmarkt 1. Die Mitarbeiter/innen sind erreichbar unter der Telefonnummer 58-24 85, Faxnummer 58-25 39 oder per E-Mail unter
    technisches-buergeramt@heidelberg.de

    Sprechzeiten: montags und freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr oder nach Vereinbarung.

Stadt Heidelberg setzt sich aktiv für die Sicherheit
ihrer Bürger/innen ein

  Oberbürgermeisterin stellte im Gemeinderat Handlungsschwerpunkte der Heidelberger Stadtverwaltung zur Kriminalitätsbekämpfung und -verhütung dar -- Stadtverwaltung und Polizei arbeiten eng zusammen
Mit dem Thema Sicherheit und Kriminalitätsentwicklung in Heidelberg beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. März.

Kriminaldirektor Bernd Fuchs erläuterte die Kriminalitätsentwicklung in Heidelberg anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik 2002. Erfreulich: im Heidelberger Stadtgebiet ging die Kriminalität im Jahr 2002 um 5,9 Prozent zurück bei gleichzeitig gestiegener Bevölkerungszahl. Damit nimmt die Stadt Heidelberg landesweit den Spitzenplatz ein. Die Aufklärungsquote der Straftaten liegt bei 50,3 Prozent. Bei einem Vergleich der Anzahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner belegt Heidelberg im Vergleich mit den zehn Großstädten Baden-Württembergs den siebten Platz. Erfreulich auch, dass die Gewalt- und Rohheitsdelikte stark zurückgegangen sind, gestiegen ist allerdings die Straßenkriminalität. Ganz besonders positiv hervorzuheben ist der Rückgang der Straftaten bei so genannten Jungtätern bis 21 Jahren. Überdeckt werden diese positiven Zahlen natürlich von dem inzwischen aufgeklärten Dreifachmord in Ziegelhausen.

Ergänzend dazu stellte Oberbürgermeisterin Beate Weber dem Gremium Handlungsschwerpunkte der Stadt Heidelberg innerhalb des Projekts "Kommunale Kriminalprävention" vor, das Stadt und Polizei vor rund fünf Jahren ins Leben gerufen haben und das seither schon zahlreiche Erfolge verbuchen konnte. Sie hob dabei folgende drei Schwerpunkte besonders hervor: die Tätigkeit des Arbeitskreises "Lärm in der Altstadt", das Heidelberger Interventionsmodell gegen häusliche Gewalt HIM und die gemeinsam mit der Polizei erarbeitete Konzeption "Graffiti". In diesen drei Feldern verfolgen Stadtverwaltung und Polizei ein gemeinsames Konzept und arbeiten eng zusammen.

Arbeitskreis "Lärm in der Altstadt"
Die Stadt Heidelberg hat auf Anregung der Bürgerinitiative Bürger für "Heidelberg" diesen Arbeitskreis einberufen, um Störungen der Ordnung und Lärmbelästigungen begegnen zu können. Am Arbeitskreis nehmen Vertreter/innen der Stadt Heidelberg, des Polizeireviers Heidelberg-Mitte und der Initiative "Bürger für Heidelberg" teil.

Der Arbeitskreis hat seither eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet, um die Situation in der Altstadt zu verbessern. Beispielsweise eine Checkliste, mit der Gastronomiebetrieben die Möglichkeit zur Selbstkontrolle und Selbsteinschätzung gegeben wird. Damit können Konfliktpotenziale frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen entwickelt werden.
Zudem hat das Amt für öffentliche Ordnung einen Maßnahmenkatalog zur Lärmminderung mit möglichen Interventionsmaßnahmen erarbeitet. Diese Maßnahmen reichen vom einfachen Anruf beim Besitzer der Gaststätte bei einmaliger telefonischer Beschwerde eines/einer Bürgers/in über Lärmbelästigung, über eine verstärkte Überwachungstätigkeit der Polizei bis zur Einleitung eines Verfahrens zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis, bei wiederholten Beschwerden. Die Polizeidirektion hat zugesagt, jeder Meldung über eine Lärmbelästigung nachzugehen und vor Ort zu erscheinen. Zusätzlich wird die Gaststättenbehörde, die beim Amt für öffentliche Ordnung angesiedelt ist, über alle Vorkommnisse in Kenntnis gesetzt.

Zudem besteht die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Gaststättenbetreiber unter Einbeziehung der betroffenen Anwohnerschaft. Darin verpflichten sich die Beteiligten freiwillig dazu, bestimmte Vorgaben (wie Schulung des Personals, Information der Nachbarschaft vor besonderen Veranstaltungen) zu erfüllen. Bislang wurde in einem Fall eine solche Vereinbarung getroffen, eine zweite ist in Vorbereitung. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass von einer solchen konfliktlösenden Vereinbarung alle Betroffenen profitieren.

Interventionsmodell gegen häusliche Gewalt (HIM)
Bereits im August 2000 hat sich die Stadt Heidelberg an dem Modellversuch "Platzverweis" des Landes Baden-Württemberg beteiligt, gehört also zu den Vorreiterinnen bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Eingeleitet wurde dies durch die Kampagne "Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine Privatsache", die das Gleichstellungsamt in Kooperation mit dem Bündnis gegen Gewalt an Frauen initiierte. Die Polizei, das Amt für öffentliche Ordnung und die Staatsanwaltschaft unterstützen die Aktion Platzverweis.

Aktuelle Zahlen belegen die Bedeutung dieses Interventionsmodells. So wurden der Polizei im Zeitraum von August 2000 bis November 2002 in der Stadt Heidelberg 88 Fälle häuslicher Gewalt gemeldet. 57 mal wurde ein Platzverweis ausgesprochen, 18 mal durch die Polizeibehörde und die Ordnungsämter. Um die Zusammenarbeit weiter zu intensivieren und zu optimieren, existiert seit Dezember 2000 unter Federführung des Amts für Gleichstellung ein Runder Tisch. Alle am Verfahren beteiligten und davon betroffenen Einrichtungen, Initiativen und Verbände tauschen hier ihre Erfahrungen mit dem Platzverweis aus und diskutieren aktuelle Problemlagen.

Aus der Arbeit des Runden Tisches entstand das Konzept zweier getrennter Interventionsstellen für Opfer einerseits und Täter andererseits. Diese sollen noch in diesem Jahr eingerichtet werden. In getrennten Einrichtungen soll so zum einen den betroffenen Frauen geholfen werden, aus gewalttätigen Beziehungen herauszufinden und zum anderen auch mit den Tätern an einer Verhaltensänderung gearbeitet werden, um zu verhindern, dass diese wieder gewalttätig werden. Der Gemeinderat hat dafür 75.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Oberbürgermeisterin Weber: "Ich halte das Projekt aus folgenden zwei Gründen für überaus wichtig: es kann einerseits helfen, die bekanntermaßen hohe Dunkelziffer in diesem Bereich zu senken. Das ist dringend nötig, da leider auch Fakt ist, dass Kinder, die Gewalt in der Familie erlebt haben, später auch selbst in hohem Maße gewalttätig werden. Zudem, und das ist der zweite Grund, werden Kinder und Jugendliche, die erleben müssen, dass Gewalt in der eigenen Familie unbeachtete Privatangelegenheit bleibt, der Heidelberger Präventionsarbeit an den Schulen keine Glaubwürdigkeit zumessen."

Bekämpfung von Graffiti-Schmierereien
Sachbeschädigungen durch Graffiti-Schmierereien haben in der Vergangenheit erheblich zugenommen. Bislang fand jedoch kein Informationsaustausch über Schmierereien zwischen der Polizei und dem Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Heidelberg statt. Um das Graffiti-Problem einzudämmen, verfolgen Stadt und Polizei nun einen ganzheitlichen Ansatz: Prävention durch Aufklärung und Bereitstellung von Freiflächen zum Sprayen. Unter Federführung der Polizei wurde dazu im vergangenen Herbst eine Projektgruppe "Graffiti" ins Leben gerufen.

Mit Hilfe eines einheitlichen Formblatts werden künftig Sachbeschädigungen durch Graffiti erfasst und an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Dadurch soll der Informationsaustausch verbessert werden und eine statistische Erfassung ermöglicht werden.

Um den unerwünschten Schmierereien schon im Vorfeld begegnen zu können, stellt die Stadt künftig den Jugendlichen zahlreiche freie Flächen zur Verfügung, auf denen sie sich künstlerisch betätigen können. Das städtische Jugendamt fördert das Projekt durch Graffiti-Workshops, die am 21./ 22. März im Rahmen der Aktion "Move on" stattfinden. Zudem wird die Stadt Heidelberg auch Auftragsarbeiten an die Sprayer vermitteln.

In Heidelberg sind bisher folgende Flächen für legales Sprayen freigegeben:

  • Unterführung am Messplatz und am Ende der Hardtstraße in Kirchheim,
  • Unterführung zwischen der Hertzstraße und dem Kirchheimer Weg im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd,
  • Unterführung unter der Abfahrt nach Leimen der B3 Richtung Emmertsgrund,
  • Unterführung in der Leimener Straße von Rohrbach nach Leimen,
  • Unterführung am Götzenberg,
  • unter der Ernst-Walz-Brücke beim Skaterpark.

Dies ist ein tolles Angebot für jugendliche Sprayer", so Beate Weber, "um sich auf legale Art künstlerisch auszudrücken."


Stadt Heidelberg ist deutschlandweit größte
Abnehmerin von umweltfreundlichem Strom

"Klima-Bündnis-Projekt" des Monats März 2003 - Ein Viertel des Strombedarfs städtischer Einrichtungen stammt aus Nutzung erneuerbarer Energiequellen
Die Stadt Heidelberg ist deutschlandweit die größte Abnehmerin von umweltfreundlich erzeugtem Strom. Dieses beispielhafte Verhalten ist jetzt vom Internationalen Klimabündnis/Alianza del Clima e. V. als "Klima-Bündnis-Projekt" des Monats März 2003 ausgezeichnet worden. Das internationale Klimabündnis hatte der Klima-Bündnis-Stadt Heidelberg bereits Ende 2002 den Preis "Climate Star 2002" für den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien verliehen. Die Jury würdigte in der Begründung die umfassenden Klimaschutzaktivitäten der Stadt zur Förderung effizienter Energienutzung und erneuerbarer Energien, die kooperativen Ansätze und Runden Tische zum Klimaschutz sowie die verschiedenen Förderprogramme.

Bereits seit dem vergangenen Jahr wird der Strombedarf aller städtischen Kindergärten und Schulen zu hundert Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern (Wasser, Wind und Biomasse) gedeckt. Das entspricht in etwa einem Viertel des gesamten Strombezugs der städtischen Liegenschaften. Dank des Bezugs der rund sieben Millionen Kilowattstunden Ökostrom spart Heidelberg damit über 4.400 Tonnen Kohlendioxid ein, das entspricht den Emissionen von 680 Privathaushalten. Die für den Ökostrom anfallenden Mehrkosten hat die Stadt durch einen Bündelvertrag mit dem Lieferanten, den Heidelberger Stadtwerken, kompensieren können.


Neues Domizil für die Musik- und Singschule

Städtische Musik- und Singschule bezieht das ehemalige Lutherhaus in Bergheim, Kirchstraße 2
Für die Musik- und Singschule der Stadt Heidelberg wird ein lang gehegter Traum wahr: mit dem ehemaligen Lutherhaus in der Kirchstraße in Heidelberg-Bergheim erhält sie ein neues ideales Domizil mit besten Arbeitsbedingungen. Insbesondere der Fachbereich Rock-Pop-Jazz kann sich nun räumlich optimal entfalten. Das gleiche gilt für die Orchester- und Ensemblearbeit, deren Möglichkeiten zu proben sich gewaltig verbessern.

Die umfangreichen Umbauarbeiten im ehemaligen Lutherhaus sind nach etwa eineinhalb Jahren Bauzeit weitgehend abgeschlossen. Die Verwaltung der Musik- und Singschule ist bereits von Handschuhsheim nach Bergheim gezogen, die Schülerinnen und Schüler folgen am 1. April, wenn das neue Musikschulhaus offiziell eröffnet wird.

Bereits jetzt führten Oberbürgermeisterin Beate Weber und Musikschulleiter Axel Schweikert die Presse durch das neue Gebäude: "Wir sind sehr stolz darauf, dass wir trotz knapper Kassen dieses Millionenprojekt für unseren musikalischen Nachwuchs durchführen konnten. Ich bin überzeugt, dass hier in diesen herrlichen Räumen den Kindern und Jugendlichen das Musizieren noch mehr Spaß machen wird wie bisher", so Beate Weber beim Gang durch das neue Musikschulhaus in Bergheim.

Knapp drei Millionen Euro kostete der Umbau des ehemaligen Gemeindezentrums der evangelischen Kirche. Das Gebäude wurde in den Jahren 1926-28 errichtet und gilt heute als Kulturdenkmal. Besonders aufwändig gestaltete sich daher der Umbau, der sowohl höchsten akustischen und schalldämmenden Ansprüchen als auch den Anforderungen des Denkmalschutzes genügen sollte.

Die Musik- und Singschule der Stadt Heidelberg ist mit 3.186 Schülerinnen und Schülern sowie rund 120 Lehrerinnen und Lehrern nach Stuttgart die zweitgrößte Musikschule in Baden-Württemberg. Das neue Gebäude erschließt der Schule eine Nutzfläche von fast 4.000 Quadratmetern. Darunter fallen neun Räume für die Verwaltung, 14 Unterrichts- und Seminarräume, ein Kammerkonzertsaal mit 80 Sitzplätzen, ein großer Konzertsaal mit 420 Sitzplätzen sowie zahlreiche Funktions-, Regie- und Abstellräume.

Besonders mit dem großen Konzertsaal gewinnt der Stadtteil Bergheim weiter an Anziehungskraft. Die Musikschule wird diesen atmosphärisch und akustisch wunderbaren Saal zukünftig sowohl selber nutzen als auch vermieten. Damit erhält Heidelberg eine weitere Möglichkeit für qualitativ hochwertige Konzert- und andere Veranstaltungen.

Bereits unmittelbar nach der offiziellen Einweihung am 1. April wird das Musikfestival Heidelberger Frühling ihn mit zwei Konzertveranstaltungen seinem Festivalpublikum vorstellen. Das Haus bietet gerade mit den größeren Proberäumen ideale Bedingungen für die Orchester- und Ensemblearbeit. Der Bereich Rock-Pop-Jazz und der Schlagzeug-/Percussion-Fachbereich erhalten mit den schallisolierten großzügigen Räumen im Keller endlich ideale Arbeitsbedingungen. Das gleiche gilt für Gruppenunterricht, Kammermusikstunden, Orchesterproben und die erst im letzten Jahr eingeführten Einsteigerkurse. Damit liegt ein Schwerpunkt der Nutzung des neuen Hauses bei der Ensemble- und Gruppenarbeit. Das Haus ist also ein idealer Treffpunkt, um miteinander Musik zu machen.

Für die Musikschule bleiben im Handschuhsheimer Schlösschen sämtliche Unterrichtsräume erhalten, nur die beiden Vortragsräume im Erdgeschoss und der Verwaltungstrakt entfallen zukünftig. Dort wird das Bürgeramt Handschuhsheim einziehen. Auch das Unterrichtsangebot in den Stadtteilen bleibt weiterhin bestehen, was vor allem für die jüngeren Schüler/innen (und ihre Eltern) wichtig ist. Nur der Rock-Pop-Jazz-Bereich, der naturgemäß vorwiegend von älteren Schülern genutzt wird, zieht vollständig in die Kirchstraße. Darüber freuen sich vor allem die Lehrer/innen und Schüler/innen, die ihren Unterricht bisher in engen Kellerräumen ohne Tageslicht durchführen mussten.

Die feierliche Eröffnung des neuen Gebäudes der Musik- und Singschule ist am 1. April, gefolgt von einer ganzen Eröffnungswoche, die unter dem Motto "ein neues Haus für Musik" im Rahmen des Familienfrühlings stattfindet. Der Familienfrühling bietet ein abwechslungsreiches Programm mit insgesamt 20 Veranstaltungen: Auftakt ist bereits am 23. März im Atrium der Heidelberger Druckmaschinen AG, es folgen am 29. März das beliebte musikalische Backstubenfest in der Bäckerei Mantei und dann ab 1. April weitere Konzerte und Workshops in der neuen Musikschule. Zum Ende der Woche, am Sonntag, 6. April, können beim traditionellen "Tag der offenen Tür" alle Instrumente ausprobiert werden, und die Lehrer/innen beraten Eltern und Kinder gern bei einer möglichen Unterrichtsentscheidung. Das Konzert am selben Tag um 17 Uhr mit verschiedenen Orchestern der Musikschule bildet den krönenden Abschluss des Familienfrühlings und damit der ereignisreichen Eröffnungswoche der Musikschule in Bergheim.

Nähere Informationen zur Musik- und Singschule unter www.heidelberg.de/musikschule und zum Programm des Familienfrühlings unter www.heidelberger-fruehling.de/fruehling (Stichwort "Familienfrühling")


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Stand: 14. März 2003