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Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 11. August 2005 |
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Gartenabfälle in die Biotonne oder zur Sammelstelle | |
Gartenabfälle aus privaten Gärten gehören in die Biotonnen. Alternativ können Gartenabfälle auch kostenlos bei den städtischen Sammelstellen am Oftersheimer Weg und beim Müllkompostwerk Wieblingen abgegeben werden. Dort werden die Abfälle gesammelt und kompostiert. Keinesfalls gehören private Gartenabfälle in die städtischen Grünanlagen. Die Mitarbeiter/innen des Landschaftsamts stellen jedoch vermehrt fest, das in den Stadtteilen - insbesondere in Kirchheim - illegale private Gartenabfälle in den öffentlichen Grünanlagen entsorgt werden. Die Stadt weist daher ausdrücklich darauf hin, dass das wilde Ablagern eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann. | |
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Brücke der K 9711 über die A 5: Wegen Beschädigung Belastung auf 16 Tonnen begrenzt | |
Die Brücke im Zuge der Kreisstraße K 9711 über die Bundesautobahn A 5 (zwischen Patrick Henry Village und Bruchhausen) befindet sich in der Unterhaltungslast des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Im Juni beschädigte ein mit einem Bagger beladener LKW, der auf der A 5 fuhr, mehrere Brückenträger, von denen einer so stark geschädigt wurde, dass der Verkehr auf dem Bauwerk von diesem Träger ferngehalten werden muss. Deshalb darf der Verkehr auf der Brücke nur noch einspurig laufen. Die Tonnagebegrenzung von 16 Tonnen muss unbedingt beachtet werden. Aus den genannten Gründen war es erforderlich, mittels Leitbaken und Ampel den Verkehr über die nördliche Fahrspur zu leiten. Die Brücke soll im nächsten Jahr erneuert werden. | |
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