Stadt Heidelberg informiert



Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

10. Februar 2004

  Seminar für junge Gemeinderatskandidaten
  Unter dem Titel "In Zukunft mit uns" informiert eine überparteiliche Initiative junger Stadträte vom 5. bis 7. März im Internationalen Forum Burg Liebenzell über die Arbeit im Gemeinderat. Das dreitägige Seminar wendet sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren, die beabsichtigen, bei den diesjährigen Gemeinderatswahlen am 13. Juni zu kandidieren. Themenschwerpunkte sind die Aufgaben der Kommunen, die kommunale Finanzpolitik, Stadtplanung und Baurecht sowie Informationen zu Aktionen für den Wahlkampf. Finanziell unterstützt wird das Seminar durch die Gemeinschaftsinitiative "Jugend beteiligt sich und wählt kommunal" des Landesjugendrings Baden-Württemberg, der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg und des Städtetages Baden-Württemberg. Ausführliche Programminformationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es bis 18. Februar im Internet unter www.in-zukunft-mit-uns.de .

  OB-Sprechstunde in Ziegelhausen
  Am Dienstag, 17. Februar, findet von 16 bis 18 Uhr die nächste Sprechstunde von Oberbürgermeisterin Beate Weber im Bürgeramt Ziegelhausen, Kleingemünder Straße 18, statt. Alle Bürgerinnen und Bürger aus den Stadtteilen Ziegelhausen und Schlierbach haben dann wieder die Gelegenheit, sich mit Problemen und Anregungen direkt an die Oberbürgermeisterin zu wenden. Persönliche Anmeldungen für die Sprechstunde werden an diesem Tag ab 15 Uhr im Bürgeramt Ziegelhausen entgegengenommen.

  Lohnsteuerkarten 2003 - Rückgabe ans Finanzamt
  Das Bürgeramt der Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2003 an das Finanzamt zurückgegeben werden müssen. Die Lohnsteuerkarte sollten auch diejenigen abgeben, die sie nicht für den Lohnsteuerjahresausgleich oder die Einkommensteuerveranlagung benötigen. Dies trifft auch auf Arbeitnehmer zu, die nur zeitweilig oder kurzfristig beschäftigt waren und aufgrund niedrigen Bruttoarbeitslohns keine Lohnsteuer zu zahlen hatten. Die Lohnsteuerkarten werden zur Ermittlung des Verteilerschlüssels herangezogen, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte kann also die Steuereinnahmen der Gemeinde mindern. Die Lohnsteuerkarten können auch in den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zurück gegeben werden.

  Schutz von Tieren und Pflanzen während der
Vegetationszeit
  Ab 1. März beginnt wieder die Vegetationszeit. Das bedeutet: Bis zu ihrem Ende am 30. September stehen Tiere und Pflanzen unter besonderem Schutz. Weil diese Schutzbestimmungen oft aus Unkenntnis missachtet werden, weist das Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung der Stadt Heidelberg auf die naturschutzrechtlichen Bestimmungen zur Vegetationszeit hin.

Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg erstreckt sich auf unbesiedelte Landschaften aber auch auf private Gärten. Gerade in dicht besiedelten Gebieten bieten Gärten oft wichtige Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen. Nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes ist es während der Vegetationsperiode verboten, Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören sowie Bäume mit Horsten und Bruthöhlen zu fällen oder zu besteigen. Zudem ist es ganzjährig verboten, die Vegetation auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken, Hängen und Böschungen abzubrennen.
In Heidelberg existiert zudem eine Baumschutzsatzung. Hiernach ist es verboten, innerhalb bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich rechtswirksamer Bebauungspläne sowie in wenigen in der Satzung genannten Randzonen von Wohn-, Gewerbe- oder Verkehrsbereichen Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimetern zu fällen oder wesentlich zu verändern. Gemessen wird die Dicke in einem Meter Höhe über dem Erdboden. Auch für mehrstämmige Bäume gelten die oben genannten Bestimmungen, wenn entweder ein Stamm mehr als 60 Zentimeter Umfang hat oder wenn die Summe der Stammumfänge aller Stämme - ein Meter über dem Erdboden gemessen - mehr als 80 Zentimeter ergibt. Eine wesentliche Veränderung liegt zum Beispiel dann vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen erheblich verändern oder das weitere Wachstum beeinträchtigen können.

Von diesen naturschutzrechtlichen Verbotsbestimmungen können auf Antrag vom Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung Befreiungen erteilt werden. Bei Nichtbeachten dieser Schutzbestimmungen können empfindliche Geldbußen in Betracht kommen.

Fachgerechte Rückschnitte, die der Erhaltung des Gehölzes dienen, fallen nicht unter die Verbotsbestimmungen des Naturschutzgesetzes und der Baumschutzsatzung. Bei diesen so genannten Pflegeschnitten ist jedoch darauf zu achten, dass keine brütenden oder sich im Gehölz sammelnden Tiere gestört werden dürfen.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen des Umweltamtes unter den Telefonnummern 58-1812, 58-1813 und 58-1817 als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.


  Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten in Bergheim
  Gespräch zur Neuordnung des Bereichs Altklinikum zwischen Finanzminister Gerhard Stratthaus und Oberbürgermeisterin Beate Weber
  Finanzminister Gerhard Stratthaus hat Oberbürgermeisterin Beate Weber darüber unterrichtet, dass das Land erwägt, nach der Verlagerung der Kliniken aus Bergheim ins Neuenheimer Feld wesentliche Teile des Altklinikums zu veräußern. Die Stadt wurde gebeten, die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten zu definieren.

Oberbürgermeisterin Weber begrüßte sowohl den Bau neuer Kliniken im Neuenheimer Feld als auch die Chancen für eine Neuordnung des Altklinikums mit einer stärkeren Nutzungsmischung, mehr Wohnungsbau und angemessenem Freiflächenanteil. Stadt und Land waren sich darüber einig, dass der hohe Anteil denkmalgeschützter Gebäude im Altklinikum der Veränderung aber auch Grenzen setzt. Erster Bürgermeister Prof. Dr. Raban von der Malsburg und der Leiter des Universitätsbauamtes Rolf Stroux wurden gebeten, einen Entwurf für künftige Nutzungen vorzulegen, der dann in den zuständigen Gremien verhandelt werden kann.


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Stand: 10. Februar 2004