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Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 09. Juli 2004 |
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Verkehrsregelung während der Schlossbeleuchtung | |
Am Samstag, 10. Juli, beginnt um 22.15 Uhr die zweite
Schlossbeleuchtung dieses Jahres. Damit das Feuerwerk auf der Alten
Brücke sicher aufgebaut und gefahrlos abgebrannt werden kann, sind
unter anderem folgende Regelungen zu beachten:
Die Karl-Theodor-Brücke (Alte Brücke) wird für den Fußgängerverkehr ab 18 Uhr gesperrt. Das Parken auf dem Neckarstaden und auf der Straße Am Brückentor sowie in der Neuenheimer Landstraße und in der Ziegelhäuser Landstraße ist ab 14 Uhr bis jeweils 200 m östlich und westlich der Alten Brücke verboten. Ab 21.30 Uhr werden alle Straßen im Umkreis von 200 m um die Alte Brücke für Fahrzeuge und Fußgänger gesperrt. Der Aufenthalt auf der Straße sowie am Neckarufer ist in diesen Abschnitten bis Ende der Schlossbeleuchtung aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Bundesstraße 37 wird ab 21.15 Uhr zwischen Schurmanstraße und Karlstor für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Ausgenommen sind die Linienbusse der HSB, die ab Karl-Theodor-Brücke um 21.28 Richtung Bismarckplatz abfahren. Der Straßenzug Ziegelhäuser und Neuenheimer Landstraße und Uferstraße wird ab 20.15 Uhr als Einbahnstraße in westlicher Richtung geführt und ab 21.15 ganz gesperrt. Die Fahrbahn der Ernst-Walz-Brücke darf von Fußgängern nicht betreten werden, damit auch während der Schlossbeleuchtung der Fahrzeugverkehr ungehindert fließen kann. Es wird dringend empfohlen, Fahrzeuge so zu parken, dass nach Beendigung der Schlossbeleuchtung zur Heimfahrt die Heidelberger Neckarbrücken nicht befahren werden müssen. |
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Baustellen im Stadtgebiet Heidelberg | |
Übersicht über die aktuellen Baustellen in der Zeit vom 12. bis 18. Juli 2004 | |
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