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06. Juli 2001

Hubschrauber der US-Army fliegen weiter nachts
Auch in diesem Jahr wieder Ausnahmeregelung für verstärkte Nachtflüge der USAREUR-Hubschrauber in den Sommermonaten


Die Stadt Heidelberg hatte im Mai diesen Jahres die US-Army gebeten, im Interesse des Lärmschutzes und der guten Nachbarschaft auf störende Nachtflüge der USAREUR-Hubschrauber zu verzichten. Oberbürgermeisterin Beate Weber wandte sich an den Bundesverteidigungsminister mit der Bitte, zu der damals in der Rhein-Neckar-Zeitung veröffentlichten Ausnahmeregelung Stellung zu nehmen. Zudem bat sie darum, solche Regelungen künftig vor Erlass mit den betroffenen Kommunen abzustimmen.

Inzwischen hat das Ministerium geantwortet. In dem Schreiben heißt es: "In Anbe-tracht der modernen, stetig verbesserten Flugabwehr verlangt die Einsatzdoktrin für Hubschrauber in fast allen Szenarien primär den Nachteinsatz. Daher ist es unerlässlich, die Besatzungen angemessen im Nachtflug auszubilden." Gerade der Tiefflug mit Nachtsehhilfen erfordere eine intensive Basisausbildung und einen großen Erfahrungsschatz. Damit solle vor allem sichergestellt werden, dass kurzfristig erforderliche Einsätze - auch Hilfseinsätze wie bei Flut- oder Lawinenkatastrophen - mit geringer Vorbereitungs- bzw. Reaktionszeit durchgeführt werden können.

In dem Schreiben wird betont, dass die Nachttiefflüge größtenteils über unbewohntem Gebiet durchgeführt würden. Allerdings müssten die Hubschrauber zum Abschluss der Übungsflüge an ihre jeweiligen Stützpunkte zurückkehren. Um die Belastungen für die Bevölkerung möglichst gering zu halten, habe das Ministerium angeordnet, dass Flüge nach Mitternacht nur für die Rückkehr von einer Nachttiefflugausbildung zulässig sind. Auch sei es mit Rücksicht auf betroffene Anwohner untersagt worden, unmittelbar nach der Landung die Hubschrauber wieder aufzutanken.


"Einblicke"
In zwei Ausstellungen präsentiert die Stadt Heidelberg ihre Kunstankäufe der Jahre 1999 und 2000

Unter dem Titel "Einblicke" zeigt das Kulturamt der Stadt Heidelberg vom 15. Juli bis 5. August in zwei aufeinanderfolgenden Ausstellungen die städtischen Kunstankäufe der Jahre 1999 und 2000. Die Künstlergruppe 79 stellt für dieses Zeit dankenswerterweise die Räume des Heidelberger Forums für Kunst, Heiliggeiststraße 21, zur Verfügung. Am Sonntag, 15. Juli, um 11 Uhr eröffnet Bürgermeister Dr. Jürgen Beß die erste der beiden Ausstellungen "Einblicke I". Dann sind bis 24. Juli die städtischen Kunstankäufe des Jahres 1999 aus der Sparte "Arbeiten auf Papier" zu sehen.

Direkt im Anschluss, ab Mittwoch, 25. Juli, bis zum 5. August folgen die "Einblicke II" mit den Ankäufen des Jahres 2000 aus der Sparte "Fotografie". Die Ausstellung eröffnet ebenfalls Bürgermeister Dr. Jürgen Beß am Mittwoch, 25. Juli, um 19 Uhr.

Seit 1989 erwirbt die Stadt Heidelberg jedes Jahr Werke Bildender Künstlerinnen und Künstler aus Heidelberg und der näheren Umgebung. Zusätzlich zu diesen regelmäßigen Ankäufen war im Jahr 2000 noch ein Wettbewerb ausgeschrieben für die Errichtung eines Mahnmals für die auf dem Heidelberger Bergfriedhof bestatteten Opfer des Nationalsozialismus. Die vier besten Entwürfe werden ebenfalls in den beiden Ausstellungen präsentiert. Der Entwurf, der den ersten Preis bekommen hat, wird im Laufe dieses Jahres noch verwirklicht.

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Ausstellung "Einblicke I": Eröffnung: Sonntag, 15. Juli 2001, 11 Uhr, Dauer: 15. bis 24. Juli 2001

Ausstellung "Einblicke II": Eröffnung: Mittwoch, 25. Juli 2001, 19 Uhr, Dauer: 25. Juli bis 5. August 2001

Ort: Forum für Kunst, Heiliggeiststraße 21, 69117 Heidelberg, Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 14 bis 18 Uhr, Donnerstag 14 bis 22 Uhr, Montag geschlossen


Musikalischer Einkaufssamstag in Heidelberg
Schlossfestpiel-Impressionen am Anatomiegarten und in den Kaufhäusern


Am heutigen Samstag, 7. Juli, präsentieren Chöre und Solisten den Besuchern der Heidelberger Innenstadt Lieder, Arien, Tanzszenen und andere Ausschnitte aus dem Programm der diesjährigen Schlossfestspiele, die gestern mit der Mozart-Oper "Idomeneo" eröffnet wurden. Der Verein Pro Heidelberg - Stadtmarketing e.V. hat gemeinsam mit dem Theater der Stadt Heidelberg diesen musikalischen Samstag in der Heidelberger Altstadt vorbereitet.

Zentraler Spielort ist die Bühne am Anatomiegarten. Dort stimmt ab 10.30 Uhr Kapellmeister Michael Klubertanz am Klavier - begleitet von Sängerinnen und Sängern - mit bekannten Melodien auf das Festival im Schloss ein. Ab 12 Uhr treten Mitglieder des Ballettensembles unter der Regie von Irina Pauls mit Szenen aus "Jedermann" auf. Arien aus "Idomeneo" sind ab 13.30 Uhr zu hören und Kammermusik mit einem Holzbläsertrio des Philharmonischen Orchesters Heidelberg ab 14.30 Uhr. Das Musikprogramm am Bunsen-Denkmal dauert bis gegen 15 Uhr.

Musikalische Erlebnisse warten auch auf die Kaufhaus-Besucher: Auf einer Bühne vor dem Kaufhof am Bismarckplatz werden von 11.30 bis 12 Uhr Arien und Duette aus "Idomeneo" und "The Student Prince" gespielt. Im Kaufhof Hauptstraße gibt es auf einer Bühne bei den Rolltreppen von 12.15 bis 12.45 Uhr Chöre und Arien aus "The Student Prince". Das Programm vom Kaufhof Bismarckplatz wiederholt sich von 13 bis 13.30 Uhr im Modehaus Kraus und jenes aus dem Kaufhof Hauptstraße von 14 bis 14.30 Uhr im Darmstädter Hof Centrum.


Das Programm:
Am Anatomiegarten:
10.30 bis 12.30 Uhr "Showtunes", Musical-Melodien
12.30 bis 13 Uhr TanzTheater Irina Pauls, Szenen aus "Jedermann"
13 bis 13.30 Uhr "Showtunes", Musical-Melodien
13.30 bis 14 Uhr Opernarien aus "Idomeneo"
14 bis 14.30 Uhr "Showtunes", Musical-Melodien
14.30 bis 15 Uhr Kammermusik, Holzbläsertrio des Philh. Orchesters

Galeria Kaufhof am Bismarckplatz:
11.30 bis 12 Uhr Arien aus "Idomeneo" und "The Student Prince"

Kaufhof in der Hauptstraße:
12.15 bis 12.45 Uhr Chöre und Arien aus "The Student Prince"

Modehaus Kraus in der Hauptstraße:
13 bis 13.30 Uhr Arien aus "Idomeneo" und "The Student Prince"

Darmstädter Hof Centrum:
14 bis 14.30 Uhr Arien und Duette aus "The Student Prince"


Frühschoppenkonzert fällt aus
Das für Sonntag, 8. Juli, angekündigte musikalische Frühschoppen im Tiergartenschwimmbad muss wegen der zu erwartenden Verschlechterung des Wetters leider ausfallen. Es soll am 22. Juli nachgeholt werden.

Heidelberger Satzung über Satellitenempfangsanlagen verstößt nicht gegen europäisches Recht
Am 4. Juli 2001 informierte die Rhein-Neckar-Zeitung mit ihrem Artikel "Ist die Sendestörung bald vorbei?" darüber, dass die Europäische Kommission grünes Licht für Satellitenschüsseln gegeben habe. Deshalb seien nach neuem europäischen Recht Parabolantennen auch in der Altstadt möglich und die Genehmigungspflicht in der städtischen Satellitenempfangsanlagensatzung sei problematisch.

Diese Information ist so nicht richtig:
Bei der "Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der allgemeinen Grundsätze des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs - Art. 28 und 49 EG-Vertrag - auf dem Gebiet der Nutzung von Parabolantennen" vom 27. Juni 2001 handelt es sich nicht um neues europäisches Recht. Die Grundsätze des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs des EG-Vertrages gelten schon immer unmittelbar in den nationalen Rechtsordnungen. Bei der Mitteilung handelt es sich weder um eine Richtlinie, die in nationales Recht umzusetzen wäre, noch um eine Verordnung.

Mit ihrer Mitteilung beabsichtigt die Kommission lediglich, ihre Einschätzung über die Tragweite und die Folgen der grundlegenden Prinzipien des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs des EG-Vertrages für nationale Vorschriften hinsichtlich der Errichtung und Nutzung von Parabolantennen zu erläutern. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Der Rechtsauslegung des Europäischen Gerichtshofes, der in Einzelfällen zu entscheiden haben wird, will sie aber nicht vorgreifen.

Die Kommission schließt in ihrer Mitteilung die Möglichkeit, durch nationale Vorschriften das Anbringen von Satellitenempfangsanlagen zu beschränken, ohne gegen europäisches Recht zu verstoßen, nicht generell aus: Sie räumt ein, dass eine Genehmigungspflicht für das Anbringen von Satellitenempfangsanlagen insbesondere an denkmalgeschützten Gebäuden gerechtfertigt sein kann.

Um die optischen und ästhetischen Auswirkungen der Anbringung von Parabolantennen zu begrenzen, seien nationale Regelungen möglich, die die Anbringposition, die weitgehende Installation von Gemeinschaftsantennen und die Form, Abmessungen und Farbgebung betreffen. Außerdem sei zulässig, dass die zuständigen Behörden die Erfüllung besonderer Anforderungen vorschreiben, um das architektonische und ästhetische Gesamtbild von Stadtvierteln mit besonderem historischem oder künstlerischem Wert zu erhalten. Bei diesen ganz speziellen Umständen seien auch besonders strenge Regelungen denkbar.

Diese Auslegung des europäischen Rechts durch die Kommission ist mit der Heidelberger Satellitenempfangsanlagensatzung vereinbar:

In dem durch die Gesamtanlagenschutzsatzung bestimmten Bereich der historischen Altstadt ist das Anbringen von Satellitenanlagen grundsätzlich verboten. Allerdings können von diesem Verbot Ausnahmen und Befreiungen erteilt werden. Von dieser Möglichkeit hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit bereits Gebrauch gemacht, wenn das Informationsrecht nicht durch den möglichen Kabelanschluss gedeckt werden konnte.

Im übrigen Stadtgebiet sieht die Satellitenempfangsanlagensatzung Gestaltungsanforderungen vor, die nicht weiter gehen als die von der Kommission in Betracht gezogenen möglichen Installationseinschränkungen. Nach geltender Rechtslage sind Satellitenanlagen hier im Übrigen nur kenntnisgabepflichtig.

Deshalb werden auch weiterhin die Dächer der Altstadt weitestgehend "in jungfräulichem Glanz erstrahlen", ohne gegen europäisches Recht zu verstoßen.


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Stand: 06. Juli 2001