Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

6. Juni 2002

Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss tagt

Die nächste Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss findet statt am
Dienstag, 11. Juni 2002, um 16 Uhr,
im Großen Rathaussaal, Zimmer 208, Marktplatz 10.
Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen folgende Punkte:

1.01. Antrag Nr. 13/2002 der SPD Fraktion vom 26. Februar 2002:
Fußgänger- und Radfahrbrücke zwischen Rohrbach und Kirchheim

1.02. Fußgänger- und Radfahrbrücke zwischen Rohrbach und Kirchheim

2. Nahversorgung in den Stadtteilen Emmertsgrund und Boxberg

3. Kundenfreundliche, behindertengerechte Haltestellen


Haupt- und Finanzausschuss tagt

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet statt am
Mittwoch, 12. Juni 2002, um 16 Uhr,
im Kleinen Rathaussaal, Zimmer 114, Marktplatz 10.
Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen folgende Punkte:

1. Frauennotruf gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen e.V.

2. 5. Neckarquerung hier: Auftragsvergabe
Alternative Planung 5. Neckarquerung

3. Fluchtstollen Schlossbergtunnel. Ausführungsgenehmigung

4. Ersatzbeschaffung eines Schleppers mit Zubehör. Auftragsvergabe


Unzureichender Hecken- und Baumschnitt
beeinträchtigt Verkehrssicherheit

In jüngster Zeit häufen sich bei der Stadtverwaltung Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über die Vorschriften zum Hecken- und Baumschnitt im Stadtbereich einschließlich der Stadtteile informieren möchten. Hauptkritikpunkt der Anfragen sind Sträucher, Hecken und Bäume, die mit Ästen und Buschwerk in den öffentlichen Verkehrsraum hineingewachsen sind und dadurch eine Gefahr für Fußgänger, Fahrradfahrer und den Fahrzeugverkehr darstellen.

Die Stadtverwaltung weist daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die von seinem Grundstück aus in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Sträucher, Hecken und Bäume zurückzuschneiden (Paragraph 28 Abs. 2, Seite 3, Straßengesetz Baden-Württemberg). Für Grundstückseigentümer tritt das Naturschutzgesetz, das in der Zeit vom 1. März bis 30. September das Schneiden von Gehölzen untersagt, in diesem Fall außer Kraft. Dies, da es sich bei einem solchen Rückschnitt doch um eine Maßnahme handelt, die aus Verkehrssicherheitsgründen dringend notwendig ist.

Beim Rückschnitt der Gehölze ist zu beachten, dass im Bereich von Geh- und Radwegen eine Mindesthöhe von 2,50 Metern, bei Fahrbahnen von 4,50 Metern, freizuhalten ist. Dieses so genannte "Lichtraumprofil" ist für eine sichere Verkehrsführung unbedingt erforderlich. Außerdem sind alle Hecken und Sträucher an Straßen oder Gehwegen auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Die städtische Straßenaufsicht wird in den nächsten Tagen und Wochen verstärkt auf die Einhaltung dieser Vorschrift achten und einzelne Grundstückseigentümer - falls erforderlich - nochmals speziell ansprechen. Ein Nichtbeachten dieser Vorschriften kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben.


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Stand: 6. Juni 2002