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Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 06. Mai 2004 |
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Mit der Feuerwehr fürs Sportabzeichen trainieren | |
Die Feuerwehrmänner der Heidelberger Berufsfeuerwehr trainieren regelmäßig und legen Prüfungen für das Sportabzeichen ab. Seit dem 23. April können sich Mitarbeiter/innen von Firmen und anderen Einrichtungen mit der Heidelberger Berufsfeuerwehr gemeinsam fit halten und gezielt auf die Abnahme des Fitnesstests vorbereiten. Erfahrene Sportpädagogen leiten das Training, das jeden Freitag zwischen 15 und 17.30 Uhr und samstags von 8.30 bis 11.30 Uhr im Sportzentrum Süd stattfindet. Am 24. Juli können die Sportabzeichen-Prüfungen abgelegt werden. Initiiert wurde die Aktion von der Berufsfeuerwehr, dem Sportkreis Heidelberg und dem Sport- und Bäderamt der Stadt Heidelberg. | |
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Stadtgeschichte im Gehen | |
Im Rahmen des diesjährigen Stadtführungszyklus mit dem Heidelberger Schriftsteller Michael Buselmeier und dem Leiter des Kulturamtes der Stadt Heidelberg, Hans-Martin Mumm, findet am Sonntag, 9. Mai, ein Rundgang über das Schloss statt. Im Mittelpunkt des zweistündigen Rundgangs stehen dabei die Anfänge der Besiedlung des Unteren Neckars, die Gründung der Stadt Heidelberg und ihre Geschichte bis zum Westfälischen Frieden. Die Teilnahme kostet drei Euro pro Person. Treffpunkt ist um 11 Uhr am Peterskirchturm. Der Rundgang endet am Friesenberg, Ecke Hauptstraße. | |
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Umweltausschuss tagt | |
Der Umweltausschuss der Stadt Heidelberg tagt wieder | |
am Mittwoch, 12. Mai 2004, um 16 Uhr, im Neuen Sitzungssaal, Zi. 0.06, Marktplatz 10. |
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Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen folgende Punkte:
1 Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes - Sachstand. 2 Gutachten zu Bodenbelastungen im Bereich Bahnstadt, Teilgebiet Wohnterrassen-Ost/Zollhof. 3 Aktion "Lebendiger Neckar" am 20.06.2004 4 Neckarvorland. Sachstandsbericht |
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Kein Alkohol an Minderjährige | |
Gefahren der so genannten Alcopops werden oft verharmlost - alkoholische Mixgetränke bei Jugendlichen sehr beliebt | |
Der regelmäßige Konsum alkoholischer Getränke nimmt bei Jugendlichen
immer mehr zu. Im Jahr 2002 tranken bei den 15-jähigen Jungen mindestens
einmal wöchentlich 32,8 Prozent Bier und 19,1 Prozent moderne
Mixgetränke, bei den Mädchen tranken 19,4 Prozent Bier und 23 Prozent
Mixgetränke. Die Zahlen sind leider weiter steigend.
Immer häufiger ist zu beobachten, dass Jugendliche sich in angetrunkenem Zustand in der Öffentlichkeit aufhalten. Auch Heidelberg bleibt von dieser besorgniserregenden Tatsache nicht verschont. Größere Feiern werden inzwischen regelmäßig zu gemeinsamen Trinkaktionen mit negativen Folgen für die betroffenen Jugendlichen und deren Umfeld. Verschmutzungen, aggressives Verhalten und Sachbeschädigungen sind häufige Begleiterscheinungen des übermäßigen Alkoholkonsums. Nach dem geltenden Jugendschutzgesetz darf Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben und sein Konsum nicht gestattet werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Jugendlichen von einer personensorgeberechtigten Person - in der Regel die Eltern - begleitet werden. So genannte Alcopops, also Limonadengetränke mit Spirituosengehalt sowie Biergetränke mit süßenden Fruchtauszügen oder Aromastoffen, dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren generell nicht abgegeben werden. Leider ist zunehmend zu beobachten, dass der Einzelhandel (Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Tankstellen etc.) den Jugendschutz nicht mehr ernst nimmt und alkoholhaltige Getränke an nach dem Jugendschutzgesetz zu junge Menschen abgibt. Auch Oberbürgermeisterin Beate Weber sieht hierin das größte Problem: "Wir müssen alle unseren Jugendlichen davor schützen, aus Unwissenheit ihre Gesundheit zu gefährden", so Weber. "Die Stadt Heidelberg ist als für die Einhaltung des Jugendschutzes zuständige Behörde nicht bereit, diese Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zu akzeptieren. Die Pflicht zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes trifft nicht die Jugendlichen, sondern die Erwachsenen, insbesondere den Einzelhandel und die Gastronomie." Die Stadt Heidelberg nimmt die aktuelle Entwicklung zum Anlass, den Einzelhandel an seine Pflichten zu erinnern. Sollten weiterhin Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vorkommen, kann dies mit einem hohen Bußgeld (das Gesetz sieht bis zu 50.000 Euro vor) sanktioniert werden oder sogar die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Frage stellen. Die Stadt Heidelberg wird von diesen Möglichkeiten konsequent Gebrauch machen. Im Übrigen appelliert die Stadt an alle Erwachsenen, insbesondere Eltern und Lehrer, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen für die Fragen des Jugendschutzes und die problematischen Auswirkungen des Alkoholkonsums zu sensibilisieren. Es ist die Pflicht der Erwachsenen, die Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren des Alkohols zu schützen. Im nächsten Jahr wird die Stadt Heidelberg im Bereich des Jugendschutzes eine größere Öffentlichkeits- und Aufklärungsaktion starten, um alle Erwachsenen für dieses sehr wichtige Thema zu gewinnen und zu sensibilisieren. |
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