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06. März 2001

Keine Video-Überwachung auf dem Bismarckplatz
Stadt und Polizei sind sich nach Auswertung der Feinanalyse des Kriminalitätsgeschehens einig

Seit Februar liegt die Feinanalyse des Kriminalitätsgeschehens auf dem Heidelberger Bismarckplatz vor. Sie ist am 21. Februar von Kriminaldirektor Bernd Fuchs im Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates vorgestellt worden und steht am 8. März auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. Die Untersuchung belegt eindeutig: Das sich auf dem Bismarckplatz abspielende Kriminalitätsgeschehen macht es sowohl hinsichtlich seiner Quantität als auch seiner Qualität nicht erforderlich, zu seiner effektiven Bekämpfung auf eine Videoüberwachung zurückzugreifen. Deshalb verständigten sich Stadt und Polizeidirektion jetzt darauf, auf eine Videoüberwachung auf dem Bismarckplatz zu verzichten.

Die Analyse macht deutlich, dass der Bismarckplatz zwar - was die absoluten Zahlen im Vergleich zu anderen gleich großen Örtlichkeiten Heidelbergs angeht - der am höchsten belastete Ort ist. Diese Feststellung relativiert sich jedoch durch die Tatsache, dass er mit mehr als 60.000 Ein-, Aus- und Umsteigevorgängen den mit Abstand am meisten frequentierten Verkehrsknotenpunkt Heidelbergs darstellt.

Für die Feinanalyse wurden beim Referat Kriminalitätsbekämpfung der Polizeidirektion die 304 Straftaten untersucht, die die polizeiliche Datenerfassung des Jahres 2000 dem Bismarckplatz zuordnete. Diese Zahl war zu bereinigen um jene Bagatellfälle, die bereits nach zwei Monaten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wieder gelöscht werden mussten. Auch die Straftaten, in denen ein Beschuldigter bei einer Tat mehrere Straftatbestände erfüllt hatte, waren herauszurechnen.

Übrig blieben für die Auswertung 204 Straftaten, von denen 127 Fälle durch eine Videokamera-Überwachung nicht hätten erkannt werden können,

· weil die Taten an anderen Tatorten begangen, statistisch aber dem Bismarckplatz zugeordnet worden waren (Ladendiebstähle oder beispielsweise Taschendiebstähle, die von den Geschädigten auf dem Bismarckplatz erst entdeckt und dort angezeigt worden waren),
· sie verbal begangen worden waren (Beleidigungen),
· sie durch polizeiliche Kontrolltätigkeit überhaupt erst bekannt geworden waren (Rauschgift-Delikte, Waffenbesitz, Urkundenfälschungen oder Ähnliches).

Von den 204 auswertbaren Straftaten wären lediglich 77 Fälle (entsprechend 37,75 Prozent) mit einer Video-Kamera überhaupt erfassbar gewesen. Diese Taten teilen sich wie folgt auf:

· 16 einfache Diebstähle (achtlos abgestellte Taschen oder Ähnliches; Diebstahl von Plakaten),
· zwölf Fahrrad-Diebstähle,
· 19 Taschendiebstähle (13 davon aus einem Gedränge heraus),
· sieben Sachbeschädigungen,
· 13 einfache Körperverletzungen (hauptsächlich in den Abend- und Nachtstunden),
· sieben gefährliche Körperverletzungen (mehrheitlich unter Jugendlichen nach vorheriger "Anmache" fast ausschließlich zur Nachtzeit),
· eine Bedrohung,
· ein Fall von Exhibitionismus,
· ein Raub/Räuberischer Diebstahl (unbekannter Täter entriss Ende November gegen 18 Uhr einer Frau die Handtasche).

Bei diesen 77 Straftaten ermittelte die Polizei auch ohne Videoüberwachung in 30 Fällen den oder die Täter, sodass letztendlich 47 Straftaten übrig blieben, bei denen kein Verantwortlicher ermittelt werden konnte.

Nach der Analyse sind sich Stadt und Polizeidirektion einig, keine Videoüberwachung auf dem Bismarckplatz zu installieren. Der Ort ist kein "krimineller Brennpunkt", wie es das Polizeigesetz Baden-Württemberg (Paragraph 23) als Voraussetzung für eine Videoüberwachung fordert. Allerdings sind Stadt und Polizei der Meinung, dass es sinnvoll ist, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum als eine der Möglichkeiten effektiver Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung im Polizeigesetz zu verankern. Sollten sich in Heidelberg Situationen ergeben, in denen eine solche Videoüberwachung erfolgversprechend eingesetzt werden kann, wird sehr ernsthaft darüber zu beraten sein, betonen Stadt und Polizeidirektion.

Was den Bismarckplatz angeht, halten sie nach wie vor an ihrem gemeinsamen Konzept fest, die objektive Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch sichtbare Präsenz von Polizeibeamten auf dem Bismarckplatz noch weiter zu verbessern. Zu diesem Zweck ist geplant, die mobile Bismarckplatzwache in dem Polizei-Container in ein festes Domizil umzuwandeln.


Podiumsdiskussion
Der Ausländerrat veranstaltet am Samstag, 10. März, um 16 Uhr im Hilde-Domin-Saal der Stadtbücherei, Poststraße 15, eine Podiumsdiskussion zum Thema "Integration in ein Einwanderungsland". Podiumsteilnehmer sind die Landtagskandidaten Theresia Bauer (Bündnis 90 / Die Grünen), Dr. Manfred Hanke (FDP), Werner Pfisterer (CDU) und Claus Wichmann (SPD). Vorab wird Rechtsanwalt Reiner Keil ein kurzes Einführungsreferat zum Entwurf des neuen "Integrationsgesetzes" halten. Die Podiumsrunde wird im Anschluss über diesen Gesetzesentwurf sowie über die Integrationsbedingungen und -maßnahmen allgemein in Baden-Württemberg diskutieren. Nähere Informationen beim Ausländerrat, Memet Kiliç, Telefon 0172/ 730 57 76

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Stand: 06. März 2001