Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
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06. Februar 2002

Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum rechtlich neu geregelt

Nach der neu erlassenen und bis Ende 2006 gültigen Verordnung der Landesregierung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 11. Dezember 2001 darf in Heidelberg Wohnraum auch weiterhin nur mit Genehmigung der Stadt für andere Nutzungen umgewandelt werden. Diese Genehmigung erteilt das Amt für Baurecht und Denkmalschutz.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hatte in seiner Sitzung vom 8. November 2001 beschlossen, dass im Falle der nun erfolgten Fortsetzung des Zweckentfremdungsverbots Anreize zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums geschaffen werden sollen. Die Rückumwandlung von ehemals umgenutzten Gewerberäumen in Wohnraum soll innerhalb einer zeitlich beschränkten Frist ohne weitergehende Forderungen zugelassen werden.

In Heidelberg gilt nun folgende Regelung: Die Nutzungsänderung von Gewerbe- in Wohnraum wird unter Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zugelassen. Werden innerhalb von zehn Jahren dieselben Wohnräume wieder einer anderen zweckfremden Nutzung (Rückumwandlung in Gewerbe- oder Büroräume, keine Wohnraumnutzung) zugeführt, wird die Zweckentfremdungsgenehmigung hierfür auflagenfrei erteilt. Die ansonsten erforderliche Schaffung von Ersatzraum oder Zahlung einer Ausgleichsleistung entfällt in diesem Fall.

Diese Regelung ist nur gültig, wenn die Räume vor der Wohnraumnutzung bereits einmal als Gewerbe- oder Büroräume genutzt wurden. Bei einer einfachen Zweckentfremdung von Wohn- in Gewerberaum gelten weiterhin die bestehenden Auflagen.


Neue Broschüre "Statistische Kurzmitteilungen" erhältlich

Unter dem Titel "Statistische Kurzmitteilungen Nr. 38" hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Heidelberg kürzlich eine neue Broschüre herausgebracht. Sie enthält ausgesuchte statistische Daten zur Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Heidelberg und im regionalen Vergleich. Der Bericht schlüsselt unter anderem den Anteil, die Entwicklung und die Verteilung der Beschäftigten auf einzelne Wirtschaftssektoren auf.

Die Broschüre kann ab sofort für 5 Euro beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Marktplatz 10, erworben oder telefonisch unter 58-2150/51 angefordert werden. In der Broschüre hat sich allerdings im Impressum ein Fehlerteufel eingeschlichen: das Amt für Stadtentwicklung und Statistik ist unter den Telefonnummern 58-2150 und 58-2151 erreichbar, nicht wie fälschlicherweise angegeben unter 58-2100.


Landschaftsamt gibt Tipps zum Obstbaumschnitt

Der ausklingende Winter ist die ideale Zeit, um Obstbäume und -sträucher zu schneiden. Mit dem fachgerechten Schnitt werden die Kronen der Bäume ausgelichtet und in Form gehalten, der zu erwartende Ertrag reguliert und von Holzkrankheiten befallene Äste und Triebe entfernt. Zudem regt ein Schnitt im Winter das Wachstum der Pflanze im Sommer an.

Auf den richtigen Schnitt kommt es an. Grundsätzlich gilt: Wenige große Eingriffe sind besser als viele kleine Schnitte. Keinesfalls dürfen Triebe einfach durchgeschnitten werden. Besser ist es, Äste und Triebe entweder ganz wegzuschneiden oder abzuleiten, das heißt nach unten an einen anderen Ast oder Trieb wegzubinden. Dabei verlangen die einzelnen Obstarten und -sorten nach einem individuellen Schnitt. Auch den Jahrgang, den Standort, die Pflege, das Alter des Gehölzes und den Vorjahresertrag gilt es beim Rückschnitt zu beachten.

Praktische Tipps zum richtigen Schnitt gibt ein Kurs des Landschaftsamts der Stadt Heidelberg unter Leitung von Diplom Ingenieurin Jutta Becker. Der Kurs findet statt am Samstag, 16. Februar, um 13.30 Uhr. Treffpunkt ist die Straßenbahnhaltestelle Rohrbach-Süd. Anmeldung unter Telefon 06221/58-2804.


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Stand: 06. Februar 2002