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Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 5. Juli 2005 |
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Verkehrsregelung während der Schlossbeleuchtungen | |
An den Samstagen 9. Juli und 3. September beginnen jeweils um 22.15 Uhr
Schlossbeleuchtungen. Um das Feuerwerk auf der Alten Brücke gefahrlos
aufbauen und abbrennen zu können, sind folgende Verkehrseinschränkungen
zu beachten:
Die Karl-Theodor-Brücke (Alte Brücke) wird ab 18 Uhr für Fußgänger gesperrt. Ab 14 Uhr ist das Parken auf den Straßen Neckarstaden und Am Brückentor sowie in der Neuenheimer Landstraße und der Ziegelhäuser Landstraße jeweils 200 Meter östlich und westlich der Alten Brücke verboten. Ab 21.30 Uhr werden alle Straßen im Umkreis von 200 Meter um die Alte Brücke für Fahrzeuge und Fußgänger gesperrt. Der Aufenthalt auf der Straße sowie am Neckarufer ist in diesen Abschnitten bis zum Ende der Schlossbeleuchtung aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Bundesstraße B 37 wird um 20.45 Uhr zwischen Schurmanstraße und Karlstor für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Theodor-Heuss-Brücke ist ab 21.15 Uhr bis zum Ende der Schlossbeleuchtung für jeglichen Verkehr außer dem Fußgängerverkehr gesperrt. Der Straßenzug Ziegelhäuser Landstraße/Neuenheimer Landstraße/Uferstraße wird ab 20.15 Uhr zur Einbahnstraße in westlicher Richtung und ab 21.15 Uhr bis zur Freigabe durch die Polizei ganz geschlossen. Das Parken ist dort während dieser Zeit verboten. Die Fahrbahn der Ernst-Walz-Brücke darf von Fußgängern nicht betreten werden, damit auch während der Schlossbeleuchtung der Fahrzeugverkehr ungehindert fließen kann. Auf der Brücke darf nicht gehalten oder geparkt werden. Es wird dringend empfohlen, Fahrzeuge so zu parken, dass nach Ende der Schlossbeleuchtung zur Heimfahrt die Heidelberger Neckarbrücken nicht befahren werden müssen. |
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