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Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 5. April 2005 |
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Bodenrichtwertkarte 2003/2004 erschienen | |
Gutachterausschuss ermittelt Richtwerte für Grundstückspreise nach Stadtteilen | |
Der Gutachterausschuss für den Bereich des Stadtkreises Heidelberg
hat am 18. März 2005 gemäß Paragraph 193 Absatz 3 und Paragraph 196
Baugesetzbuch für die einzelnen Stadtteile aktuelle,
durchschnittliche Bodenrichtwerte ermittelt.
Der so genannte Bodenrichtwert bezeichnet den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken, bei denen im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche für unbebautes erschließungsbeitragsfreies Bauland (Wohnbauflächen). Die Bodenwerte einzelner Grundstücke können vom definierten Bodenrichtwert bis plus/minus dreißig Prozent abweichen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Auswertung basiert auf Grundstücks-Kaufverträgen der Kalenderjahre 2003 und 2004. Der Bodenrichtwert ist an die durchschnittliche Geschossflächenzahl gebunden. Der bisher übliche Abschlag bei bebauten Grundstücken von durchschnittlich zwanzig Prozent entfällt künftig. Die Beeinträchtigung des Grundstücks durch eine nicht mehr zeitgemäß Bebauung ist künftig bei der Bewertung der Bausubstanz zu berücksichtigen. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von der durchschnittlichen Grundstücksqualität der entsprechenden Richtwertzone bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Solche Abweichungen sind alle wertbeeinflussenden Merkmale und Umstände wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestalt. Bei Bedarf kann nach Paragraph 193 Baugesetzbuch von den Antragsberechtigten ein Gutachten des "Gutachterausschusses für Grundstückswerte" über den Verkehrswert beantragt werden. Die vollständige Übersicht über die Bodenrichtwerte im Heidelberger Stadtgebiet ist im aktuellen Stadtblatt Nr. 14 vom 6. April 2005 in der Rubrik Bekanntmachungen und auf den Internetseiten der Stadt Heidelberg veröffentlicht. Die Bodenrichtwertkarte kann auch zu den Öffnungszeiten im Technischen Bürgeramt (Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1) oder in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Gaisbergstraße 7, Zimmer 307) eingesehen werden. Dort kann auch ein farbiger Ausdruck im Großformat (größer DIN A 0) für 40 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten erworben werden. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt unter der Telefonnummer 06221/ 58-24600 weitere Auskünfte bei Fragen zu den Bodenrichtwerten. |
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Aktuelle Programmänderungen beim |
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Ein Konzert wird um zwei Tage vorverlegt, ein Konzert entfällt | |
Das Konzert mit Gianluigi Trovesi (Klarinette) und Gianni Coscia
(Akkordeon), das für Freitag, den 15. April, um 21 Uhr im
Karlstorbahnhof angekündigt ist, wird zwei Tage vorverlegt. Es findet
nun am Mittwoch, 13. April, um 21 Uhr im Karlstorbahnhof statt.
Das Konzert "Klavier im Dialog" mit Mari und Momo Kodama, das für Sonntag, 17. April, um 11.30 Uhr in der Stadthalle Heidelberg abgekündigt war, entfällt. Schon erworbene Karten können selbstverständlich zurückgegeben. Informationen zum gesamten Festivalprogramm und Konzertkarten gibt es im Festivalbüro unter der Rufnummer 06221/14 22 21 oder bei HeidelbergTicket, Telefon 06221/58-20000. Weitere Informationen im Internet unter www.heidelberger-fruehling.de |
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Heidelberger Frühling am 6. April 2005 | |
Das Ensemble Resonanz bereist den Osten | |
"Es ist leicht, sich auf das Bekannte zu verlassen. Aber weitaus
spannender, das Un-bekannte zu entdecken." So lautet der
Wahlspruch des Ensemble Resonanz, einem der renommiertesten
Streichorchester landesweit. Dass die jungen Musikerinnen und Musiker
mit Vorliebe Altes und Neues einander gegenüberstellen, zeigt ihr
Programm beim diesjährigen Heidelberger Frühling. Sie spielen Werke
von Wojciech Kilar, Erkki-Sven Tüür, Lutoslawski und Tschaikowsky.
Eine perfekte Ergänzung findet das Ensemble in dem Solisten Jens
Peter Maintz, der als Geringas-Schüler in der ost-europäischen
Violoncelloliteratur schon lange bewandert ist.
Konzertkarten und Programmhefte gibt es im Festivalbüro unter der Rufnummer 06221/14 22 21 oder bei HeidelbergTicket, Telefon 06221/58-20000. Weitere Informationen im Internet unter www.heidelberger-fruehling.de Mittwoch, 6. April 2005, 20 Uhr, Stadthalle Heidelberg,
Neckarstaden 24 |
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Heidelberger Frühling am Donnerstag, 7. April 2005 | |
Podium junger Künstler I | |
Am Donnerstag, 7. April, um 20 Uhr bietet der Heidelberger Frühling
in der Musik- und Singschule jungen und noch unbekannteren Musikern
wieder sein Podium für junge Künstler. Claudius Popp musiziert seit
frühester Jugend, hat sich in vielen Wettbewerben einen Namen als
Cellist gemacht und wird in diesem Jahr zum ersten Mal beim
Heidelberger Frühling zu Gast sein. Die Pianistin Anika Vavic und die
Geigerin Carolin Widmann haben das Festival-Publikum bereits im
letzten Jahr mit ihren herausragenden Darbietungen begeistert. Man
darf also auf ein besonderes Musikereignis gespannt sein, zu dem diese
jungen Talente einladen. Neben Kammermusikwerken von Ravel und Debussy
spielen sie Beethovens Klaviertrio Nr. 2 in Es-Dur.
Konzertkarten und Programmhefte gibt es im Festivalbüro unter der Rufnummer 06221/14 22 21 oder bei HeidelbergTicket, Telefon 06221/58-20000. Weitere Informationen im Internet unter www.heidelberger-fruehling.de Donnerstag, 7. April 2005, 20 Uhr, Musik- und Singschule,
Kirchstraße 2 |
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