Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Tel. (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: Oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 03. September 2001 |
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Stadt gewährt während der Heizperiode wieder einmalige Heizungshilfe für Berechtigte | |
Die Stadt Heidelberg gewährt für das kommende Winterhalbjahr (1.
Oktober 2001 bis 30. April 2002) Sozialhilfeempfängern und
Bürger/innen mit geringem Einkommen wieder Heizkostenbeihilfe für
Einzelheizungen. Alle Heidelberger/innen, die keine laufenden
Leistungen beziehen, deren Einkommen aber nur geringfügig über dem
Bedarfssatz des Bundessozialhilfegesetzes liegt, erhalten die
Heizungshilfe auf Antrag.
Folgende Heizungsbeihilfen werden für den Erwerb von Kohle oder Öl für Einzelöfen in Form einer einmaligen Zahlung gewährt: Alleinstehende erhalten je nach Brennstoff 407 oder 418 Mark, Haushalte mit ein und zwei Personen 773 oder 814 Mark, Haushalte mit drei und vier Personen 919 oder 1009 Mark und Haushalte mit fünf und mehr Personen bekommen 1077 oder 1237 Mark. Die Anträge gibt es in allen Bürgerämtern. Ab sofort werden sie auch dort sowie in den zuständigen Bezirken des Sozialamts oder der Fürsorgestelle für Kriegsopfer, Fischmarkt 2, entgegengenommen. Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag müssen für die Bearbeitung ein gültiger Personalausweis des Haushaltsvorstandes, Unterlagen über das Einkommen (zum Beispiel Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Nachweise über andere Sozialleistungen und ähnliches) sowie Belege über die Miethöhe vorgelegt werden. In Ausnahmefällen können die Anträge auch von Dritten, sofern sie eine schriftliche Vollmacht haben, gestellt werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Für Anträge, die erst nach dem 31. Dezember 2001 gestellt werden, kann die Heizkostenhilfe nur noch anteilig gewährt werden: ab Januar die Hälfte, im Februar ein Drittel und im März nur noch ein Sechstel des jeweiligen Gesamtbetrages. Diese Regelung bezieht sich nur auf Erstanträge. Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Bürger/innen mit geringem Einkommen, deren Wohnung über Zentralheizung geheizt wird, können bei Nachforderungen aus Heizkostenabrechnungen eine einmalige Unterstützung beantragen. |
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Baurechtsamt auf Betriebsausflug | |
Die Mitarbeiter/innen des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz machen am Freitag, 7. September, ihren diesjährigen Betriebsausflug. Das Amt ist an diesem Tag geschlossen, das Technische Bürgeramt bleibt geöffnet. | |
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Stadtgeschichte im Gehen | |
Der Heidelberger Schriftsteller Michael Buselmeier und der Leiter des Kulturamtes der Stadt Heidelberg, Hans-Martin Mumm, führen wieder durch die Epochen Heidelbergs und seiner Stadtteile. In diesem Jahr stehen die architektonischen Leistungen und Fehlleistungen beim Wiederaufbau ab 1698, die spärlichen Zeugnisse für ein kulturelles Leben im 18. Jahrhundert, Goethes acht Besuche, die Rekonstruktion der Universität nach 1803 und die Glanzzeit der Romantik im Mittelpunkt. Drei Spaziergänge führen durch die Altstadt, der vierte ist Rohrbach, Katharina Förster und Joseph von Eichendorff gewidmet: Die Führungen dauern jeweils zweieinhalb Stunden. Teilnehmer/innen zahlen fünf Mark. Die Termine: Sonntag, 9. September, 11 Uhr, Treffpunkt Kurpfälzisches Museum (Innenhof); Sonntag, 16. September, 11 Uhr, Treffpunkt Synagogenplatz (Große Mantelgasse); Sonntag, 30. September, 11 Uhr, Treffpunkt Alte Brücke (Brückenaffe); Sonntag, 21. Oktober, 11 Uhr, Treffpunkt Rohrbach Markt. | |
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