stadtblatt zum Blättern

stadtblatt  / 25. Juli 2018 10 EUROPÄISCHER SOZIALFONDS (ESF) – FÖRDERAUFRUF 2019 Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale beschäftigungs- und ar- beitsmarktpolitische Förderinstru- ment der Europäischen Union und richtet sich in seiner Förderung an der EU-Strategie „Europa 2020“ aus. Ein Teil der dem Land Baden-Würt- temberg für ESF-Interventionen zur Verfügung stehenden Mittel sind regionalisiert. Die regionale Umset- zung des ESF in den Stadt- und Land- kreisen erfolgt über die ESF-Arbeits- kreise. Der Stadtkreis Heidelberg verfügt für das Jahr 2019 über regionalisier- te ESF-Mittel in Höhe von 220.000 Euro (127.600 Euro für das spez. Ziel B1.1 und 92.400 Euro für das spez. Ziel C 1.1). Der Heidelberger ESF-Ar- beitskreis hat auf der Grundlage des Operationellen Programms Ba- den-Württemberg und regionaler Arbeitsmarktdaten seine Strategie und Förderschwerpunkte für das Jahr 2019 festgelegt. Die Arbeits- marktstrategie des ESF-Arbeitskrei- ses ist auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.hei delberg. de/esf veröffentlicht. Förderfähig sind alle Projekte, die zur Umsetzung der regionalisierten spezifischen Ziele des Operationel- len Programms Baden-Württemberg beitragen und den regionalen För- derschwerpunkten der regionalen ESF-Arbeitsmarktstrategie entspre- chen. Jedes Projekt ist einem der regionalisierten spezifischen Ziele zuzuordnen. Die bereichsübergrei- fenden Grundsätze „Gleichstellung von Frauen und Männern“ und „Chancengleichheit und Nichtdis- kriminierung“ sind im Antrag an- gemessen zu berücksichtigen und darzustellen. Projekte, die zum Ziel der Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Ver- besserung ihrer Qualität und insbe- sondere zu den Klimaschutzzielen beitragen, und transnationale Ko- operationen werden begrüßt und sind ggf. imAntrag gesondert darzu- stellen. Von den Trägerinnen und Trägern erwartet der Arbeitskreis, dass sie drei projektbezogene Indikatoren benennen. Die Indikatoren müssen sich aus den mit ihrem Projekt ver- folgten Zielen herleiten sowie exakt und ohne Interpretationsspielräu- me sein. Außerdem wird von den Träger*innen erwartet, dass entwe- der eine eigene Qualitätssicherung durchgeführt oder an denAngeboten des EPM (Landesprojekt ESF-Projek- te managen – Erfolge sichern) teil- genommen wurde beziehungsweise in diesem Jahr noch teilgenommen wird. Durchführungszeitraum für be- antragte Projekte ist 01.01.2019 bis 31.12.2019. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch den regionalen Arbeitskreis unter Berücksichtigung des Stra- tegiepapiers und gemäß der vom ESF-Begleitausschuss beschlos- senen Methodik und Kriterien (http://www.esf-bw.de/esf/der- esf-2014-20/begleitausschuss/) . Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und pri- vaten Rechts sowie (teil)rechtsfähi- ge Personengesellschaften. Projek- tanträge sind über das webbasierte ESF-Antragsverfahren ELAN zu stel- len. Die Registrierung für das On- line-Antragsverfahren und wichtige Informationen zur Antragstellung sind unter: www.esf-bw.de zu fin- den. Anträge müssen bis zum 30.09.2018 vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank (Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe) eingegangen sein. Zu- wendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden,die noch nicht begonnen worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausge- schlossen. Auf eine Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist zu achten. Projektförde- rungen des Bundes können unter www.esf.de eingesehen werden. Die Projektförderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschus- ses als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz soll min- destens 35 %, höchstens 50 % betra- gen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Die Kofinanzierung muss mit den Antragsunterlagen nachgewiesen werden. Die förderfähigen Gesamtkosten be- tragen bei Bewilligung mindestens 30.000 Euro. Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden muss sich auf BEKANNTMACHUNGEN Interreligiöses Kalenderblatt August 2018 06.08. christlich Verklärung Jesu (r.k.) 15.08. christlich Mariä Aufnahme in den Himmel (Mariä Himmelfahrt (r.k.) 21. - 24.08. islamisch Opferfest (Id al-Adha) Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen mindestens 10 Personen je Vorhaben belaufen. In der regionalen Förderung wurde ab dem Förderjahr 2016 verbindlich eine Pauschale eingeführt. Ein Hin- weisblatt zur Pauschalierung bei der regionalen Förderung ist ebenfalls eingestellt unter www.esf-bw.de . Interessierte Projektträgerinnen und -träger können sich bei Fragen an das Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg unter der Telefonnum- mer 06221 – 58 15 56 0 wenden. BESTÄTIGUNG DER WOHNUNGS- GEBERIN/DES WOHNUNGSGE- BERS ERFORDERLICH Seit Einführung des Bundesmel- degesetzes ist die Mitwirkung der Wohnungsgeberin/des Wohnungs- gebers bei einer melderechtlichen An- oder Ummeldung notwendig. Das bedeutet, dass bei jeder Anmel- dung (Zuzug nach Heidelberg) und Ummeldung (Wohnungswechsel innerhalb Heidelbergs oder Umzug in eine andere Wohnung innerhalb des bisher bewohnten Hauses) eine Bestätigung der Wohnungsgeberin/ des Wohnungsgebers vorgelegt wer- den muss. Die Wohnungsgeberin/Der Woh- nungsgeber ist verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug auszustellen. Zudem ist dieWohnungsgeberin/der Wohnungsgeber berechtigt, bei der Meldebehörde nachzufragen, ob die Anmeldung ordnungsgemäß vorge- nommen wurde. Formulare können online unter www.heidelberg.de - Startseite/ Rathaus/Bürgerservice/Formulare & Onlinedienste/Formulare/Liste aller online verfügbaren Formulare der Stadt Heidelberg/W/Wohnungsge- berbestätigung-Melderecht abgeru- fen werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter heidel- berg.de - Startseite/Bürgerservice/ Bürgerämter/Neues Meldegesetz. Heidelberg, Juli 2018 Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt Friedrich-Ebert-Anlage: Schulcontainer auf Parkplatz Ab den Sommerferien wird das Hölderlin-Gymnasium generalsaniert.Während der dreijährigen Bauzeit werden 15 Klassenzimmer in Cont- ainern auf dem Parkplatz in der Friedrich-Ebert-Anlage untergebracht.Ab Mittwoch, 25. Juli,werden die ersten Container aufgebaut.Die Aufbauarbeiten dauern rund zwei Wochen. In dieser Zeit muss der linke Fahrstreifen der Friedrich-Ebert-Anlage in Richtung Hauptbahnhof in Höhe des Parkplatzes ge- sperrt werden. Pass noch gültig? Urlaub schon geplant? Koffer gepackt? Ist der Ausweis noch gültig? Falls nicht,ist das Bürgeramt im Stadtteil die richtige Adresse.Falls die Zeit zu knapp wird: An Grenz- übergängen oder Flughäfen kann man sich von der Bun- despolizei Passersatzpapiere ausstellen lassen. www.heidelberg.de/ buergeramt Kurz gemeldet

RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1