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stadtblatt  / 20. Dezember 2017 11 BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG ZU GEHWEGREINIGUNGSGEBÜHREN Die Stadt Heidelberg erhebt Gehweg- reinigungsgebühren von Straßenan- liegern auf der Grundlage von § 41 Abs. 5 StrG i. V. m. der jeweils aktu- ellen Gehwegreinigungsgebühren- satzung. Es werden aber nur von den Anliegern einer Straße Gebühren für die Reinigung der Gehwege erhoben, die in dem zur Gehwegreinigungs- gebührensatzung gehörenden Stra- ßenverzeichnis aufgelistet ist. Dort erfolgt die Reinigung der Gehwege durch die Stadt Heidelberg. Alle üb- rigen Straßenanlieger sind selbst zur Gehwegreinigung verpflichtet und daher von der Gebührenpflicht dieser Satzung nicht betroffen. Für den Erhebungszeitraum 2018/2019 ist es erforderlich, dass der Gemeinderat der Stadt Hei- delberg einen auf der Grundlage einer aktuellen Gebührenkalkula- tion für den Kalkulationszeitraum 2018/2019 ermittelten Gebühren- satz beschließt. Aus verwaltungs- organisatorischen Gründen kann ein entsprechender Gebührensatz und eine in diesem Zuge beabsich- tigte Neufassung einer Gehweg- Weihnachtsaktion: Basketball für Heidelberger Kinder Kooperation zwischen dem Jobcenter Heidelberg und den MLP Academics Der 2. Advent stand wieder ganz unter dem Motto „Basketball für Heidelberger Kinder“, denn die Weihnachtsaktion des Jobcen- ter Heidelberg ging bereits in die fünfte Runde. Hierzu stellten die Verantwort- lichen der MLP Academics dem Jobcenter Heidelberg erneut 100 Freikarten für das Spiel am 10.12.2017 gegen das TEAM EHIN- GEN URSPRING zur Verfügung. Die Karten wurden an Familien, die Leistungen nach dem SGB II und Leistungen aus dem Paket Bildung und Teilhabe beziehen ,verteilt. Dank „GVO Friends for Events GmbH“ durften sich die Familien bei der Weihnachtsak- tion auch über zusätzliche Ge- tränkegutscheine freuen. Das „Bildungspaket“ unterstützt bereits seit 2011 gezielt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringemEinkommen,deren Eltern Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohn- geld beziehen.Dadurch sollen die Kinder gleichberechtigt Angebo- te in Schule und Freizeit nutzen können. Trotz der Kälte und des Schnee- treibens war die Basketballhalle gut gefüllt und die Heidelber- ger wurden von ihren Fans von Beginn an angefeuert. Beide Teams spielten auf Augenhöhe, sodass es mit einem Stand von 38:35 in die Pause ging. Auch nach der Halbzeit gab es für bei- de Mannschaften keine verfrüh- ten Weihnachtsgeschenke. Das Spiel blieb spannend und die Gäste konnten die Heidelberger Führung in der 30. Minute noch durch einen „Buzzer-Beater“ auf 55:51 verkürzen. Auch in den letzten zehn Spielminuten schenkte man sich nichts und letztendlich konnten die Hei- delberger das Spiel mit 76:70 für sich entscheiden. Nicht nur das Spiel war mit Highlights wie „Dunks“ geprägt, sondern auch die Pausen. In der Halbzeit wurden die Gewinner der Campus Tour gezogen und die „Pfitzenmeier Cheerdancers“ sorgten mit Tanzeinlagen in ver- schiedenen Kostümen für gute Stimmung. „Daswar einArbeitssieg,aber die Heidelberger behielten die Ner- ven und haben verdient gewon- nen. Schon in den vergangenen Jahrenwar dieAktion ein Riesen- erfolg und auch dieses Jahr war die Freude der Kinder und Eltern groß“, berichtet Anja Welker vom Jobcenter Heidelberg, die diese Aktion organisiert hat. Auf diesemWege möchte sich die Geschäftsführerin des Jobcen- ter Heidelberg, Kirsten Schmitt, ganz herzlich für den herausra- genden sozialen Einsatz der Ver- antwortlichen der MLP Acade- mics und GVO Friends for Events GmbH bedanken, die diese Akti- on wieder ermöglicht haben. Nähere Informationen zu den gesamten Leistungen des Bil- dungspakets erhalten Sie direkt beim Jobcenter Heidelberg oder auf der Homepage unter der Ru- brik Bildung und Teilhabe unter www.jobcenter-hd.de . reinigungsgebührensatzung nicht mehr rechtzeitig innerhalb des lau- fenden Kalenderjahres beschlossen werden. Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat im Rahmen seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2017 beschlossen, eine entsprechen- de Gehwegreinigungsgebühren- satzung innerhalb der ersten Jahreshälfte des Jahres 2018 mit Rückwirkung zum 01.01.2018 zu be- schließen. Die Gehwegreinigungs- gebühr für das Kalenderjahr 2018 soll bis zum Abschluss dieser Arbei- ten nur unter einem sogenannten Vorbehalt der Nachprüfung erfol- gen und anschließend korrigiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge dieser Neufassung der Gehwegreinigungsgebüh- rensatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2018 zu einer Erhöhung der für das einzelne Grundstück auch künftig maßgeblichen Bemes- sungsgrundlage „Straßenfrontlän- ge“ sowie einem erhöhten Gebüh- rensatz je Meter Straßenfrontlänge kommen kann. OFFENES VERFAHREN NACH § 15 VGV Projekt: Unterhaltsreinigung in zwei Schulen und auf Friedhöfen Die Unterlagen stehen auf www.auf tragsboerse.de zur Verfügung. Der ausführliche Bekanntma- chungstext kann dort ebenfalls ein- gesehen werden. FÜR MEHR VERKEHRSSICHERHEIT Bitte Bäume und Hecken an Stra- ßen und Gehwegen zurückschnei- den Die Stadt Heidelberg bittet alle Haus- und Grundbesitzerinnen und -besitzer ihre Bäume, Hecken und Sträucher an Straßen und Gehwe- gen regelmäßig zurückzuschneiden. Wenn Grünwuchs in Geh- und Fahr- wege hineinreicht, können Fußgän- ger, Radfahrer, Schulkinder, Men- schen mit Gehilfen und Eltern mit Kinderwägen diese nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Besonders gefährlich ist es, wenn Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Darüber hinaus beeinträchtigen schlecht einsehbare Straßenkreu- zungen und zugewachsene Straßen- schilder und -laternen die Verkehrs- sicherheit.Die Herbstzeit bietet sich ideal für Rückschnitte an, da die Pflanzen bald neue Triebe bilden. Abmessungen und Regelungen Auf Geh- und Radwegen gilt eine Durchgangshöhe von zweieinhalb Metern. So kann gewährleistet wer- den, dass Fußgänger und Radfahrer nicht durch tiefhängende Äste be- hindert werden. Auf den Fahrbah- nen gilt eine Höhe von viereinhalb Metern,damit Müllwägen oder hohe Transporter ungehindert die Straße passieren können. Straßenlaternen und Verkehrszeichen müssen im- mer freigeschnitten und sichtbar sein. Eigentümer sind außerdem verpflichtet, Gehwege und die Ent- wässerungsrinnen bei Bedarf zu rei- nigen, um den ordnungsgemäßen Ablauf von Regenwasser zu gewähr- leisten. Wir trauern um unseren Mitarbeiter und Kollegen Joachim Hahn der am 10. Dezember 2017 im Alter von 60 Jahren verstorben ist. Joachim Hahn war seit 01. Februar 1991 bei der Stadt Heidelberg beschäftigt. Seit 01. November 2008 leitete er das Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Betroffen nehmen wir Abschied von einem hoch geschätzten Mitarbeiter, der sich durch besondere Zuverlässigkeit, vorbildliches Engagement und großes Verantwortungs- bewusstsein auszeichnete und sich dadurch die Achtung und Wertschätzung seiner Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen in besonderem Maß erworben hat. Wir werden ihn immer in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gehört seiner Familie. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Martin Eisele Vorsitzender des Gesamtpersonalrates

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