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Briefwahl jetzt beantragen

Landtagswahl am 27. März: Versand der Wahlbenachrichtigung bis 6. März – Antragstellung online möglich

Bei der Landtagswahl am 27. März 2011 sind rund 94.000 Heidelbergerinnen und Heidelberger aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Ab sofort ist es möglich, Briefwahl zu beantragen – auch online.

Logo zur Landtagswahl 2011

Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen kann, hat bis 25. März die Möglichkeit, in allen Bürgerämtern und auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de/wahlen einen Briefwahlantrag zu stellen.

Die Unterlagen können außerdem persönlich auf einem der Bürgerämter abgeholt oder mit der Wahlbenachrichtigungskarte, die bis spätestens 6. März verschickt wird, angefordert werden. Die Wahlbenachrichtigungskarte muss zwingend unterschrieben werden.

Zustelladresse angeben

Wichtig ist, dass bei der Beantragung die gegebenenfalls abweichende Zustelladresse angeben wird – denn die Briefwahlunterlagen werden entsprechend dieser Angabe weltweit verschickt.

Umzug nach dem 20. Februar

Einen Wahlschein braucht auch jeder, der nach dem 20. Februar 2011 innerhalb Heidelbergs umzieht und nicht in seinem alten Wahllokal wählen möchte.

Termine und Fristen

Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl für die Landtagswahl ist der 25. März 2011, 18 Uhr. Der Wahlbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 27. März 2011, 18 Uhr, beim Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle, oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, eingehen.

Wer glaubhaft macht, die beantragten und von der Wahldienststelle ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 26. März, 12 Uhr, Ersatzunterlagen bei der Wahldienststelle beantragen.

Wahlbenachrichtigung

Allen wahlberechtigten, im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgern wird bis spätestens 6. März 2011 eine Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungskarten an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden.

Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 6. März 2011 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungskarten abzusehen. Wer danach keine Benachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend bei der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte unter Telefon 06221 58-42220 melden.

Schablonen für Blinde

Damit auch Blinde und Sehbehinderte ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können, bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von Stimmzettelschablonen an. Diese werden auf den Stimmzettel gelegt, die Felder für die „Kreuzchen“ sind ausgespart. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD im sogenannten DAISY-Format ausgeliefert, auf der die Benutzung der Schablone erklärt wird. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen. Schablone und CD können unter der Telefonnummer 01805 666456 (12 Cent pro Minute) angefordert werden. (cca)

Noch Fragen?

Weitere Informationen gibt es unter www.heidelberg.de/wahlen und bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13542, -13540, -13580, -13550 oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.