Stadt Heidelberg informiert



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22. März 2005

  Wochenmärkte werden vorverlegt
Wegen des Feiertags Karfreitag werden die Wochenmärkte auf dem Friedrich-Ebert-Platz (Altstadt) sowie in Kirchheim und Pfaffengrund jeweils auf Gründonnerstag, 24. März, vorverlegt. Ebenfalls donnerstags ist Wochenmarkt auf dem Wilhelmplatz in der Weststadt.

  Kirchen und Stadtverwaltung einigen sich auf
einheitliche Elternbeiträge für Kindergartenkinder
Das neue Modell der drei großen Träger von Kindertageseinrichtungen sieht eine Staffelung nach fünf Einkommensgruppen vor. Dies bedeutet für die Kirchen einen radikalen Systemwechsel. Entlastet werden Familien aus den unteren
Einkommensbereichen.
Nach vielen Monaten intensiver Gespräche und Verhandlungen ist es jetzt soweit: Die zuständigen Gremien der Stadt Heidelberg, der evangelischen und der katholischen Kirche wollen ein einheitliches Elternbeitragssystem für die Betreuung von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt bis zum neuen Kindergartenjahr 2005/2006 erarbeiten. Bei der evangelischen Kirche sind die Beratungen bereits abgeschlossen. Die katholische Kirche befindet sich im Beratungsprozess. Die städtischen Gremien werden im April mit der Beratung beginnen, der Gemeinderat wird im Juni für die städtischen Kindertagesstätten abschließend entscheiden.

Am Ende soll die Genehmigung stehen, ab September 2005 einheitliche Elternbeiträge für die rund 3000 Kindertagesstättenplätze der Stadt, der evangelischen und der katholischen Kirche in Heidelberg einzuführen. Ausgangspunkt für die Gespräche ist die "Örtlichen Vereinbarung zur Förderung von Kindertageseinrichtung in Heidelberg", mit der sich die Stadt Heidelberg, die evangelische und die katholische Kirche im Sommer 2004 verpflichtet haben, eine Vereinheitlichung der Elternbeiträge anzustreben.

"Mit der Einführung der einheitlichen Elternbeiträge werden Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Wahl einer Kindertageseinrichtung zukünftig nicht mehr auf die Höhe des Beitrags als Entscheidungshilfe schauen müssen, sondern das Profil und der Qualitätsstandard einer Einrichtung rücken stärker in den Mittelpunkt. Diese Qualitätsentwicklung wollen alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Heidelberg in einem Netzwerk gemeinsam vorantreiben", so Oberbürgermeisterin Beate Weber bei der Vorstellung des Konzeptes auf einer Pressekonferenz im Rathaus am Dienstag, 22. März.

Im Vergleich zu den kirchlichen Einrichtungen ändert sich bei den städtischen Kitas, deren bisheriges Beitragsmodell dem neuen System zugrunde liegt, strukturell wenig: Die einkommensabhängige Staffelung in fünf Stufen, die sich am monatlichen Bruttoeinkommen orientiert, bleibt unverändert und wird von den Kirchen übernommen.

Die Kirchen hingegen vollziehen mit der Übernahme dieses Modells einen Systemwechsel. Denn sie hatten, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bislang einkommens-unabhängige, einheitliche Elternbeiträge. "Innerhalb von Baden sind die beiden Heidelberger Kirchenbezirke die einzigen, die einen solchen Systemwechsel vollziehen. Damit wird deutlich, wie wichtig uns ein einheitliches Heidelberger Modell ist", sagt der Dekan der evangelischen Kirche Dr. Steffen Bauer.
"Und wir begrüßen es unter sozialen Gesichtspunkten natürlich sehr, dass für viele Eltern und Erziehungsberechtigte gerade im unteren Einkommensbereich der monatliche Elternbeitrag günstiger wird."

Die Bruttoeinkommensgrenzen werden aus dem bisherigen städtischen
System entnommen:

Einkommensstufen                          Monatliches Bruttoeinkommen
I                                                         bis 1.850 EUR
II                                                        bis 2.870 EUR
III                                                       bis 3.890 EUR
IV                                                       bis 4.910 EUR
V                                                        über 4.910 EUR

Zukünftig wird es die Möglichkeit geben, zwischen einer Betreuungszeit von sechs, sechseinhalb, sieben, acht oder neun Stunden zu wählen. Entsprechend höher werden die monatlichen Beiträge innerhalb einer jeden Einkommensstufe.

Auswirkungen des einheitlichen Elternbeitragssystems
Das einheitliche Elternbeitragssystem hat zur Konsequenz, dass es bei allen drei Trägern in verschiedenen Bereichen zu Senkungen aber auch zu Erhöhungen der monatlichen Elternbeiträge kommt. So wird das Betreuungsangebot von sechs und sechseinhalb Stunden täglicher Betreuung bei den beiden Kirchen in den ersten beiden Einkommensstufen wesentlich günstiger, für die Eltern und Erziehungsberechtigten der Einkommensstufen III bis V wird dieses Angebot teurer. Das städtische Grundbetreuungsangebot mit sechs Stunden wird in allen Stufen etwas günstiger. Bei der Ganztagesbetreuung wird der Elternbeitrag bei den beiden Kirchen für die Einkommensstufe I geringer, für die Einkommensstufen III bis V höher. Bei den städtischen Kitas wird die Ganztagesbetreuung in den Einkommensstufen I bis III geringfügig teurer, in den Stufen IV und V deutlich günstiger.

Vorausgesetzt, das Betreuungsangebot im neuen Kindergartenjahr bleibt unverändert, bedeutet das: Von den insgesamt etwa 1700 Eltern, die den Einkommensstufen I und II zugeordnet werden, wird für nahezu 1100 Eltern eine finanzielle Entlastung durch die Elternbeiträge vorgenommen. In den Einkommensstufen IV und V mit insgesamt 789 Eltern kommt es für 538 Eltern und Erziehungsberechtigte zu einer Erhöhung der monatlichen Elternbeiträge, für die 251 Eltern in den städtischen Einrichtungen zu einer Beitragssenkung.


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Stand: 22. März 2005