Bei einem Bürgerentscheid überträgt der Gemeinderat der Bürgerschaft die Entscheidungskompetenz für eine konkret formulierte Frage.
Für die Ermittlung des Abstimmungsergebnis gilt, dass die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.
Ein Bürgerentscheid wird aber nur dann verbindlich, wenn zusätzlich ein 25-Prozent-Quorum erreicht wird: Die Stimmzahl der Abstimmungsmehrheit muss mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten umfassen. Es müssen somit 25 Prozent der Stimmberechtigten hinter der getroffenen Entscheidung stehen. Wird das 25-Prozent-Quorum nicht erreicht, hat die Bürgerschaft die Frage nicht verbindlich entschieden. Die Frage fällt dann zurück in die Entscheidungskompetenz des Gemeinderates, der die Angelegenheit zu entscheiden hat (§ 21 Abs. 6 der Gemeindeordnung).
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